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Experten-Talk

Scheinselbstständigkeit
Zum Werkvertragsgesetz: "Was ändert sich durch den neuen Entwurf? Wie können sich Auftraggeber und -nehmer schützen?"

356 Teilnehmer
Mitschnitt vom 25. Februar 2016

Im Gespräch mit Andreas Lutz und Hendrik Schäfer bewertete die Heidelberger Rechtsanwältin Silke Becker den neuen Referentenentwurf von Andrea Nahles und erklärte, wie ihr euch angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit verhalten solltet.

Ihr Tipp: Weder ihr noch Eure Auftraggeber sollten freiwillig ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Für den Fall, dass es trotzdem zu einer Prüfung kommt, solltet ihr möglichst viele „Punkte auf der Habenseite sammeln“ und dies auch schriftlich dokumentieren. Gemeint sind damit Indizien für eine Selbstständigkeit.

Silke Becker betonte mehrfach, wie wichtig es ist, die eigene Rolle als Selbstständige(r) zu leben und (auch im Interesse des Auftraggebers) auf bestimmte Freiheiten zu insistieren, insbesondere auf Weisungsfreiheit. Hierzu und zu weiteren Punkten gab sie viele praktische Tipps.

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Was ändert sich durch das neue Gesetz? Ist es eine Verbesserung? Sind damit unsere Probleme gelöst?
  2. Sollten wir weiter auf Positivkriterien bestehen? Wie könnte die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit ansonsten reduziert werden?
  3. Was empfehlen Sie Auftraggebern und -nehmern ganz konkret?
  4. Wie kann man durch vorausschauende Gestaltung der Zusammenarbeit das Risiko einer Scheinselbstständigkeit reduzieren?
  5. Wie schätzen Sie die Situation in einzelnen Branchen ein, z.B. bei Trainern, IT-Spezialisten, Beratern usw.?

Expertin

Silke Becker Silke Becker Silke Becker betreibt mit ihrer Firma Silke Becker Consulting praxisnahe juristische Beratung im Umfeld von Personaldienstleistungen mit besonderen Schwerpunkt auf Dienst- und Werkverträgen sowie der Beauftragung von Selbständigen (Freelancer/Freiberufler), inklusive Dienst- und Serviceleistungen aus dem IT- und Engineeringumfeld.

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