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Wie geht es eigentlich mit dem „Werkvertragsgesetz“ weiter?

Um das Werkvertragsgesetz ist es in den letzten Wochen ruhig geworden. Vor genau einem Monat (am 24.02.) hat die CSU das Gesetz überraschend gestoppt und so verhindert, dass es – wie zunächst geplant – am 09.03. im Kabinett beraten werden konnte. Grund waren in erster Linie strittige Regelungen zur Zeitarbeit.

Die Verärgerung auf Seiten von SPD und Gewerkschaften über die Blockade war groß, doch dann standen die Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt an und es war anderes zu tun.

DGB plant Kundgebung in München

Aber vergessen hat man das Gesetz nicht. Am 09.04. um 11 Uhr lädt der DGB-Bundesvorstand zu einer Kundgebung auf dem Münchener Odeonsplatz unter dem Motto "Wir lassen uns nicht spalten! Stoppt den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen" ein (Details). Der Ort in unmittelbarer Nähe der Bayerischen Staatskanzlei und weiterer Landesministerien dürfte nicht zufällig gewählt sein...

Da zwischen Union und SPD die Regelungen zu den Werkverträgen unstrittig sind (man glaubt hier nicht mehr erreichen zu können) dürfte es wohl allenfalls noch zu Änderungen im Bereich der Zeitarbeit kommen. Wahrscheinlich wird das Gesetz zusammen mit anderen strittigen Gesetzen im Koalitionsausschuss besprochen.

Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig mindestens einmal monatlich zu Koalitionsgesprächen in diesem Ausschuss. Darüber hinaus tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei.

Einigung im April im Koalitionsausschuss?

Dem Koalitionsausschuss gehören Kanzler, Vizekanzler, Fraktionsvorsitzende (bei der CDU, CSU-Fraktion auch der erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende) und, soweit darunter nicht die Parteivorsitzenden sind, die Parteivorsitzenden an.

Wann die nächste Ausschusssitzung stattfindet, konnten wir bisher nicht herausfinden (nutzt gerne die Kommentarfunktion unten, wenn jemand schon mehr weiß), wir gehen aber davon ab, dass das Thema im Verlauf des April diskutiert werden wird und dass das Gesetz dann ins Kabinett und anschließend das paralmentarische Verfahren kommt.

Da das Gesetz zwar nicht die befürchtete gravierende Verschlimmerung bringen wird, aber auch keinerlei Verbesserung der bestehenden Rechtsunsicherheit, müssen wir weiter aktiv bleiben. Wir sprechen dazu gerade mit anderen Verbänden und Akteuren weitere Schritte ab.

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