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NRW Rückzahlung von Soforthilfe verschoben auf Herbst 2021

Alleine in NRW, dem bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland, haben 430.000 Selbstständige Soforthilfe beantragt. Zugleich begann NRW als eines der ersten Ländern, die Antragsteller um eine Rückmeldung bzw. Endabrechnung zu bitten.

Olaf in der Beek ist Bundestagsabgeordneter aus Bochum

Das Anschreiben der Hilfeempfänger wurde dann im Juli gestoppt, sollte dann nach einer Einigung mit dem Bund über Abrechnungsdetails im Herbst wieder aufgenommen werden.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Olaf in der Beek hat jetzt in einem Rundschreiben informiert, dass die Rückforderungen aufs nächste Jahr verschoben werden sollen:

"Liquidität bis zum Herbst 2021 nutzen"

"Aufgrund der aktuellen Lage hat sich das Wirtschaftsministerium NRW entschieden, mehr Zeit zur Abrechnung und Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel einzuräumen. Das gibt kleinen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, diese Liquidität weiterhin für betriebliche Zwecke bis zum Herbst 2021 zu nutzen.

Wer will, kann freiwillig auch noch in diesem Jahr die Soforthilfe abrechnen. „So wollen wir passgenau helfen und entlasten, damit die Betroffenen nach der Corona-Krise an der Aufwärtsentwicklung teilhaben können“, so Wirtschaftsminister Pinkwart.

Abrechnung im Frühjahr, Rückzahlung im Herbst 2021

Damit wird das Land NRW die Betroffenen erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst 2021. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig.

Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Noch im November Mail und Möglichkeit sofortiger Abrechnung mit "Berechnungshilfe"

Ende November erhalten alle 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular.

Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten: www.wirtschaft.nrw"

Unklar bleibt uns, warum es auch in NRW trotz verschobener Rückzahlungsfrist bereits eine staatsanwaltschaftliche Verfolgung von Selbstständigen gibt, ohne dass diesen vorher die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben wurde. Von den 8.000 Verfahren wegen Subventionsbetrugs entfallen rund 5.000 alleine auf NRW.

Je nach Fallkonstellation wird offenbar die Endabrechnung nicht abgewartet. Wir werden versuchen, genauere Informationen zu erhalten und diese hier veröffentlichen.

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