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Erfreulich Mindesthonorar für Integrationslehrer von 23 auf 35 Euro erhöht

Gut geschulte und motivierte Lehrkräfte in Integrationskursen leisten einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Integration von Zuwanderern. Trotz der steigenden Nachfrage war ihre Bezahlung jedoch bisher völlig unzureichend: Die meisten Schulen zahlten den Honorkräften den Mindestsatz von 23 Euro pro Unterrichtsstunde.

Neben Zeit und Kosten der Anfahrt sowie Urlaubs- und Krankheitstagen galt damit auch die Unterrichtsvorbereitung als abgegolten. - Ein Beispiel dafür, dass es häufig der Staat ist, der durch schlechte Bezahlung von Dienstleistern dafür sorgt, dass prekäre Selbstständigkeit entsteht.

Es ist vor allem der starken Nachfrage nach entsprechend qualifizierten Deutschlehrern zu danken, dass der Bundesinnenminister gestern (7. Juli) rückwirkend zum 1. Juli 2016 die Mindestvergütung, die die Integrationskursträger den selbständig beschäftigten Lehrkräften zahlen sollen, von 23 Euro auf 35 Euro je Unterrichtseinheit angehoben.

Erhöhung um gut 50 Prozent soll zu Ausweitung des Angebots führen

Zur Sicherstellung der Mindestvergütung steigt der Kostenerstattungssatz, den Kursträger je Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhalten, von 3,10 Euro auf 3,90 Euro. Bei 15 Teilnehmern genügt die Erhöhung also gerade, um für die höheren Honorare aufzukommen. Der Schule bleiben dann 23,50 Euro um für die restlichen Kosten aufzukommen – aber nur wenn die Kurse im Schnitt auch wirklich mit 15 Teilnehmern besetzt sind.

„Mit dieser Erhöhung will das BMI einen besonderen Anreiz für eine gute Kursauslastung und damit für eine Kapazitätsausweitung setzen. In besonders gut ausgelasteten Kursen achtet das BMI zugleich auf einen wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern, indem ab dem 21. Kursteilnehmer ein degressiver Satz von 2 Euro vorgesehen ist.“

Weitergabe der Erhöhung an Lehrer ist freiwillig

Aus der Vorgabe ergibt sich zwar kein Rechtsanspruch für die Deutschlehrer auf eine Honorarerhöhung. Doch in der Vergangenheit hatten fast alle Träger die Honorare in solchen fällen erhöht. Dazu trägt auch bei, dass Träger nur dann eine mehrjährige Zulassung erhalten, wenn sie sich an die Mindesthonorare halten.

Verpflichtende Integrationskurse gibt es seit zehn Jahren – und ebenso lange gibt es schon Kritik an den Honorare, die früher sogar bei nur 20 Euro lagen. Wie alle Selbstständigen müssen auch die Honorarkräfte bei Bildungsträgern alleine für die Sozialversicherung aufkommen, sind zudem in der Regel in der Deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie haben keinen Anspruch auf Urlaub und Krankentage und auch keinen Kündigungsschutz. In der Regel werden erhalten sie zeitlich befristeten Aufträge, leben also mit einem hohen Maß an Unsicherheit.

Schlecht bezahlte Lehrkräfte haben Sicht der Gewerkschaften auf Selbstständige geprägt

Vergleichsweise viele selbstständige Lehrer sind gewerkschaftlich organisiert und haben zusammen mit den ebenfalls häufig gewerkschaftlich organisierten Journalisten bei Gewerkschaftsfunktionären den Eindruck genährt, dass Selbstständige generell schlecht bezahlt wären und überwiegend lieber angestellt wären.

Viele Lehrer können sich ihren verantungsvollen Beruf nur „leisten“, weil sie nicht Hauptverdiener ihrer Familie sind, ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken oder einen Weg gefunden haben, sich über die Künstlersozialkasse zu sozialzuversichern. Da sie in der Regel nur für nur einen Auftraggeber, in dessen Räumen, nach vorgeschriebenem Lehrplan und zu vorgegebenen Honoraren tätig sind, haben viele verständlicherweise die Frage gestellt, ob hier nicht eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

VGSD begrüßt die Erhöhung – endlich geht der Staat mit gutem Beispiel voran

Von Seiten des VGSD haben wir immer wieder gefordert, dass der Staat da, wo er Selbstständige direkt oder indirekt beschäftigt und dabei häufig unzureichende Honorare vorgibt, mit gutem Beispiel vorangeht.

Dass dies jetzt im Bereich der Integrationskurse erfolgt ist, freut uns sehr. Zwar wachsen für die Lehrer auch mit 35 Euro pro Unterrichtsstunde die Bäume nicht in den Himmel, aber wir freuen uns mit allen Honorarkräften über die Erhöhung um immerhin gut 50 Prozent.

Zur Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums

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