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Auch Unionspolitiker fordert Altersvorsorgepflicht für Solo-Selbstständige

Nun hat sich auch Peter Weiß, der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einer Altersvorsorgepflicht für Solo-Selbstständige geäußert. In der Überschrift seiner Pressemitteilung spricht er von „Crowdworkern“ und setzt sie mit Solo-Selbstständigen gleich. Er beschreibt in seiner Pressemitteilung relativ präzise, was er als Vertreter des eher gewerkschaftsnahen Arbeitnehmerflügels der Union sich vorstellt.

Bildquelle: Claudia Thoma

Hier der Text seiner Pressemitteilung:

„Crowdworker“ müssen ausreichend gegen Altersarmut abgesichert sein - Veränderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat die Frage der Alterssicherung von Solo-Selbstständigen aufgeworfen, deren Zahl mit wachsender Verbreitung des „Crowdworkings“ weiter zunehmen wird. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Wir müssen den Veränderungen in der Arbeitswelt, die insbesondere von der Digitalisierung geprägt werden, mit einer umfassenden Vorsorgeverpflichtung für das Alter Rechnung tragen, die auch in neuen Arbeitsformen greift. Erforderlich ist generell für sogenannte Solo-Selbstständige eine Absicherungsverpflichtung, die solange gilt, bis Ansprüche auf eine grundsichernde Altersrente bestehen.

Wie dann die darüber hinausgehende Absicherung gestaltet wird, sollte der Versicherte frei wählen können. Nur eine solche verpflichtende Absicherung kann insolvenzgeschützt ausgestaltet werden, was für Selbstständige von besonderer Bedeutung ist. Einer Versicherungspflicht bedarf es nicht für solche Selbstständige, die in berufsständischen Versorgungswerken integriert sind.

Mit einer verbindlichen Regelung würden auch Personen in neuen Beschäftigungsformen in vergleichbarer Weise wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, Vorsorge gegen Armut im Alter zu treffen. Auch selbstständige Handwerker unterliegen bereits heute einer Versicherungspflicht, die greift, bis eine ausreichende Alterssicherung besteht.

Altersarmut ist nicht nur ein persönliches Schicksal, das wir diesem Personenkreis ersparen wollen. Sie hat auch Auswirkungen auf künftige Generationen und insbesondere auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese werden zusätzlich zu den Beiträgen für ihre eigene Alterssicherung für die Leistungen zur Grundsicherung im Alter für Personen ohne ausreichende Vorsorge aufkommen müssen.“

Hier findet Ihr den Link zur Pressemitteilung mit weiteren Infos über Peter Weiß.

Gleiche Argumentationslinie wie bei Nahles

Peter Weiß folgt der Argumentationslinie des vorgestern von Andrea Nahles veröffentlichten Grünbuchs:

  • Die Solo-Selbstständigen werden rhetorisch mit Crowdworkern gleichgesetzt und so zu schutzbedürftigem Prekariat abgestempelt.
  • Dann wird argumentiert, dass diese der Gesellschaft später auf der Tasche liegen würden: "Arbeitnehmer ...werden zusätzlich zu den Beiträgen für ihre eigene Alterssicherung für die Leistungen zur Grundsicherung im Alter für Personen ohne ausreichende Vorsorge aufkommen müssen."
  • Damit wird dann eine Altersvorsorgepflicht für alle Solo-Selbstständigen begründet und zwar in Höhe der Grundsicherung.
  • Diese soll insolvenzgeschützt ausgestaltet werden, was auf die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke und die private Basisrente zutrifft. (Nahles hat in ihren Aussagen zu diesem Thema allerdings nur die beiden ersten Varianten genannt, eine private Form der Altersvorsorge also de facto ausgeschlossen.
  • Weiß verweist auf die Rentenversicherungspflicht bei selbstständigen Handwerkern, die 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, bevor sie ausschließlich privat vorsorgen dürfen.

Stellungnahme des VGSD

Bereits vor drei Jahren sollte eine Altervorsorgepflicht für Selbstständige eingeführt werden. Die obige Argumentation ist einfach und an jedem Stammtisch nachvollziehbar. Es besteht aber die Gefahr (Hoffnung?), dass die Politiker die gleichen Denkfehler wie schon vor drei Jahren wiederholen, die letztlich zum Scheitern des Gesetzesvorhabens führten.

  • Die Solo-Selbstständigen ohne Mitarbeiter werden wieder einmal pauschal schlecht geredet, weil es in die politische Argumentation passt. Die 2,5 Millionen Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Mitarbeiter sind aber eine große, extrem heterogene Gruppe.
  • Die Einzelunternehmer sind hart arbeitende Bürger und Leistungsträger dieser Gesellschaft. Wir haben wirklich genug davon, von Politikern ständig schlecht geredet zu werden.
  • Es gibt unseres Wissens keine Studie, die die Behauptung bestätigt, dass Selbstständige häufiger als Angestellte auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Wir würden uns wünschen, dass die Politiker auf Basis von Fakten und nicht Vermutungen entscheiden.
  • 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und eine Mindestsicherung im Alter zu haben sind zwei paar Schuhe: Wie lange man zum Aufbau einer Grundsicherung im Alter braucht, hängt auch von der Höhe des Einkommens bzw. der Beiträge ab. Die Aussage, die Versicherungspflicht greife, bis eine ausreichende Alterssicherung besteht ist falsch.
  • Teilzeit-Selbstständige und solche mit einem geringen Einkommen, um deren Absicherung es eigentlich gehen sollte, sind bereits durch die hohen Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 350 Euro/Monat viel höher belastet als vergleichbare Angestellte. Wenn man eine Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern möchte, muss man hier mit der Gleichbehandlung beginnen, dann ist auch mehr Geld für eine Altersvorsorge da.
  • Die Politiker sollten dabei auch bedenken, dass Selbstständige sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil aufbringen müssen und dass die Bemessungsgrundlage für Sozialbeiträge bei Selbstständigen höher ist, weil sie den Arbeitgeberanteil einschließt.
  • Die überwiegende Zahl der Selbstständigen sorgt bereits, oft umfassender als Angestellte für ihr Alter vor und ist dazu weitreichende Verpflichtungen eingegangen (z.B. langfristige Versicherungsverträge, Immobilienfinanzierung). Solche Verpflichtungen könnten nicht oder nur mit großen Verlusten rückgängig gemacht werden.
  • Wer alle Solo-Selbstständigen einbeziehen möchte, müsste eine gewaltige Bürokratie aufbauen, die sich in die Altersvorsorge von Millionen von Menschen einmischt. Es besteht die Gefahr, dass man diese Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung übertragen würde, obwohl diese starken Interessenkonflikten unterliegt, wie bereits beim Thema Statusfeststellungsverfahren zu erkennen.
  • Natürlich stellt sich auch die Frage, wer die Solo-Selbständigen sind und ob Selbstständige mit Mitarbeitern (ab welcher Einkommensgrenze?) dann keiner Rentenversicherungspflicht unterliegen. Wir vermuten deshalb, dass man alle Selbstständigen einbeziehen würde, auch solche mit Mitarbeitern.

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