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Alterssicherungsbericht 2016 widerlegt, dass Anteil der Selbstständigen unter den Grundsicherungsempfängern zunimmt

Seit knapp 20 Jahren muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) qua Gesetz jedes Jahr am 30. November einen Rentenversicherungsbericht vorlegen, der über die Entwicklung der Rentenfinanzen Auskunft gibt.

Einmal pro Legislaturperiode ist der Bericht zusätzlich um einen Alterssicherungsbericht zu ergänzen, so auch 2016.

Quelle dafür ist die zeitgleich veröffentlichte TNS-Infratest-Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID), die Ergebnisse einer jeweils im Jahr zuvor durchgeführten Befragung mit gut 30.000 Teilnehmern zusammenfasst.

Medien nehmen Alterssicherungsbericht zum Anlass, negativ über Selbstständige zu berichten

Gespannt haben wir auf den Alterssicherungsbericht 2016 gewartet. Obwohl er offiziell erst Ende des Monats veröffentlicht wird, liegt er uns und vielen anderen Medien bereits vor (PDF 2016). Im letzten Alterssicherungsbericht (PDF 2012) haben die Autoren über einen erhöhten Anteil von Selbstständigen unter den Empfängern von Grundsicherung im Alter berichtet, womit das BMAS seitdem die Notwendigkeit einer Rentenversicherungspflicht begründet.

Viele Medien nehmen den Alterssicherungsbericht jetzt zum Anlass, über die angebliche mangelhafte Vorsorge der Selbstständigen zu berichten.

Anteil der „Zuletzt Selbstständigen“ unter den Grundsicherungsempfänger steigt keineswegs

Wie haben sich die Zahlen im Zeitverlauf entwickelt? Hat der Anteil der Selbstständigen unter den Grundsicherungsempfängern zugenommen? Der vorletzte Alterssicherungsbericht (PDF 2008) enthielt keine Angaben zu Selbstständigen in der Grundsicherung, so dass jetzt erstmals eine Aussagen zu Trends möglich ist. Hier die Fakten:

  • 2012 lag der Anteil der Grundsicherungsempfänger unter allen über 65-Jährigen bei 2,5 Prozent. Der Anteil der über 65-Jährigen, die zuletzt selbstständig waren, lag dagegen bei 3,7 Prozent. Dieser Anteil hat sich entgegen allen Erwartungen nicht erhöht. Er liegt auch 2016 bei 3,7 Prozent.
  • 11 Prozent der über 65-Jährigen gab 2012 an, zuletzt selbstständig tätig gewesen zu sein. Unter denen, die Grundsicherung in Anspruch nahmen, lag der Anteil der „zuletzt Selbständigen“ bei 20 Prozent. Dieser Anteil sank seitdem auf 17 Prozent.
  • Unter den Über 65 Jährigen im untersten Einkommensdezil machten sowohl 2012 als auch 2016 die „zuletzt Selbstständigen“ 30 Prozent aus. Ihr Anteil blieb unverändert

Die Zahlen wiederlegen also die Behauptung, immer mehr Selbstständige wären auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Ihr Anteil ist vielmehr konstant oder leicht abnehmend.

Warum die Schlussfolgerung, Selbstständige sorgten mangelhaft für ihr Alter vor, methodisch fragwürdig ist

Lässt sich aus den Zahlen aber nicht zumindest folgen, dass Selbstständige mangelhaft für ihr Alter vorsorgen? Ihr Anteil an den Grundsicherungs-Empfängern steigt zwar nicht, ist aber doch höher als bei solchen Senioren, die zuletzt Beamte oder Angestellte waren.

Die Schlussfolgerung ist naheliegend aber falsch. Zum kleinen Statistik-1x1 gehört die Warnung, dass von einer erhöhten Korrelation nicht auf eine Kausalität geschlossen werden kann. Es könnte ja auch eine umgekehrte Kausalität oder eine gemeinsame Ursache vorliegen. Man spricht dann von einer Scheinkorrelation. Genau das aber scheint uns der Fall zu sein, und zwar in Form eines negativen Selektionseffektes:

  • Angenommen es gibt einerseits Beamte, Angestellte und Selbstständige, die ohne große Lücken bis zum 65. Lebensjahr erwerbstätig sind. Andererseits gebe es eine Gruppe von Erwerbstätigen, die aufgrund persönlicher Faktoren oder fehlender Ausbildung [Bildung] relativ lange Phasen der Arbeitslosigkeit bzw. häufige Brüche aufweisen („Risikogruppe“).
  • Diese Risikogruppe wurde und wird häufig in die Selbstständigkeit gedrängt bzw. ist die Selbstständigkeit eine der wenigen verbleibenden Erwerbsalternativen. Dies gilt in verstärkter From bei einer Arbeitslosigkeit im rentennahen Alter (zum Beispiel ab 55).
  • Solche echten Notgründung korellieren mit einem niedrigeren Einkommen sowohl vor als auch nach der Gründung und damit niedrigen Rentenansprüchen.
  • Der Anteil der Risikogruppe nimmt unter den „zuletzt als Beamte Tätigen“ und den „zuletzt Angestellten“ ab und nimmt unter der Gruppe der „zuletzt Selbstständigen“ zu. Entsprechend ist der Anteil der Grundsicherungsempfänger in der letztgenannten Gruppe signifikant höher.

