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Werkvertrags- und Zeitarbeitsgesetz verfassungswidrig?

Nach langem und heftigem Streit passierte das Werkvertrags- und Zeitarbeitsgesetz in stark gerupfter Form am 1. Juni das Kabinett. Andrea Nahles sah den Gesetzentwurf damit weitgehend in trockenen Tüchern. Ende September sollte die erste Lesung im Bundestag erfolgen und Ende Oktober das Gesetz dann endgültig beschlossen werden.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

Bevor der Bundestag in großer Runde berät, finden jedoch vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Anhörungen statt. Die Stellungnahmen der eingeladenen Verbände (der VGSD ist leider nicht dabei – fast hätte es geklappt) liegen dem Ausschuss bereits vor.

Insbesondere die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer hat es in sich. Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung sind den Anwälten zufolge gleich mehrere Regelungen zur Zeitarbeit verfassungswidrig: Die Verpflichtung auf Equal pay nach neun Monaten und die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten seien unverhältnismäßig, die Öffnungsklausel für tarifgebundene Betriebe würde zu Ungleichbehandlungen führen. Das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher zwinge diese zur faktischen Unterstützung eines Streiks und sei ebenfalls verfassungswidrig.

Auch hinsichtlich der Sanktionen fehle dem Gesetz das richtige Maß: Ein einmaliger Vestoß gegen oben genannte Regelungen soll zum Entzug der Überlassungserlaubnis führen und damit de facto zu einem Berufsverbot.

Wenn Nahles die Kritik ernst nimmt, bleibt von dem Zeitarbeitsteil des Gesetzes nicht viel übrig...

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