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Einkommensteuer-Belastung schätzen So bildest du ausreichend Rücklagen

Bei Selbständigen werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht einfach vom Lohn einbehalten. Sie müssen selbst errechnen, wie viel Einkommensteuer sie schulden, damit sie ausreichende Rücklagen bilden können.

Abbildung anklicken, um Steuerrechner in getrenntem Browserfenster / -tab zu öffnen

Sehr gut eignet sich dafür der Steuerrechner von Wolfgang Parmentier. Mit ihm lassen sich auch die steuerlichen Konsequenzen von Abfindungen, Arbeitslosengeld und Gründungsförderung berechnen.

Im folgenden erläutern wir, an welcher Stelle seines Onlinerechners man Eingaben vornehmen muss und wie die Ergebnisse zu interpretieren sind.

Eingabewerte

  • Wähle zunächst das Jahr, für das du die Einkommensteuer berechnen möchtest, denn fast jedes Jahr hat der Gesetzgeber Änderungen an der Steuertabelle vorgenommen.
  • Geben dann das zu versteuernde Jahreseinkommen an.
  • Wenn du im betreffenden Jahr Arbeitslosengeld erhalten hast, so musst du dies unter "Einkommenseratzleistungen (mit Progressionsvorbehalt)" angeben. Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber die Progression auf das zusätzliche Einkommen ("Progressionsvorbehalt").
  • Hast du eine Abfindung erhalten? Diese gibst du in der nächsten Zeile unter "Außerordentliche Einkünfte" ein. Da es sich um eine Zahlung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt, wird sie nach der sogenannten Fünftelregel behandelt: Der Betrag, um den ein Fünftel der Abfindung die Einkommensteuer erhöht wird mit fünf multipliziert. Bei sehr hohen Abindungen kann diese Regelung zu der Konsequenz führen, dass eine Erhöhung des normalen zu versteuernden Einkommens fast vollständig "wegbesteuert" wird.
  • Ein eventueller Gründungszuschuss ist ist nicht nur steuerfrei, sondern auch vom Progressionsvorbehalt befreit. Du musst ihn deshalb überhaupt nicht im Formular eingeben. Er erhöht 1:1 dein Nettoeinkommen.
  • Die Bedeutung der Kinderanzahl wird über den "i"-Button erklärt.

    Kirchensteuer fällt nur bei Kirchenmitgliedern an. In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Hamburg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.

Ausgabewerte

Bei jeder Eingabe werden die Ausgabewerte automatisch neu berechnet. Ein Drücken des "Berechnen"-Buttons ist zumeist gar nicht nötig.

  • Alleinstehende geben ihr individuelles Einkommen an und lesen ihre Steuerbelastung in der Zeile "Grundtarif" ab.
  • Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, geben das gemeinsame Haushaltseinkommen an und lesen die Steuerbelastung in der Zeile "Splittingtarif" ab.
  • Der Soli-Zuschlag ist ein Aufschlag von 5,5 Prozent auf die berechnete Einkommensteuer, bei der Kirchensteuer handelt es sich wie erwähnt um einen Aufschlag von 8 bzw. 9 Prozent.
  • Der unter Netto eingegebene Wert ist nicht mit dem Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers zu vergleichen, dazu sind noch die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen.

Falls du Gewerbetreibender bist musst du beachten, dass auf deinen Gewinn aus dem Gewerbetrieb ab einer bestimmte Höhe zusätzlich Gewerbesteuer anfällt.

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