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Pressemitteilung Führender Gesundheits-Ökonom: Senkung der KV-Mindestbeiträge für Selbstständige rechnet sich für die Kassen – und für den Finanzminister

München, 3. Juli 2017. Der aktuelle Berechnungsmodus für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Selbstständigen hält mehr als 500.000 Freelancer davon ab, mehr zu arbeiten und zu verdienen. Würde die Bremse gelöst, könnten diese Unternehmer ihr Einkommen steigern. Die Krankenkassen würden dadurch rund 800 Millionen Euro mehr einnehmen, auch das Steueraufkommen würde steigen. Das Münchener Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) erwartet, dass diese Mehreinnahmen den Einnahmeausfall durch eine Senkung der Mindestbeiträge deutlich übersteigen würden.

Führender Gesundheits-Ökonom: Senkung der KV-Mindestbeiträge für Selbstständige rechnet sich für die Kassen – und für den Finanzminister

In seiner Untersuchung hat das IfG „Wege zur Überwindung von Einstiegshürden für Teilzeit- Selbstständige“ aufgezeigt und die Belastungen durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge analysiert. Die unter der Leitung von Prof. Dr. Günter Neubauer entstandene Expertise belegt, dass Selbstständige in der Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber Angestellten deutlich benachteiligt werden. Auf diesen Missstand weist der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) seit seiner Gründung vor fünf Jahren immer wieder hin.

"Prohibitive" Beitragsbelastung für Freelancer mit geringem Einkommen

Die derzeitige Beitragsberechnung verursacht laut IfG für Teilzeit-Selbstständige und Selbstständige in der Startphase eine "prohibitive Belastung": Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen sie bis zu 43 Prozent ihres Einkommens für Kranken- und Pflegeversicherung aufwenden. Angestellte mit dem gleichen Einkommen müssten dagegen nur knapp 10 Prozent an die GKV abführen, zusammen mit ihrem Arbeitgeber 18,5 Prozent. Die deutlich breitere Bemessungsgrundlage bei Selbstständigen und die kürzlich erfolgte Neuregelung der Beitragsfestlegung im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) belasteten laut IfG die Selbstständigen noch zusätzlich.

Für die Studie hat das IfG zusätzlich eine Online-Umfrage durchgeführt, an der 8.000 Selbstständige teilgenommen haben. Mehr als 80 Prozent der von der aktuellen Regelung betroffenen Selbstständigen gaben an, dass sie mehr arbeiten würden, wenn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach denselben Regeln erhoben würden, die für Angestellte gelten. Das IfG schätzt die Größe dieser Gruppe auf bundesweit 536.000 Selbstständige. Überwiegend leiden unter der Schlechterbehandlung in Teilzeit selbstständige Frauen, sie machen 70 Prozent der Betroffenen aus.

Größeres Arbeitsangebot bringt höhere Beitrags- und Steuereinnahmen

Um Selbstständige analog zu Angestellten zu behandeln, müsste laut IfG die Bezugsgröße für die Berechnung des GKV-Mindestbeitrags auf 450 Euro monatlich gesenkt werden – wie bei Arbeitnehmern. Dies würde nach Berechnungen der Münchener Wissenschaftler einen Rückgang des Beitragsaufkommens um 737 Millionen Euro pro Jahr auslösen. Die dadurch attraktiv gewordene Mehrarbeit der Selbstständigen würde der GKV freilich zusätzliche Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 820 Millionen Euro jährlich bringen. „Die zusätzlichen Steuereinnahmen und Mehreinnahmen der Rentenversicherung sind dabei noch nicht berücksichtigt, der Gesamtsaldo wäre daher eindeutig positiv“, betont der VGSD-Vorsitzende Dr. Andreas Lutz. „Eine Senkung der Einstiegshürde würde vielen Selbstständigen den Weg in die Vollzeittätigkeit ebnen und sie aus der Teilzeitfalle befreien. Nicht zu vergessen: Wenn mehrere Hunderttausend Menschen ihr Arbeitsangebot steigern, bringt das angesichts des Fachkräftemangels einen spürbaren zusätzlichen gesamtwirtschaftlichen Nutzen.“

Die IfG-Studie entstand im Auftrag des VGSD, des Bundesverbands Direktvertrieb Deutschland (BDD) und des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ). „Die Untersuchung zeigt: Es ist an der Zeit, die Schlechterbehandlung von Alleinunternehmern endlich zu beenden und durch eine faire Beitragsberechnung die Energie und Leistungsfreude von Hunderttausenden von Selbstständigen freizusetzen“, so Andreas Lutz.

Hier geht es zum Download der Studie.

Über den VGSD

Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell rund 2.500 zahlende Vereins- und etwa 8.350 Communitymitglieder. Sitz des VGSD ist München.

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