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Pressemitteilung Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs steht kurz vor der Verabschiedung - Neue Petition gegen Abmahnmissbrauch erreicht über 40.000 Stimmen

Das lang erwartete Gesetz gegen Abmahnmissbrauch (Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs) steht kurz vor der Verabschiedung. Am Mittwoch dieser Woche fand im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf statt.

23 Verbände haben Vera Dietrichs Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mitgezeichnet;

Als Zuschauer anwesend waren neben Vera Dietrich, die im letzten Jahr mit ihrer Bundestagspetition das Gesetzgebungsverfahren angestoßen hatte, auch die Berliner Kleinunternehmerin Astrid Tillmann, die mit einer aktuellen Petition seit letzten Freitag schon über 40.000 Unterschriften gegen Abmahnmissbrauch sammeln konnte.

Hohe Beteiligung an zweiter Petition zeigt dringende Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen

Die hohe Beteiligung auch an dieser zweiten Petition zeigt unmissverständlich, dass wirksame Maßnahmen gegen Abmahnungen als Geschäftsmodell von der Politik nun dringend erwartet werden.

Leider wurde die Anhörung von Rechtsanwälten dominiert, die aus Sicht der Petentinnen kaum Interesse an einer Änderung des Status Quo zeigten. Sie und die von ihnen vertretenen Opfer einer sich immer weiter ausdehnenden Abmahnindustrie fühlen sich daher mit ihrem Anliegen vom Rechtsausschuss nicht ernst genommen, der ja die Sachverständigen ausgewählt hat. Nicht nachvollziehbar war aus ihrer Sicht zum Beispiel, dass der ausgewiesene Sachverständige Dr. Carsten Föhlisch (Trusted Shops) nicht angehört wurde, der sich seit Jahren gegen Abmahnmissbrauch einsetzt und mit den von ihm durchgeführten Studien wesentlich zum Verständnis der Problematik beigetragen hat.

Der Gesetzentwurf weist insbesondere im Hinblick auf die Eindämmung von dubiosen Abmahnvereinen noch erhebliche Lücken auf (PDF-Datei zum Download). Es wird allgemein erwartet, dass es mit dem vorliegenden Entwurf nicht gelingen wird, diese Verbände mit ihrem lukrativen Geschäftsmodell wirksam einzuschränken und so die existenzielle Bedrohung durch Massenabmahnungen insbesondere für Existenzgründer und Kleinstunternehmen abzuwenden.

Klicke hier, für weitere Informationen zum Gesetzentwurf und zur Anhörung.

Ansprechpartner:

Dr. Vera Dietrich  (V.i.S.d.P)

Leiterin der AG Abmahnmissbrauch

Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.

Altheimer Eck 13, VH 2. Etage, 80331 München

0151 61626999

Astrid Tillmann

astrid@lastretti.de

0172 3131535

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