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Update Update Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird von 420 auf ca. 210 Euro halbiert

(Update vom 07.01.18) Union und SPD haben sich sich auf eine Mindestbemessungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung von 1.150 Euro geeinigt. Bisher müssen hauptberuflich Selbstständige Beiträge auf mindestens 2.283,75 Euro entrichten, auch wenn sie tatsächlich weniger verdienen.

Worauf sich die GroKo einigt, hat gute Chancen schon bald im Bundestag beschlossen zu werden

Die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sinken somit von rund 420 Euro pro Monat auf 210 Euro pro Monat.

Das ist ein wichtiger Erfolg für den VGSD, der sich zusammen mit BDD, BDÜ und weiteren Verbänden für eine Senkung der Mindestbeiträge eingesetzt hat.

Unser Ziel bleibt aber eine Absenkung der Mindestbemessungsgröße auf 450 Euro und eine Gleichbehandlung mit Angestellten. Dem Abbau der weiterhin bestehenden vielfältigen Schlechterbehandlung gegenüber Angestellten bei der Krankenversicherung kommt durch die von der Koalition zugleich beschlossene Einführung der Altersvorsorgepflicht wachsende Bedeutung zu.

Koalitionsvertrag: GroKo will Altersvorsorgepflicht ab 450 Euro – aber die Krankenversicherungs-Mindestbemessung nicht auf 450 Euro senken

(Beitrag vom 06.01.2018) Die GroKo hat sich auf eine Absenkung der Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige geeinigt. Soweit die guten Nachricht.

Die schlechte Nachricht: Zu einer Absenkung der Mindestbemessungsgröße auf 450 Euro und damit einer Gleichstellung mit Angestellten konnten sich Union und SPD nicht durchringen.

Zugleich hat die GroKo die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige beschlossen. Geplant ist laut Süddeutsche Zeitung eine "gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen". Selbständige sollen sich entweder über die gesetzliche Rentenversicherung absichern können oder privat - in jedem Fall aber verpflichtend und "insolvenzsicher".

Andrea Nahles formuliert es in einer Mail an SPD-Mitglieder so: "Ein Durchbruch auch bei den Selbständigen: ihnen steht nun der Weg in die gesetzliche Rentenversicherung offen. So gestalten wir den Wandel der Arbeitswelt in Folge der Digitalisierung sozial."

Die neue Mindestbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Strittig ist laut Tagesspiegel die genaue Höhe, auf die abgesenkt werden soll. Die CDU/CSU möchte sich bei der Mindestbemessungsgrenze an der Regelung für Gründungszuschuss-Bezieher orientieren und - auch bei niedrigerem tatsächlichem Verdienst - ein Monatseinkommen von 1.522,50 Euro unterstellen. Diese Betragsgrenze gilt aktuell auch im Rahmen der Härtefallregelung, die damit wegfallen würde. (Im Tagesspiegel ist die Rede von 1.490 Euro Betragsgrenze - das ist der Wert des Jahres 2017, er ist inzwischen überholt.)

Anders als auf Grundlage ihres Wahlprogramms zu erwarten, fordert auch die SPD keine Absenkung der Mindestbemessungsgröße auf 450 Euro. Statt dessen will sich an der Obergrenze der Midijobs in Höhe von 850 Euro orientieren.

Senkung der Mindestbeiträge um 33 bis 63 Prozent

Aktuell liegt die Mindestbemessungsgrenze bei 2.283,75, was monatlichen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung von mindestens rund 420 Euro entspricht. Der Unions-Vorschlag würde zu einer Absenkung der Mindestbeiträge auf rund 282 Euro führen (– 33 Prozent). Sollte sich die SPD durchsetzen würden die Mindestbeiträge auf rund 157 Euro sinken (– 63 Prozent).

Eine mögliche Kompromisslinie könnte - wie von den Grünen vor der Wahl gefordert - die für andere freiwillig Versicherte (z.B. Pflegende) gültige Mindestbemessungsgrenze von 1.015 Euro sein, die schon jetzt für Selbstständige gilt, die in sehr geringem Umfang (ab 435,01 Euro) selbstständig sind. Dies würde einem Mindestbeitrag von rund 188 Euro (– 55 Prozent) entsprechen.

Trotzdem nicht ausreichend: An 450 Euro-Marke führt kein Weg vorbei

Selbst wenn sich die SPD durchsetzt, können wir mit diesem Ergebnis noch nicht zufrieden sein und müssen für eine weitere Senkung der Mindestbemessungsgrenze auf 450 Euro kämpfen.

Denn die ebenfalls von der GroKo beschlossene Altersvorsorgepflicht sorgt ja zugleich für eine zusätzliche prozentuale Belastung - aller Voraussicht nach beginnend bei 450 Euro. Das aber führt dazu, dass die Selbstständigen mit einem Einkommen zwischen 450 Euro und der neuen (abgesenkten) Mindestbemessungsgrenze für die Krankenversicherung weiterhin einer stark überproportionalen Beitragsbelastung unterliegt - und diese sogar noch steigt.

Selbst wenn sich SPD mit niedrigerer Betragsgrenze durchsetzt  Beitragsbelastungen von bis zu 55 Prozent, sonst mehr

Würde sich die SPD durchsetzen, ergäben sich bei einem Einkommen von knapp über 435 Euro Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von rund 238 Euro - das sind 55 Prozent des Gewinns. Bei 1.015 Euro Mindestbemessungsgröße (möglich Kompromisslinie) läge die Beitragsbelastung bei 269 Euro (62 Prozent des Einkommens). Sollte sich die Union durchsetzen, läge die Belastung möglicherweise noch höher. Bisher lagen die Pflichtbeiträge bei bis zu 43 Prozent, durch die Änderungen erhöht sich also die Beitragsbelastung bei niedrigem Einkommen.

Bestehende Teilzeitfalle wird in Summe verschärft

Das ist kontraproduktiv, denn 80 Prozent der Teilzeitselbstständigen, die momentan unter 435 Euro Gewinn erzielen und i.d.R. beim Partner beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert sind, würden gerne mehr arbeiten, erstmals Beiträge bezahlen und dadurch zu Mehreinnahmen bei der Rentenversicherung führen. Statt dessen erhöht man die Hürden für eine Selbstständigkeit in diesem Bereich noch weiter.

Der VGSD spricht sich deshalb für eine Absenkung der Mindestbemessungsgrenze auf 450 Euro aus. Sollte das nicht durchsetzbar sein und eine höhere Grenze beschlossen werden, darf eine Altersvorsorgepflicht auch erst ab dieser beginnen, um eine finanzielle Überforderung von Teilzeitselbstständigen, insbesondere Frauen, zu verhindern. Das wäre allerdings sowohl für die Betroffenen als auch volkswirtschaftlich die deutlich schlechtere Lösung.

Weitere Infos zur genauen Ausgestaltung der neuen Gesetzesvorhaben

In den beiden Beiträgen "Gute Chancen für Senkung der Krankenversicherungs-Mindestbeiträge" und "Für was wir ab jetzt kämpfen müssen - insbesondere bei der geplanten Altersvorsorgepflicht" findet ihr weitere Infos zur geplanten Ausgestaltung der Gesetzesänderung und könnt über die Forderungen des VGSD dazu mitdiskutieren.

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