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Bundestag hat reihenweise Scheinselbstständige eingesetzt

Daniel hat mehr als neun Jahre lang für den Bundestags mobile Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Als „freie Honorarkraft“ hielt er vor Schülern Vorträge über den Parlamentarismus und fuhr mit dem Info-Mobil durch die Republik. Aber irgendwann meldete sich das Finanzamt bei ihm und einigen "freien" KollegInnen und forderte die Zahlung der Umsatzsteuer. Daniel war davon ausgegangen, dass seine Arbeit als Lehr- und Dozententätigkeit nicht umsatzsteuerpflichtig war. Von der Bundestagsverwaltung hatte er keinen Hinweis bekommen, dass er umsatzsteuerpflichtig sein könnte. Der Bundestag ließ die "freien" Mitarbeiter mit dem Problem alleine.

[caption id="attachment_12084" align="alignleft" width="300"] Reichtstagsgebäude - Foto: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann[/caption]Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat entschieden: Der Deutsche Bundestag hätte mobile Öffentlichkeitsarbeiter wie Daniel Moucha nicht als Selbstständige beschäftigen dürfen, vielmehr hätte man sie einstellen müssen. Das Gericht hat keine Revision zugelassen – nun prüft die Bundestagsverwaltung, ob sie dagegen Beschwerde einlegt.

"Abgeordnete schauten dem Treiben der Verwaltung zu"

Es folgte das Statusfeststellungsverfahren durch die DRV, bei dem Daniel und seine Kollegen als Arbeitnehmer eingestuft wurden. Das nützte ihm nichts: Den Auftrag des Bundestags verlor er. Nach dem jetzigen Urteil fühlt er sich rehabilitiert. Der Süddeutschen Zeitung sagte er, er sei tief enttäuscht von den Abgeordneten, die dem Treiben ihrer Verwaltung zugeschaut und nicht eingegriffen haben.

Über Daniels Auseinandersetzung mit der Bundestagsverwaltung haben wir bereits 2014 und 2015 berichtet. Auch die Werner-Bonhoff-Stiftung hat dem Vorgang eine Fallstudie gewidmet. Beim VGSD hat Daniel sich in der Arbeitsgruppe Scheinselbstständigkeit für mehr Rechtssicherheit engagiert.

Rechtsunsicherheit bleibt bestehen

Das damalige Fazit der Bonhoff-Stiftung hat leider nichts von seiner Gültigkeit verloren:

Doch angesichts der Tatsache, dass die Bundestagsverwaltung im Gegensatz zu tausenden kleinen und mittelständischen Unternehmen alle erforderlichen Mittel, Sachverständigen sowie die nötige Zeit und Erfahrung hat und dennoch die Scheinselbständigkeit nicht klar vermeiden konnte, stellt sich die Frage: Wie aber sollen die kleine Unternehmen es dann können? Hier besteht dringender Handlungsbedarf um die praktischen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Weil die Rechtsunsicherheit immer noch besteht, haben wir das Thema in unseren Wahlprüfsteinen aufgegriffen. Hier findest du die Antworten der Parteien.

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