Nicht die Selbstständigkeit ist das Problem (das zur erhöhten Inanspruchnahme von Grundsicherung führt), sondern die fehlende Bildung oder persönliche Faktoren, die Brüche in Erwerbsbiografien wahrscheinlicher machen. Das zeigt sich darin, dass 42 Prozent der Grundsicherungsempfänger keine Ausbildung haben, 46 Prozent weniger als zehn Jahre erwerbstätig und 19 Prozent fünf Jahre und länger arbeitslos waren. Zum Vergleich: Der Anteil dieser Gruppen an der Grundgesamtheit lag bei 21, 10 bzw. 5 Prozent.

Dementsprechend wird man durch Veränderungen an den Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit nichts verbessern, sondern allenfalls die Risikogruppe in andere Bereiche drängen, zum Beispiel den nicht-selbstständigen Niedriglohnbereich.

So könnte man die wahren Ursachen von Altersarmut herausfinden

Wir haben seitens des VGSD bereits vor einigen Wochen die Verantwortlichen des Alterssicherungsberichts kontaktiert und auf die Problematik von Aussagen wie der Folgenden aufmerksam gemacht: „Anders als die meisten Erwerbstätigen (haben Selbstständige) offenbar überdurchschnittlich häufig nicht hinreichend für ihr Alter vorgesorgt.“ (S. 8 des Alterssicherungsberichts 2016).

Sowohl die Verantwortlichen beim BMAS als auch bei TNS Infratest haben uns explizit bestätigt, dass unsere Einwände hinsichtlich einer Scheinkorrelation bzw. einer Negativselektion plausibel und ernst zu nehmen sind.

Um unsere Einwände zu prüfen, haben wir die Autoren der Studie um eine Aufgliederung der „zuletzt Selbstständigen“ bzw. „zuletzt Selbstständigen in Grundsicherung“ gebeten. Es hätte sich nach unserer Überzeugung gezeigt, dass bzw. ob es unter den „zuletzt Selbstständigen“ eine Teilgruppe gibt, die längere Phasen der Arbeitslosigkeit und viele Wechsel in der Erwerbstätigkeit aufweist. Dies wird durch ASID abgefragt.

Der Einwand der Autoren: Die Stichprobe sei - trotz der gut 30.000 Befragten - wohl zu klein, um unsere These zu beweisen bzw. zu wiederlegen. Von den 30.000 sind 10 Prozent, also ca. 3.000, zuletzt selbstständig gewesen und von diesen wiederum erhalten 3,7 Prozent, also gut 100, Grundsicherung.

Vielleicht findet sich ja ein Wissenschaftler oder auch Studierender, der die ASID-Daten (die mit einiger Zeitverzögerung für wissenschaftliche Auswertungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden) unter die Lupe nehmen möchte?

Er oder sie könnte dann auch eine multiple Regression durchführen. Mit dieser ist es möglich, aus mehreren Einflussfaktoren die tatsächlich entscheidenden Ursachen herauszufinden, also zum Beispiel welche Erklärungkraft der Bildungsabschluss, die Dauer von Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit und eben die Art der letzten Erwerbstätigkeit (Selbstständig, angestellt ...) auf das Alterseinkommen bzw. die Inanspruchnahme von Grundsicherung hat.

Zu aussagekräftigen Ergebnissen könnte auch die Auswertung einer andere Befragung führen, nämlich die der Grundsicherungsempfänger [vgl. Studie Kaltenborn]. Allerdings werden die Leistungsempfänger bisher nicht danach befragt, ob sie zuvor selbstständig waren und ggf. wie lange. Dies sollte unseres Erachtens dringend geändert werden, wenn man mehr über die tatsächlichen Gründe für Grundsicherungsbezug herausfinden möchte.

Alterssicherungsbericht gibt bei Selbstständigen kein vollständiges Bild von Einnahmesituation im Alter

Es gibt noch einige weitere Gründe, warum die Schlussfolgerung, Selbstständigkeit würden zu einer erhöhten Altersarmut führen, problematisch sind, denn es werden bei Vergleichen nicht alle Einkommensarten herangezogen:

  • „Vermögensbestände, die unter den Selbstständigen auch eine wesentlich größere Bedeutung für die Vorsorge haben als in anderen Bevölkerungsgruppen, werden im Rahmen der ASID-Erhebung mit Ausnahme von Wohneigentum (...) nicht erfasst.“
  • „Mit 17 Prozent gegeüber 5 Prozent (Arbeiter/Angestellte) bzw. 7 Prozent (Beamte) sind Selbstständige relativ häufig auch nach Erreichen der Altersgrenze erwerbstätig. Sie erzieln im Durchschnitt ein Bruttoerwerbseinkommen von 2.288 Euro.“
  • „Die mit Abstand niedrigsten Gesamteinkommen unter den ehemals Selbstständigen in Deutschland beziehen diejenigen, die Leistungen aus der Alterssicherung der Landwirte erhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Alterssicherung der Landwirte als Teilsicherungssystem ausgestaltet ist und dass bei den hier betrachteten Einkommen wichtige Bestandteile wie Wohnrecht oder Sach- und Dienstleistungen, die im Bereich der Landwirtschaft eine besondere Rolle spielen, nicht berücksichtigt sind.“

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