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Update Kommentar zur Novemberhilfe Hau' raus, die Kohle!

Hinweis vorab: Aktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe (Voraussetzung, Beantragung, ...) sind hier verfügbar.

Kommentar von Branko Trebsche

Hau' raus, die Kohle!

(Update vom 04.12.20)  Für manche ist die Novemberhilfe der warme Sommerregen mitten im kalten Winter. Platsch, und du schwimmst im Geld, wenn du in er richtigen Branche arbeitest! Für November und Dezember werden 30 Mrd. (!) Euro einfach so, ohne Sinn, ohne Verstand und ohne einen Gedanken an eine "echte" Notwendigkeit zu verlieren, einfach rausgeballert. 30 Mrd. Euro sind verdammt viel Geld und dennoch blieben mehr Verlierer als Gewinner, die von der üppigen Hilfe profitieren.

75% Prozent des Umsatzes aus 2019 wird erstattet, wenn das Unternehmen direkt oder indirekt von der Schließung im aktuellen Lockdown-light betroffen ist. Indirekt betroffen ist, wessen Geschäftsmodell auf einer Art Whitelist zu finden ist und irgendwelche ausgedachten Bedingungen erfüllt. Und wenn ein Restaurant durch außer Hausverkauf Umsätze erzielt, sagen wir in Höhe von 40% des erzielten Umsatzes in November 2019, dann werden 75% des Umsatzausfalls erstattet und die 40% Umsatz aus November 2020 darf das Restaurant behalten, also 115% Umsatz! Was ist das denn?

Das es variable Kostenanteile gibt, die in der Krise nicht anfallen - ist egal! Das nur wenige vergleichsweise irre viel Geld bekommen - ist doch egal! Wenn Unternehmen, wie McDonalds, Starbucks und Co. derartige Hilfen kriegen - ist erst recht egal.

Wenn ein Unternehmen, wie Starbucks Steuersparmodelle nutzt und in Deutschland kaum Steuern zahlt, dann brauchen Sie wohl das Geld. Diskutieren wir nicht lange - geben wir es Ihnen. Schließlich müssen wir weniger zurückzahlen, als wir bekommen haben.

Alles deutet daraufhin, dass die Novemberhilfe im Finanzministerium erdacht wurde. Den Namen der Alpha-Amöbe, die diese Idee geboren hat, werden wir wohl nie erfahren. Was wir sicher wissen ist, dass hinter den Existenzen an deren Zerstörung Scholz sehenden Auges mitarbeitet, echte Namen, echte Gesichter, echte Menschen stehen. Was hier passiert, geht gar nicht!

Eines Tages im Finanzministerium:

Scholz zu seinen Staatssektären: "Der Lockdown-light kommt!"

"Ui. Prima!" sagt der Erste, sich die Hände vor Freude reibend. "Wir haben ja noch eine Menge Geld über. Das wird ein Spaß." 

Scholz: "Hau' raus. die Kohle!" 

Zweiter Staatssekretär: "Chef, das ist nicht so einfach! Da sind schon ein paar Dinge zu beachten."

Der erste Staatssekretär guckt plötzlich traurig. "Wie jetzt? Doch kein Geld ausgeben?"

"Doch, Doch!" sagt Scholz. "Ich will aber keinen Streit mit Hubertus oder ihm seine Kunden wegnehmen. Deswegen sollten alle, die bisher keinen Ausgleich bekommen haben, auch jetzt nichts bekommen." 

"Super!" ruft Staatssekretär Nummer 1. Und schaut wieder zufrieden aus. "Echt super! Und Kohle gibt es nur, wenn man direkt von einer Schließung durch den Lockdown betroffen ist. Sonst könnte man uns später Verschwendung vorwerfen. Ist ja bald Wahljahr!"

Staatssekretär 2 schaut irritiert und protestiert: "Das ist aber ungerecht. Wir dürfen die Künstler nicht vergessen. Die nerven mit ihren Demos."

"Guter Punkt , mein Lieber", sagt Scholz. "Wir machen eine Liste, wer bekommen soll!"

Staatsekretär 1 murmelt vor sich hin:" Raketenwissenschaftler, nein. Trainer und Coaches mag ich nicht, nein." Er macht eine Pause und versucht offensichtlich angestrengt nachzudenken. "Meine Tochter mag McDonalds", und plötzlich ist der kindlich glückliche Gesichtsausdruck zurück und er ruft: "McDonalds muss unbedingt auf die Liste!"

Scholz guckt zufrieden: "Und Starbucks. Die zahlen so wenig Steuern, die können was Geld sicher gut gebrauchen!"

Staatssekretär 2 freut sich diebisch: "Das wird so gut. Das wird sooo gut!"

"Das wird es." sagt Scholz. Er atmet einmal tief ein und aus. "Lasst uns konzentriert weiterarbeiten. Ich fühl' schon den Flow!"

Wenn die Überbrückungshilfe eine Brücke wäre: Wie würden die verantwortlichen Politiker sie beschreiben und wie wäre sie wirklich? – Fotos: JamesDeMers, Tama66

Wie "Pinky und der Brain"

(Update vom 25.10.20) Die Überbrückungshilfe I kann nicht mehr beantragt werden. Dafür gibt es nun die Überbrückungshilfe II. Unter zu Hilfenahme des gesunden Menschenverstandes sollte angenommen werden dürfen, dass in der zweiten Phase des Hilfsprogrammes die Fehler aus Teil 1 vermieden oder ausgemerzt sind. Dem ist aber nicht so! Der gesunde Menschenverstand ist entweder eine endliche Ressource oder wie viele Ressourcen auf der Welt höchst ungleich verteilt. Es wäre auch in Betracht zu ziehen, dass der Autor dieser Zeilen in politischen Fragen einfach zu naiv und blauäugig ist oder die dahinter stehende Erwartungshaltung schlicht realitätsfremd ist.

