Wir übernehmen für Sie das Buchen )* Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, Ihre laufenden Lohnabrechnungen )* und erstellen Monats- und Quartalsauswertungen, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.
)* diese Dienstleistungen werden selbstverständlich nach § 6, Nr. 3 u. 4 StBerG erbracht.