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Experten-Talk

Arbeitnehmerähnlich, scheinselbstständig, Trainer
Wo Gefahren im Umgang mit der Deutschen Rentenversicherung lauern

359 Teilnehmer
Mitschnitt vom 26. April 2016

Im Gespräch mit Andreas Lutz und Hendrik Schäfer erklärte der Brühler Rechtsanwalt Michael W. Felser, wo für dich als Selbstständige/n im Umgang mit der DRV Stolpersteine lauern und wie du versuchen kannst ihnen aus dem Weg zu gehen.

Ein wichtiger Tipp des Rechtsanwalts: Vorsicht bei jedem DRV-Kontakt! Selbst wenn du im Rahmen der jährlichen Rentenauskunft aufgefordert wirst, Lücken in deinem Rentenverlauf (selbstständige Tätigkeiten!) aufzuklären, solltest du genau überlegen, ob und wie du reagierst.

Sollte dein Auftraggeber in einem bereits länger andauernden Projekt zwingend auf einem Statusfeststellungsverfahren bestehen, rät Michael W. Felser dazu, den bisherigen Auftrag zu beenden und einen zu beginnen. Nur diesen lässt man dann prüfen. Dadurch sind eventuelle Altlasten nicht Gegenstand des Verfahrens, denn jedes Statusfeststellungsverfahren bezieht sich immer nur auf ein konkret zu prüfendes Auftragsverhältnis.

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Welche Risiken bestehen für Selbstständige im Umgang mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?
  2. Was sind die genauen finanziellen und rechtlichen Folgen bei Scheinselbstständigkeit bzw. arbeitnehmerähnlicher Selbstständigkeit?
  3. Wie lässt sich die arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit zuverlässig vermeiden? Was, wenn diese Bedingungen in der Vergangenheit nicht gegeben waren?
  4. Wie verhält es sich bei Trainern?
  5. Wie erklären Sie sich den von 19% auf 47% gestiegenen Anteil der freiwilligen Statusfeststellungs-Verfahren, die auf “abhängig beschäftigt” beschieden werden?
  6. Die Zahlen haben sich versechsfacht: Wie kommt es dazu, dass die DRV immer mehr Versicherungspflichtige und Scheinselbstständige “findet"?
  7. Welche Rolle spielen Betriebsprüfungen?
  8. Wenn Statusfeststellungen zu völlig unvorhersehbaren Ergebnissen führen - warum werden sie noch immer freiwillig angestoßen?

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