Wie es auch immer sei, das erlebte Drama lässt sich in Zahlen ausdrücken: 1,6 Mrd. von den bereitgestellten 25 Mrd. wurden beantragt. Die Schlussfolgerung vieler Politiker daraus ist, das nur wenige Unternehmen und Selbstständige Hilfe benötigen. Es ist also alles gut und mit der Konjunktur geht es dementsprechend schon wieder aufwärts. Im Grunde ist es schon an der Zeit, die Hände wieder in den Schoß zu legen und von neuen Weltverbesserungsprogrammen zu träumen.

Auf die Idee zu kommen, dass das Hilfsprogramm den Anforderungen der Betroffenen nicht entspricht, fällt wegen der ungleich verteilten Ressource gesunder Menschenverstand ganz offensichtlich schwer. Als traurige Erkenntnis bleibt lediglich über, dass Altmaier und Scholz streng genommen genauso erfolgreich sind, wie "Pinky und der Brain" mit ihren Versuchen zur Eroberung der Weltherrschaft.

Die Überbrückungshilfe des Bundes verdient ihren Namen nicht!

(Kommentar von Mitte Juli 2020) Die Minister Scholz und Altmaier haben ein Eckpunktepapier zu der geplanten Überbrückungshilfe verabschiedet. Ihre Pläne sollen bereits am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Wie schon bei der Soforthilfe, hängt es stark von den individuellen Gegebenheiten ab, ob Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer von der Überbrückungshilfe profitieren oder nicht.

Unternehmerlohn wird weiterhin nicht erstattet

Die schlechte Nachricht vorweg – es gibt weiterhin keinen Ausgleich für den entfallenen Umsatz bzw. den Unternehmerlohn. Hier bleibt es bei dem Grundsatz: Wer Hilfe zum privaten Miete, zum Lebensunterhalt und der Krankenversicherung benötigt, wird auf Grundsicherung verwiesen, soll also Hartz IV beantragen.

Klar ist auch: Wenn statt 50 Milliarden nun nur noch 25 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, der Kreis der Begünstigten viel größer ist (statt bis 10 Mitarbeitern nun alle Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern), dann wird für die bisher Begünstigen künftig weniger oder oft auch gar nichts herausspringen.

Für viele Solo-Selbstständige wird sich der Antrag nicht lohnen

Vor allem viele Solo-Selbstständige werden leer ausgehen oder ein Antrag wird sich nicht lohnen. Schon bisher hat man in den meisten Bundesländern nur die niedrigen Betriebskosten erstattet bekommen, jetzt erhält man nur noch einen Teil davon erstattet – und auch das nur unter vielen Voraussetzungen und mit erheblichem bürokratischem Aufwand.

Überbrückungshilfe kann nämlich nur beantragen, wer in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Monaten April und Mai 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 % hat.

Viele Fußangeln

In meinem Bekanntenkreis habe ich einen Gartenbauer, der aufgrund einer Verletzung in den Vergleichsmonaten (April und Mai 2019) nicht arbeiten konnte. Bei einem Vergleichsumsatz von null Euro, ist auch nur ein Umsatzeinbruch von 0 % möglich. Entsprechend hat er keinen Anspruch auf die Überbrückungshilfe. Auf seinen monatlichen Kosten für Fahrzeuge, Maschinen und Gebäude bleibt er also sitzen!

Auch für Selbstständige, die knapp über 60 % ihres Einkommens eingebüßt haben, kann die Überbrückungshilfe zu einem Bumerang werden. Stellt sich nämlich bei der Umsatzsteuervoranmeldung später heraus, dass der Umsatzeinbruch doch nur 58 % im Vergleich zum Vergleichszeitraum war, ist die Überbrückungshilfe sofort komplett zurückzuzahlen.

Steuerberater zur Antragstellung zwingend nötig

Ein weiteres Hindernis, das viele Solo-Selbstständige von einer Antragstellung abhalten wird: Bereits zur Antragstellung ist ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Da viele Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer ihre Umsatzsteuervoranmeldung aus Kostengründen selbst erstellen, können Sie nur darauf hoffen, dass sie einen Steuerberater finden, der diese Arbeit zu einem halbwegs erschwinglichen Preis zu übernehmen bereit ist.

Viele könnten auch deshalb leer ausgehen, weil das Gesamtbudget für das Programm „Überbrückungshilfe“auf maximal 25 Milliarden Euro begrenzt ist. Hier dürfte das Motto gelten: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Solo-Selbstständige sind strukturell benachteiligt

Die Überbrückungshilfe benachteiligt viele Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer strukturell. Das liegt daran, dass die Geschäftsmodelle häufig darauf ausgerichtet sind, ihre Lebenshaltungskosten zu decken und die monatlichen Fixkosten möglichst gering zu halten. Gemessen am Umsatz zahlt diese Gruppe einen hohen Anteil an Steuern, erhält im Gegenzug dafür, aber keine geeignete Unterstützung. Deshalb wird das Programm aus meiner Sicht und auch aus Sicht des VGSD den Bedürfnissen der meisten Solo-Selbstständigen in Deutschland nicht gerecht.

Umso wichtiger ist, dass jeder von euch unsere Bundestagspetition zeichnet. Denkt bitte daran, dass dies die einzige Petition dieser Art ist, mit der wir erreichen können, dass unser Anliegen öffentlich ein einem Bundestagsausschuss besprochen wird. Deswegen teilt die Petition bitte aktiv und bittet auch euer direktes Umfeld, also eure Familienmitglieder, die Petition mitzuzeichnen.

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