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Beitragsschulden bei GKV oder PKV? Nur noch bis 31.12. Erlass/Ermäßigung möglich!

Seit 2007 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit 2009 gilt gleiches für die private (PKV). Bei vielen Menschen, die seit bzw. bereits vor diesen Zeitpunkten nicht versichert waren, sind dadurch Beitragsschulden in teilweise enormer Höhe aufgelaufen. Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung”, über das wir bereits Ende Juli informiert haben, sollte es Betroffenen ermöglichen, Altschulden loszuwerden.

Wenn Du Beitragsschulden hast, dann handle noch vor dem 31.12.!

Denn die Schuldenbefreiung ist nur noch bis zum diesem Zeitpunkt möglich. Mehr dazu erfährst Du in unserem Beitrag vom Juli, den Du unter folgendem Link findest!

http://www.vgsd.de/uberforderungs-beseitigungs-gesetz-wem-die-krankenkassen-beitragsschulden-erlassen-und-wem-nicht

Wenn Du ehemals GKV-Versicherter bist, dann informiere Dich über die Bedingungen der Schuldenbefreiung!

Der GKV-Spitzenverband hat dazu inzwischen weitere Details beschlossen. Diese findest Du in der Pressemitteilung unter folgendem Link:

http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_76992.jsp


Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.


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