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Bewirtungskosten 50 bis 100 Euro pro Person werden normalerweise nicht beanstandet

Auf Bewirtungsbelege schauen Steuerprüfer besonders genau. Deshalb solltest du den beim Bezahlen verlangten Bewirtungsbeleg anschließend zeitnah ausfüllen, damit du dich noch an alle Anwesenden erinnern kannst. Die Aufwendungen dürfen nicht im Missverhältnis zu den konsumierten Speisen und Getränken stehen.

Fragen zum Thema Bewirtungskosten kannst du auch mit deinem Steuerberater klären

Mit dieser Begründung wird ein Besuch im Nachtlokal aufgrund der hohen Getränkepreise zu einer Ablehnung führen. Der Anlass muss zudem geschäftlich sein. Auch wenn du zu deiner Geburtstagsfeier nur Geschäftspartner und (freie) Mitarbeiter einlädst oder die Feier mit einem Betriebsjubiläum verbindest: Bei einer Prüfung wird aufgrund der privaten Veranlassung die Anerkennung der Ausgaben verweigert werden. Wenn diese Kriterien eingehalten werden, werden Bewirtungsaufwendungen von 50 bis 100 Euro pro Person und Bewirtung in der Regel nicht beanstandet.

70 % der Bewirtungskosten sind absetzbar

Steuerlich geltend machen kannst du übrigens nicht nur die eigentlichen Bewirtungskosten, sondern auch Trinkgelder. Bei hohen Beträgen/Trinkgeldern empfiehlt sich aus Nachweisgründen die Zahlung mit ec- bzw. Kreditkarte. Die eigentlichen Bewirtungskosten sind nur zu 70 Prozent absetzbar, der Rest ist nicht abzugsfähig, sie zahlen ihn also quasi "aus eigener Tasche". Die Vorsteuer kann jedoch in voller Höhe geltend gemacht werden.

Wichtiges Gerichtsurteil aus Rheinland-Pfalz

Übrigens gilt der 30-prozentige Eigenanteil nur bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Werden dagegen freie Mitarbeiter bei einer Schulung bewirtet, können nach einem rheinland-pfälzischen Urteil aus dem Jahr 2006 100 Prozent der Kosten angesetzt werden. Gleiches gilt, wenn du ein Seminar veranstaltest und in diesem Rahmen die Teilnehmer bewirtest. Es lohnt sich, in solchen Fällen zunächst einmal 100 Prozent anzusetzen und die Details mit dem Steuerberater oder Finanzbeamten zu besprechen.

Weitere Tipps zum Thema Bewirtungskosten findest du in dem Buch "Jetzt sind Sie Unternehmer. Was Sie von Anfang an wissen müssen".

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