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Netzwerktag für Selbstständige mit Barcamp am 14. + 15. Oktober 2024
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Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen für Selbstständige in Rheinland-Pfalz

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Rheinland-Pfalz ansässige Selbstständige bekannt ist.

(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Rheinland-Pfalz auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)

Wappen von Rheinland-Pfalz

Bitte hilf mit...

... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).

Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen! (Seiten-Pate gesucht)

Aktuelles

„Achtung! Derzeit sind  Phishing-Mails im Namen der Bundesländer unterwegs, die an Soforthilfe Empfänger gerichtet sind. Weder die Mails noch die darin enthaltenen Formulare stammen von der Landesregierungen. Empfänger dieser Phishing-Mail sollten die gesendeten Dateien in der Anlage auf keinen Fall öffnen. Aktuell sind Fälle in folgenden Bundesländern bekannt: Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Hieran  können Sie mögliche Phishing-Mails erkennen. Unter den offiziellen Seiten der Bundesländer finden Sie weitere Informationen."

viele nützliche Infos und auch der aktuelle Stand der Bearbeitungen unter:

https://isb.rlp.de/corona.html

Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm

wird noch recherchiert.

Wer bekommt wie viel?

Für die Soforthilfe gilt folgende Staffelung:

  • Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5,0 Beschäftigten (VZÄ)
  • Einmalzahlung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10,0 Beschäftigten (VZÄ)

Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass, jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder
  • im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind, und
  • ihren Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz haben
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben

die durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Personalaufwendungen zählen nicht zum Sach- und Finanzaufwand.

Werden noch lfd. Einnahmen erzielt, sind diese bei der Berechnung des konkreten Liquiditätsengpasses zu berücksichtigen.

Personenvereinigungen und Körperschaften werden als eine Einheit betrachtet.

Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung. Die ISB entscheidet über den Antrag auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Darf ich private Ausgaben berücksichtigen?

Nein.

Voraussetzungen

Die Antragstellenden müssen versichern, dass sie durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Antragstellung

Achtung: Ende der Antragsfrist ist der 31.05.2020

https://isb.rlp.de/home/detailansicht/wissing-antraege-fuer-zuschussprogramm-koennen-gestellt-werden.html

Folgende Informationen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
  • Im Rahmen des Antrags ist die (soweit vorhanden) Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer.
  • Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID des Selbstständigen, Einzelunternehmers, Freiberuflers etc., der in den Feldern zuvor seine Kenndaten eingetragen hat, abgefragt. In jedem Antrag ist wenigstens eine der beiden Nummern zwingend einzutragen. Ein entsprechender Nachweis der Unternehmung ist dem Antrag beizufügen.
  • Abgefragt wird zudem die Adresse des Unternehmens, sofern diese von der Privatadresse abweicht.
  • Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
  • Abgefragt werden außerdem die Branche, bzw. die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
  • Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt.

Die wichtigsten Fakten und Tipps

Offizielle Informationen der Landesregierung:

Alle IHK in Rheinland Pfalz auf einen Blick:

Seitenpatin

Ruth Fraundorfer  ist beruflich als Unternehmensberaterin und Existenzgründercoach tätig. Sie unterstützt Selbständige, Kleinunternehmer und Freiberufler speziell in Corona-Zeiten mit geförderter Beratung https://www.weis-fraundorfer.com/corona

Ruth hat die Seitenpatenschaft ehrenamtlich übernommen. Sie liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Sie ist für vertrauliche Hinweise unter rp@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!

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