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Netzwerktag für Selbstständige mit Barcamp am 14. + 15. Oktober 2024
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Das Statistische Bundesamt bittet uns Selbstständige um Mithilfe

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik in Deutschland.

Damit wir Selbstständigen darin ausreichend repräsentiert sind, bitten die statistischen Ämter des Bundes und der Länder dich um deine Mithilfe:

Trage durch deine Mitarbeit dazu bei, dass diese unverzichtbare Informationsquelle für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft ein realistisches Bild der Lebenssituation auch der  Selbstständigen und ihrer Haushalte zeigt.

Unter anderem musst du dazu für drei Monate ein Haushaltsbuch führen. Das lohnt sich auch für dich: Du erfährst, was von deinem Verdienst am Ende des Monats genau übrig bleibt und wie viel du tatsächlich für Lebensmittel, Versicherungen und Urlaub ausgibst. Außerdem kannst du herausfinden, wo Einsparpotenziale bestehen und nebenbei verdienst du dir auch noch ein kleines Taschengeld.

Drei Gründe sprechen dafür, bei der Erhebung mitzumachen

1. Geldprämie: Teilnehmende Haushalte können sich als Dankeschön über eine Geldprämie freuen.

2. Mögliche Einsparpotentiale: Teilnehmende Haushalte, die ein dreimonatiges EVS-Haushaltsbuch führen, verschaffen sich selbst einen guten Überblick über ihre persönliche Haushaltskasse und entdecken mögliche Einsparpotentiale.

Das statistische Bundesamt möchte mit diesem schrägen YouTube-Video Lust auf die Teilnahme an der EVS machen

3. Bedeutung für Verbandsarbeit und politische Entscheidungen: Die aussagekräftigen Daten über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland, die durch die EVS ermittelt werden, sind sehr wichtig für Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und Grundlage viele Entscheidungen.

Denn ohne die Ergebnisse der EVS könnten keine Angaben zu den Konsumausgaben und ‑strukturen der privaten Haushalte geliefert werden, die u. a. für die Produktions- und Absatzplanungen in Unternehmen benötigt werden.

Die Lebenshaltungskosten von Kindern wären ohne die EVS ebenfalls nicht zu ermitteln, die wiederum in die Berechnungen von Freibeträgen im Steuerrecht einfließen.

Auch die Aussagefähigkeit des Preisindex (der Basis für die Inflationsrate) wäre eingeschränkt und könnte zu unangemessenen Tarifabschlüssen führen.

Die Ergebnisse der EVS sind zudem Grundlage für die Festsetzung des Regelbedarfs für das Arbeitslosengeld II – auch für Kinder.

Auch beim VGSD sind wir auf die EVS-Statistik angewiesen, um Aussagen über die Einkommenssituation von Selbstständigen zu machen und z.B. zu argumentieren, dass Sozialbeiträge einkommenabhängig gestaltet sein müssen und uns finanziell nicht überfordern dürfen.

Jetzt mitmachen: Teilnahmeformular sowie weitere Informationen

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