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Als Selbstständige/r zum Klimaschutz beitragen Strom selbst erzeugen (Fachbeitrag)

Was kann jeder von uns gegen den Klimawandel tun?

Dem Aufruf von Reinhard Mohr, dazu Ideen und Erfahrungen zu teilen, folgte auch unser seit Jahren überaus aktives Mitglied Stefan Zils.

Er berichtete davon, dass er 2014 eine Solaranlage montieren ließ und seitdem seine eigene klimafreundliche Energie erzeugt.

Stefan beließ es nicht nur bei einigen Kommentaren zu Reinhards Artikel, sondern bot an, das damals erworbene Wissen mit anderen VGSD-Mitgliedern teilen und schrieb – zusammen mit Andre Steffens, einem Experten für Solaranlagen, einen

Fachbeitrag (PDF),

der ihre Erfahrungen, Tipps und Musterberechnungen zusammenfasst.

Wenn ihr nach der Lektüre noch Fragen habt, könnt ihr sie unter diesem Beitrag per Kommentar stellen und Stefan beantwortet sie gerne (sofern sie nicht zu speziell bzw. steuerrechtlicher Natur sind).

Selbstständige können in besonderem Maße profitieren

Selbstständige können laut Stefan in besonderem Maße von Solaranlagen profitieren und gerade Gewerbebetriebe verfügen oft noch über geeignete Flächen, an denen eine Solaranlage montiert werden kann, das bestätigen auch andere Quellen. Auch als Mieter kann man Dachflächen von Vermietern und Nachbarn mieten und dort Solaranlagen motieren. Gerade auf dem Land und bei Gewerbebetrieben, Bauernhöfen usw. gibt es oft entsprechend langfristige Miet- und Pachtverhältnisse.

Übrigens gibt es in Deutschland (Stand 2018) bereits 1,7 Millionen Photovoltaik-Anlagen, die mehr als 46 Terawatt Strom produzierten, also deutlich mehr als eine Million kleine "Solarunternehmen".

Wer Strom produziert, muss zwar bei kleineren Anlagen seit dem 18.12.19 kein Gewerbe mehr anmelden und ist damit auch von IHK-Mitgliedschaft und -Beiträgen befreit (vgl. § 3 Nr. 32 GewStG), aber steuerlich gesehen stammen die Einnahmen, die er durch die Einspeisung von Strom in öffentliche Netze erzielt, "aus Gewerbebetrieb", so dass er oder sie damit automatisch auch erste Erfahrungen als Selbstständige/r macht.

Siebenstellige Zahl von "Solarunternehmern"

An dieser Stelle stellt sich dann auch die Frage, ob die Einnahmen der Umsatzsteuer unterliegen oder ob man besser von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen sollte. Aufgrund der hohen einmaligen Investitionen in die Anlage, die sich dann über einen längeren Zeitraum amortisiert, kann es sinnvoll sein, auf dieses Privileg erst einmal zu verzichten, um dann später den steuerlichen Status zu wechseln.

Diesen und viele weitere Tipps geben Stefan und Andre in ihrem Fachbeitrag. Die Lektüre lohnt sich für alle Hausbesitzer bzw. alle mit Zugang zu entsprechend nutzbaren Flächen.

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