Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Ablehnung Gründungszuschuss wegen Sperrfrist

1 Person fragt sich das

Hallo,

mein Antrag auf Gründungszuschuss wurde abgelehnt. Ich habe Arbeitslosengeld bewilligt bekommen allerdings wurde eine Sperrfrist verhängt. Führt einen Ruhen des Alg wegen eines Ruhetatbestandes nach §§ 156-159 dazu das Gründungszuschuss nicht geleistet werden kann?

Kann ein Gründungszuschuss im Anschluss an den Ruhenszeitraum erfolgen?

Vielen Dank

Selcuk Yurtseven
Selcuk Yurtseven
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

In § 93 Abs. 3 SGB III heißt es:

"Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 SGB III vorliegen oder vorgelegen hätten."

Der Gründungszuschuss ist damit zwar nicht ausgeschlossen; während einer Sperrzeit wird der Zuschuss allerdings nicht gezahlt. Die Dauer einer ggf. anschließenden Gründerförderung wird durch eine vorherige Sperrzeit nicht gemindert.

Ansonsten müssen natürlich für den Gründungszuschuss noch die weiteren Voraussetzungen nach § 93 SGB III gegeben sein.

Alles Gute!

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #