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BA intern Zuschüsse und Darlehen für Hartz-IV-Selbstständige

Seit Jahresbeginn können hilfebedürftige Gründer und Selbstständige Zuschüsse und Darlehen für die Anschaffung betrieblicher Sachmittel beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit hat jetzt eine Arbeitshilfe veröffentlicht, in der die Vergabekonditionen der "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" konkretisiert werden.

Zuschüsse und Darlehen von der Bundesagentur für Hilfebedürftige

Neues Gesetz zur finanziellen Unterstützung von Selbstständigen

Mit dem "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" ist das SGB II um den Paragrafen 16c erweitert worden. Zusätzlich zu dem für den persönlichen Lebensunterhalt gedachten Einstiegsgeld sind jetzt betriebliche Sachmittel-Beihilfen für erwerbsfähige "Hilfebedürftige" vorgesehen, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben - wir berichteten.

Einen Rechtsanspruch auf die neuen Darlehen und Zuschüsse gibt es nicht. Die Behörden vor Ort haben bei der Auswahl der Geförderten und der Ausgestaltung des konkreten Vergabeverfahrens grundsätzlich freie Hand. Eine inzwischen vorliegende "Arbeitshilfe" der Bundesagentur steckt nur den Rahmen der "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" ab.

Wer kann gefördert werden?

Die Leistungen können sowohl von Gründern als auch von bereits aktiven Selbständigen in Anspruch genommen werden:

  • Es muss sich um eine hauptberufliche und wirtschaftlich voraussichtlich tragfähige Selbständigkeit handeln.
  • Die Zuschüsse und Darlehen haben das Ziel, die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden oder zu verringern. Bereits bestehende Betriebe sollen das in der Regel innerhalb von 12 Monaten nachweisen können, Gründer spätestens nach 24 Monaten.
  • Die Sachmittel-Beihilfen sind nur möglich, wenn zuvor alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Um nachzuweisen, dass keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind, genügt der Arbeitsagentur eine Bestätigung der Hausbank über die Ablehnung einer Kreditanfrage.

Falls ein Vorhaben scheitert, ist ein erneuter Antrag auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen frühestens nach 12 Monaten möglich.

Was kann gefördert werden?

Die Sachmittel müssen für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der ausgeübten Tätigkeit notwendig sein. Förderfähig ist ausschließlich die Anschaffung betrieblich notwendiger Sachmittel. Der Antragsteller muss genaue Angaben über die voraussichtlichen Kosten und den geplanten Beschaffungsvorgang machen.

Unter "Sachmittel" versteht die Bundesagentur zum Beispiel:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie PC, zugehörige betriebliche Software, Telefonanlage, Kopierer, Einrichtungsgegenstände (z. B. Schreibtisch),
  • Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen für die Erstellung von Homepages, Werbemitteln, Schaufensterdekorationen etc.,
  • Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsmittel,
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung des Material-, Waren oder Ersatzteillagers oder auch
  • Konzessionen (Übernahme im Gastronomiebereich)

Bitte beachtet: Die betrieblichen Sachmittel müssen nicht nur notwendig, sondern auch "angemessen" sein - das heißt, sie müssen zu den Lebensumständen eines Hartz-IV-Empfängers passen. Es muss immer die einfachste und preisgünstigste Alternative sein. Auch die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter kann verlangt werden.

Darlehen oder Zuschuss?

Sofern das nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, sollen vorzugsweise zweckgebundene Darlehen gewährt werden. Eine Darlehensobergrenze gibt es nicht. Der Maximalbetrag bei Zuschüssen beträgt 5.000 Euro. Zudem ist eine Kombination von Darlehen und Zuschüssen möglich. Bei der Rückzahlung soll die persönliche und wirtschaftliche Situation des Antragstellers berücksichtigt werden.

Nachweis der Notwendigkeit und Tragfähigkeit

Sofern die "Integrationsfachkraft" der Arbeitsagentur die Tragfähigkeit des Vorhabens nicht selbst beurteilen kann, muss der Antragsteller das Gutachten einer fachkundigen Stelle einholen. Als fachkundige Stellen nennt die Arbeitshilfe Kammerorganisationen, Gründerzentren, die sich auf die Gründung aus der Arbeitslosigkeit spezialisiert haben, Fachverbände und Kreditinstitute.

Wie beim Gründungszuschuss und Einstiegsgeld erfolgt die Stellungnahme auf Grundlage eines Geschäftsplans (Beschreibung des Vorhabens, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Erlöse- und Rentabilitätsvorschau,  Liquiditätsplan).

Tipp: Du benötigst Unterstützung beim Erstellen eines Geschäftsplans für das Tragfähigkeitsgutachten und bei der Suche nach einer fachkundigen Stelle? Unser Vermittlungs-Service ZZZ hilft weiter!

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