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Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen für Selbstständige in Berlin

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Berlin ansässige Selbstständige bekannt ist.

(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Berlin auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)

Wappen von Berlin

Bitte hilf mit...

... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).

Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen! (Seiten-Pate gesucht)

Achtung:

Seit einigen Wochen sind gefälschte Nachrichten der IBB in Umlauf, die an das schlechte Gewissen der Antragstellers appellieren. Man soll zurück überweisen - an ein Konto, das dann einem Betrüger gehört! Falls jemand der Meinung ist, die Zuschüsse zurück zahlen zu müssen, ist es ratsam die Webseite der IBB zu besuchen. Betreffend Rückzahlungen steht dort:

Sollten Sie nach der Antragstellung feststellen, dass Sie nicht dazu berechtigt sind oder zu viel beantragt haben, zahlen Sie bitte den Zuschuss teilweise oder vollständig wie folgt zurück:

Kontoinhaber: Investitionsbank Berlin

IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00

Verwendungszweck: Rückläufer zu Antrags-ID Cxxx-xxxx v. tt.mm.2020

Bitte setzen Sie hinter das Wort "Rückläufer" den Verwendungszweck der Auszahlung mit Ihrer individuellen Antrags-ID und dem Datum der Auszahlung.

Prinzipielles

Es gibt einen „Corona Zuschuss“ und eine „Rettungsbeihilfe Corona“. 

Der Corona Zuschuss kommt aus dem vom Bund beschlossenen „Corona-Schutzschild" und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Rettungsbeihilfe Corona besteht aus Liquiditätshilfen in Form von zinslosen Überbrückungskrediten bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren und kann von KMU in Anspruch genommen werden.

ABER: Das Land Berlin hat für die IBB vorerst einen Kreditrahmen an bisher gesunde Unternehmen in Höhe von 100 Mio. EUR beschlossen und eine Erhöhung auf 200 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Wenn alle Anträge, die momentan kundenseitig in Bearbeitung sind, bewilligt würden, beliefe sich das Volumen auf mehr als 300 Mio. EUR.

Deshalb werden bis auf Weiteres die Annahme weiterer Anträge ausgesetzt, um mit den zuständigen Senatsverwaltungen das weitere Vorgehen zu beraten. Die bereits eingegangenen Anträge werden alle bearbeitet.

Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm

Sollten Sie in Ihrem ersten Antrag auf Corona Zuschuss bereits Bundesmittel beantragt haben, können Sie keinen weiteren Antrag auf Bundesmittel stellen. Dies ist unabhängig von der beantragten Höhe in Ihrem ersten Antrag.

Sollten Sie in Ihrem ersten Antrag nur Landesmittel und keine Bundesmittel beantragt haben, können Sie nun in einem neuen Antrag Bundesmittel beantragen.

Sollten Sie für mehrere Unternehmen Anträge stellen, wird jedes Unternehmen einzeln betrachtet. Sie können also für jedes den Richtlinien entsprechende Unternehmen Bundesmittel beantragen, sofern Sie nicht bereits Bundesmittel beantragt haben.

Wer bekommt wie viel

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) und beträgt bis zu:

  • Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 9.000 EUR beantragen.
  • Für Unternehmen bis 10 Beschäftigte stehen bis zu 15.000 EUR zur Verfügung.

Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig berücksichtigt. Auszubildende können eingerechnet werden.

Das Geld sollte nach Antragseingang in der Regel innerhalb von drei Werktagen auf dem angegebenen Konto eingegangen sein – dies kann je nach Hausbank variieren. Andernfalls erhalten Sie eine Nachricht.

Voraussetzungen

Sie dürfen die Hilfen nur beantragen, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben. Angestellte, Rentner, Studierende, Auszubildende, etc. gelten als Teilselbstständige. Sie können den Zuschuss demnach nicht beantragen.

Anträge können von:

  • Soloselbständige (Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, d. h. ohne angestellte Mitarbeiter ausüben)
  • Freiberufler und
  • Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine)

mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin, die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind, gestellt werden.

Darf ich private Ausgaben berücksichtigen?

Die Soforthilfe kann für die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie z.B.

  • gewerbliche Mieten oder Pachten
  • Leasingsaufwendungen
  • Personalkosten für Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt sind

eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen.

Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter. Dafür eröffnet das am 27.03.2020 beschlossene "Sozialschutz-Paket" den Zugang zur Grundsicherung für ein halbes Jahr zu wesentlich erleichterten Bedingungen.

