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Update Update Einigung bei Betriebsrenten - Gesetzesentwurf liegt jetzt vor

(Update vom 7.11.16) Das BMAS hat heute den gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium erarbeiteten Referentenentwurf des "Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze" oder kurz "Betriebsrentenstärkungsgesetz" in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben.

Durch gezielte Maßnahmen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht (die unten beschrieben sind) soll die Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden gestärkt werden. Nach Angaben des BMAS werden damit die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zielgenau umgesetzt.

Grundsatzeinigung bei Betriebsrenten: Was bedeutet das für Selbstständige?

War großzügig: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble

(Ursprünglicher Beitrag) Arbeitsministerin Nahles und Finanzminister Schäuble haben sich zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geeinigt. Die Eckpunkte stehen fest, sie sollen nun zeitnah in einen Gesetzesentwurf gegossen werden. Ziel ist, dass möglichst viele Arbeitnehmer die bAV in Anspruch nehmen und so das zurückgehende Rentenniveau zumindest teilweise ausgeglichen wird.

Wir Selbstständigen sind ggf. als Arbeitgeber betroffen und als Arbeitnehmer unserer eigenen Firma, zum Beispiel als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Außerdem gehen viele Teilzeit-Selbsttändige nebenbei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die sie zur bAV berechtigt. Oder man hat während einer früheren Anstellung eine bAV abgeschlossen und zahlt ggf. auch heute noch darauf ein. Schließlich stellt sich die Frage, ob Angestellte gegenüber Selbstständigen durch die Gesetzesänderungen einseitig Vorteile erhalten.

Bisher haften Arbeitgeber für die Renten ihrer Mitarbeiter - dies soll entfallen

60 Prozent der Angestellten nutzen die betriebliche Altersvorsorge. Aber ihre Zahl stagniert: Vor allem kleine Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern keine betriebliche Altersvorsorge an, weil sie gegenüber den Arbeitnehmern später dafür haften, dass die zugesagten Renten auch wirklich ausgezahlt werden. Angesichts niedriger Zinsen ist das aber mit erheblichen Gefahren und bürokratischem Aufwand für die Arbeitgeber verbunden.

Das ist ein Punkt, an dem die Reform ansetzen wird: Die Rentegarantie durch den Arbeitgeber soll wegfallen. Ihre Zusage soll sich künftig auf die Höhe der Beiträge beschränken. Auf Spiegel Online heißt es allerdings ergänzend: „... allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in einem Tarifvertrag darauf einigen“. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie es sich bei gewerkschaftlich nicht organisierten kleinen Unternehmen verhält. Generell fällt auf, dass neuere Gesetze Vorteile für gewerkschaftlich organisierte Unternehmen enthalten.

Höhere Förderung

Arbeitgeber sollen 30% Zuschuss erhalten, wenn sie für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen 20 bis 40 Euro monatlich in die bAV einzahlen. Es geht also um 72 bis 144 Euro Zuschuss pro Jahr, der direkt von der Lohnsteuer einbehalten werden kann. Die Grenze soll bei einem Monatsbrutto von ca. 2.000 Euro liegen.

Die Arbeitnehmer sollen auch direkt begünstigt werden und statt bisher 6.4% künftig 7% ihres Einkommens in bAV-Beiträge umwandeln können.

Im Alter geringere Beitragsbelastung und nur teilweise Anrechnung auf Grundsicherung

Ein weiterer wichtiger Reformschritt, der Modellcharakter auch für andere Formen der Altersvorsorge haben könnte: Betriebsrenten sollen künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, so dass der Anreiz für Arbeitnehmer mit kleiner Rente zunimmt, eine bAV abzuschließen.

Im Alter müssen Betriebsrentner bisher den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die Betriebsrenten zahlen. Hier sollen sie entlastet werden, aber nur wenn sie neben der bAV gleichzeitig auch noch eine Riester-Rente abschließen. Hier wird es definitiv kompliziert und man hat das Gefühl, man möchte zu viel auf einmal erreichen. Auch stellt sich spätestens hier die Frage, ob es gegenüber Selbstständigen nicht zu Ungleichbehandlungen kommt.

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