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Bundesfinanzministerium konterkariert private Altersvorsorge – Selbstständige besonders betroffen

Das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium konterkariert durch eine ganze Reihe von Maßnahmen die private Altersvorsorge.

Selbstständige, die eigenverantwortlich vorsorgen müssen, sind davon in besonderem Maße betroffen.

So fühlen sich viele Sparer vom Bundesfinanzminster behandelt

Mit den zusätzlichen Einnahmen soll die Grundsicherung finanziert werden. – Von dieser können die allermeisten Selbstständigen jedoch gar nicht profitieren, weil sie eine langjährige Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung voraussetzt.

Unser aktives Mitglied Johannes Hohenthaner berichtet über seine Erfahrungen:

Steuern werden auf fiktive Gewinne erhoben, von denen unklar ist, ob sie überhaupt realisiert werden

Wie ich diese Woche leider feststellen musste, belastet mir meine depotführende Bank seit Anfang 2020 eine steuerliche Vorabpauschale auf Kapitalanlagen in Investmentfonds gem. § 18 InvStG.

Die Steuer wird direkt fällig und dem Girokonto belastet, auf dem man für ausreichende Deckung sorgen muss, um zusätzlichen Ärger zu vermeiden.

Dieses, vom SPD-geführten Bundesfinanzministerium bereits zum Anfang 2019 eingeführte Gesetz greift jetzt und setzt für private Kapitalanlagen in Investmentfonds eine fiktive (Mindest-)Ausschüttung fest und unterwirft diese der Einkommensteuer. Ein fiktiver (Kurs-) Gewinn wird also besteuert, noch bevor(!) er realisiert ist. Eine Wiederanlage der Erträge ist insoweit nicht möglich. Das neue Gesetz trifft vor allem sog. „thesaurierende“ Investmentfonds, bei denen der Anleger vorhatte, sich die Gewinne gerade nicht ausschütten zu lassen, sondern zu reinvestieren und damit langfristig für seinen Ruhestand vorzusorgen.

Das Problem daran: Dadurch, dass der Staat verfrüht bei Kapitalanlagegewinnen zugreift, mindert er den Zinseszinseffekt und erschwert dadurch die private Altersvorsorge! Die private Altersvorsorge in Investmentfonds wird durch das neue Gesetz unattraktiver.

Das nominale Steueraufkommen verändert sich in Summe durch die Vorauszahlung nicht - nur bekommt der Fiskus bereits früher Geld von den Kapitalanlegern, die damit für ihr Alter vorsorgen - bei deutlich erhöhtem Verwaltungsaufwand für die Banken.

Dass evtl. zu viel gezahlte Steuer verzinst zurückgezahlt wird, wenn der Investmentfonds schlussendlich mit geringerem Gewinn (oder gar Verlust) verkauft wird, dazu findet sich allerdings kein Hinweis im Gesetz ...

Weitere Informationen der Stiftung Warentest:

https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-5404953/

Passt zur geplanten Börsenumsatzsteuer, die private Anleger belastet, nicht aber den Derivatehandel

Das passt im Kanon zusammen mit der geplanten Einführung der Börsenumsatzsteuer für private Kapitalanleger durch die SPD – die ebenfalls vorrangig private Sparer trifft, wofür Bundesfinanzminister Scholz erst kürzlich auch von den EU-Kollegen  scharf kritisiert wurde. (Selbst die Linkspartei sieht in der neuen Steuer mehr Schaden als Nutzen.)

Sind dir auch schon (mehr oder minder unbemerkt) Vorabsteuern für Investmentfonds vom Giro- bzw. Verrechnungskonto abgezogen worden? Wie bewertest du die neuen Steuern?

Auch die, in Diskussion befindliche, Immobilienwertzuwachssteuer ist vom selben Schlage: Es sollen fiktive Wertsteigerungen schon einmal besteuert werden, lange bevor sie realisiert sind und bevor bekannt ist, ob nicht vielleicht am Ende ein Verlust entsteht.

Weiteres Problem: Eine Immobilie kann nicht in kleinen Teilen, sondern nur als ganzes, veräußert werden und nach der Veräußerung muss sich der Eigentümer - auf dem hohen Preisniveau - wieder eine andere Immobilie kaufen, um darin zu wohnen. Die Steuer würde also wie eine zusätzliche Grundsteuer wirken, die aus dem laufenden Einkommen der Eigentümer bezahlt werden muss.

Der Wertzuwachs von Immobilien geht zum Teil auf die Geldpolitik der EZB zurück, die den Zinssatz für risikoarme, festverzinsliche  Kapitalanlagen in's Negative abgesenkt hat - für diesen Teil des Wertzuwachses ihrer Immobilie - für den die Eigentümer gar nichts können - würden sie aus ihrem laufenden Einkommen zur Kasse gebeten werden, falls diese Steuer kommt.

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