Antragstellung

Der Berliner Senat hat beschlossen, die bisherige Programmkombination in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. Seit dem 06.04.2020, 9 Uhr können Anträge für die Bundeszuschüsse wieder gestellt werden. Neuanmeldungen an die Warteschlange sind jederzeit möglich.

Die Antragstellung pausiert über Nacht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr. Ihre Wartenummer bleibt über Nacht erhalten, ebenfalls die Reihenfolge der Warteschlangennummern. Diejenigen, die sich per E-Mail registriert haben, werden darüber informiert, wann sie ihre Anträge stellen können.

Hier können sie sich in der Warteschlange für den Antrag einreihen.

Sollten Sie beim Abschicken des Antrags Probleme beim Speichern haben oder eine leere Seite angezeigt bekommen, laden Sie die Seite bitte direkt noch einmal – gegebenenfalls auch in einem anderen Browser. Innerhalb des einstündigen Antragsfensters können Sie so dennoch den Antrag stellen.

Sobald Sie die Seite mit dem Text „Vielen Dank für Ihren Antrag“ erreicht haben, ist Ihr Antrag erfolgreich eingegangen. Sollten Sie diese Seite nicht erreichen und haben Sie keine Bestätigungs-E-Mail im Laufe des Tages des Antrags erhalten, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.

Es gibt keine Möglichkeit mehrere Anträge in einem Antragsformular zu stellen. Bitte stellen Sie einen Antrag pro Mandanten. Leider müssen Sie sich für jeden Antrag in die Warteschlange stellen.

Erforderliche Unterlagen

Sobald Sie in der Warteschlange an der Reihe sind, haben Sie 35 Minuten Zeit, um mit dem Antragsformular zu beginnen. Sobald Sie im Formular sind, haben Sie 60 Minuten Zeit, um das Formular auszufüllen.

Bitte halten Sie folgendes bereit:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass; falls sie einen nichtdeutschen Reisepass verwenden, benötigen Sie zusätzlich eine Meldebescheinigung, die nicht älter als vier Wochen ist!)
  • Steuer-ID (nicht Steuernummer!)
  • Bankverbindung der Firma (muss ein deutsches Konto sein!)

Dann sollte das Ausfüllen nicht länger als eine Viertelstunde dauern.

Als Solo-Selbstständiger geben sie bitte "1" bei der Anzahl der Beschäftigten an.

Falls sie in einem Antrag falsche Angaben gemacht haben und diese ändern möchten, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die IBB. Darin schildern Sie bitte den Korrekturbedarf.

Sollten Sie nach der Antragstellung feststellen, dass Sie nicht dazu berechtigt sind oder zu viel beantragt haben, zahlen Sie bitte den Zuschuss teilweise oder vollständig wie folgt zurück:

Kontoinhaber: Investitionsbank Berlin

IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00

Verwendungszweck: Rückläufer Bescheid Cxxx-xxxx v. tt.mm.2020

Bitte setzen Sie hinter das Wort "Rückläufer" den Verwendungszweck der Auszahlung mit Ihrer individuellen Bescheid-Nummer und dem Datum.

Die wichtigsten Fakten und Tipps

Informationen für betroffene Unternehmen bieten ab sofort die Berliner Fördergesellschaften telefonisch und auf Ihren Webseiten:

  • Beratung und Unterstützung für alle Berliner Unternehmen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Hotline: Telefon: 030 46302 - 440 / www.berlin-partner.de
  • IBB Kundenberatung Wirtschaftsförderung Hotline: Telefon: 030  2125-4747 / wirtschaft@ibb.de
  • visitBerlin-Hotline: Telefon: 030  264748 – 886 / www.about.visitBerlin.de
  • Liquiditätssicherung bei akutem Finanzierungsbedarf (Liquiditätshilfen)
Investitionsbank Berlin (ibb)
Hotline: (030) 2125 4747
  • Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK)
Hotline: (030) 31 510 919 (Mo – Do von 8 bis 17 Uhr, Fr von 8 bis 16 Uhr)
  • Handwerkskammer Berlin
Hotline (Betriebsberatung): (030) 25903-467

Offizielle Informationen der Landesregierung:

Alle IHK in Berlin auf einen Blick:

Seitenpaten

Raphael Bolius und Sandra Lietzmann haben ehrenamtlich die Seitenpatenschaft für diese Seite übernommen. Sie lesen eure Kommentare und informieren sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegen wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Raphael Bolius ist für vertrauliche Hinweise unter be@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!

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