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Zeitplan für „Werkvertrags“- Gesetz „Viel Zeit bleibt nicht“ für Änderungen

Am Montag hat die Frankfurter Rundschau Stimmen verschiedener Politiker zum „Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen“ zusammengefasst und Aussagen zum Zeitplan der Umsetzung gemacht:

Wenn die Kanzlerin ein iPhone nutzen würde, sähe der Termin so aus...
„(...) viel Zeit bleibt nicht, um das Gesetz noch in wesentlichen Punkten zu verändern: Nach Abschluss der Ressortabstimmung soll der Entwurf bereits am 17. Dezember vom Kabinett und im kommenden Frühjahr vom Bundestag verabschiedet werden.“

Tags darauf, am Dienstag dieser Woche, hat Kanzlerin Merkel auf dem Arbeitgebertag den Gesetzesentwurf deutlich kritisiert. Ob unter diesen Umständen eine Beratung im Kabinett in nur drei Wochen stattfinden wird ist unklar.

Nachdem das Gesetzesvorhaben bereits seit über zwei Jahren diskutiert wird und die Vorlage des Entwurfs seit Mai mehrfach verschoben wurde, ist zu bezweifeln, dass vor der Kabinettssitzung ein überarbeiteter Entwurf vorliegt. Aber vielleicht hat Andrea Nahles die Reaktion der Kanzlerin ja bereits vorhergesehen und hat einen alternativen Entwurf in der Schublade liegen...

Auf die Begründung kommt es an

Selbst wenn dies nicht der Fall ist - so fürchten Verbandsvertreter - könnte das Kabinett den Gesetzesentwurf in der bisherigen Form auf seiner Sitzung am 17.12.2015 besprechen und positives Feedback zur Gesetzesbegründung und zu den Teilen des Gesetzes geben, bei denen sich Union und SPD weitgehend einig sind, wie bei der zeitlichen Begrenzung von Zeitarbeit auf 18 Monate (womit auch ein Einsatz von ansonsten Selbstständigen im Rahmen von Arbeitnehermüberlassung zeitlich befristet wird).

Auch wenn die Kriterien für Scheinselbstständigkeit im weiteren Gesetzgebungsprozess noch geändert werden sollten, so ist die Gesetzesbegründung von großer Bedeutung für die Gerichte und deren Urteilspraxis. Bei der Auslegung von Gesetzen durch die Justiz spielt die darin festgehaltene Intention des Gesetzgebers eine wichtige Rolle.

Ob nun in drei Wochen oder erst im neuen Jahr: Es bleibt viel zu tun und die Zeit dafür ist begrenzt...

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