Zum Inhalt springen
Netzwerktag für Selbstständige mit Barcamp am 14. + 15. Oktober 2024
Mitglied werden

Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen für Selbstständige in Hessen

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen für in Hessen ansässige Selbstständige bekannt ist.

(Neben einem eigenen Länderprogramm vergibt Hessen auch die Zuschüsse des Bundes. Zu den hierfür bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen haben wir eine eigene Seite zum Erfahrungsaustauch eingerichtet.)

Wappen von Hessen

Bitte hilf mit...

... indem du deine Fragen und Antworten zu diesem Thema, deine Erfahrungen, von offizieller Seite erhaltene Auskünfte usw. unten per Kommentar mit den anderen Mitgliedern teilst - am besten mit Link auf die Quelle (wenn es eine gibt).

Unser Plan ist, die wichtigsten Fakten und Tipps dann hier als Beitrag zusammenzufassen. Danke fürs Mitmachen!

! Achtung ! Phishing-Mails

Achtung! Derzeit sind Phishing-Mails im Namen der Bundesländer unterwegs, die an Soforthilfe Empfänger gerichtet sind. Weder die Mails noch die darin enthaltenen Formulare stammen von der Landesregierungen. Empfänger dieser Phishing-Mail sollten die gesendeten Dateien in der Anlage auf keinen Fall öffnen.

Aktuell sind Fälle in folgenden Bundesländern bekannt:

- Bayern,

- Baden-Württemberg,

- Rheinland-Pfalz und

- Nordrhein-Westfalen.

In Hessen kommen die E-Mails in der Regel von "coronahilfe@rpks.hessen.de". Alleine die Absenderadresse ist aber kein Beweis der Echtheit der E-Mail. Bisher haben die offiziellen E-Mail vom RP Kassel immer auch Ihre Antragsnummer im Betreff. In keinem Fall sollten Sie Detailinformationen per E-Mail zurücksenden. Nutzen Sie immer das offizielle Upload-Portal in Hessen wenn Sie persönliche Daten an das Regierungspräsidium übersenden.  Hieran können Sie mögliche Phishing-Mails erkennen. Unter den offiziellen Seiten der Bundesländer finden Sie weitere Informationen.

Sind sie unsicher, ob es sich um eine Phishing-Mail handelt schreiben sie Details gerne hier in den Kommentar oder direkt eine E-Mail an den Seitenpaten: he@vgsd.de

Vereinbarkeit Länder- mit Bundesprogramm

Die Soforthilfe, eine Kombination aus Bundes- und Ländermittel, soll die hessischen Wirtschaftsakteure, die unverschuldet infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Situation bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht aus eigener Kraft ausgleichen können, unterstützen. Daher soll ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt werden.

Dieser Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, kann z.B. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä. verwendet werden.

Bei "sonstigen Eigenmitteln oder Liquiditätsmaßnahmen" sowie "vorhandenen liquiden Mitteln" handelt es sich um die tatsächlichen Einnahmen oder realisierbare Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb und verfügbare betriebliche Kreditmittel.

Wer bekommt wie viel

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) und beträgt bis zu:

Bis zu  5 Beschäftigte10.000 Euro für drei Monate,

Bis zu 10 Beschäftige20.000 Euro für drei Monate,

Bis zu 50 Beschäftigte30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5

Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75

Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1

Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen mit Lehr- oder Berufsausbildungsvertrag (pro Person 1 VZÄ)

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderhöchstbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, die anhand der Regelungen der Definition der EU in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgt.

Voraussetzungen

Anträge können von:

  • gewerblichen Unternehmen,
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft,
  • Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die vom Finanzamt als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG anerkannt wurden, sowie
  • Selbstständigen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen
  • mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, mit Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson in Hessen.In Anlehnung an eine Definition der EU in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen.

gestellt werden.

Für das gesamte Unternehmen mit allen Betriebsstätten darf nur einmal ein Antrag auf die Förderung des Landes Hessen gestellt werden. Es darf nicht für jede Betriebsstätte ein Antrag gestellt werden. Auch nicht für Betriebsstätten in anderen Bundesländern. Der Antrag ist daher im Bundesland des Hauptsitzes des Unternehmens gestellt werden.

Vereine, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, können für diesen Geschäftsbetrieb die Soforthilfe für kleine Unternehmen beantragen (das Betrifft z.B. eine vom Verein betriebene Gaststätte).

Für Kosten im ideellen Bereich kann die Soforthilfe für kleine Unternehmen nicht in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es ab dem 20.04.2020 ein separates Förderprogramm zur Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit.

Die Antragstellung ist ab 01.05. möglich.

Darf ich private Ausgaben berücksichtigen?

Um den Zuschuss zu erhalten muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass im betrieblichen Bereich entstanden sein. Private Rücklagen, wie z.B. die Lebensversicherung, müssen nicht aufgebraucht werden, um den Zuschuss zu beantragen.

Allerdings dürfen Soforthilfen nicht für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden. Soforthilfen dienen ausschließlich zur Überbrückung betrieblicher Liquiditätsengpässe. Ihr Ziel ist die Vermeidung von Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten in bisher gesunden Unternehmen infolge der Corona-Pandemie. Sie dürfen daher nicht der Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts dienen.

Auch Solo-Selbständige, Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen dürfen die Soforthilfe nur für die laufenden Betriebsausgaben verwenden. Allerdings müssen Sie nicht auf Ihre privaten Eigenmittel zurückgreifen, bevor Sie die Soforthilfe in Anspruch nehmen können. Benötigen sie zusätzlich Hilfe bei den Kosten der Lebenshaltung, können sie die Grundsicherung nutzen, die beim jeweiligen Jobcenter zu beantragen ist. Die Voraussetzungen dafür sind erheblich erleichtert worden. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen derzeit weder ihr Vermögen offenlegen noch antasten. Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate. Die Grundsicherung kann durchaus neben der Soforthilfe bezogen werden.

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung finden Sie hier.

Antragstellung

Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge auf Förderung können über eine Online-Antragsplattform an das Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden. Sie können Ihren Antrag täglich - von Montag bis Sonntag - zwischen 6 und 24 Uhr online einreichen. Aus technischen Gründen ist das Online-Formular von 0 bis 6 Uhr nicht erreichbar.

Sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags technische Probleme haben, dann schreiben Sie an coronahilfe-technik@rpks.hessen.de

Erforderliche Unterlagen

Wie die letzten Tage seit der Öffnung der Online-Antragsplattform gezeigt haben herrscht eine hohe Nachfrage. Um keine Serverkapazitäten zu blockieren, wird das Online-Formular nach 30 Minuten ohne Eingabe deaktiviert. Ihre Angaben werden in dem Fall nicht gespeichert, und Sie müssten von vorne beginnen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereiten.

Eine Anleitung zur Ausfüllhilfe des Antrags findet ihr hier.

Der Grund des Liquiditätsengpasses

Der Grund wird im Antrag unter Nr. 5 "Grund des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass (kurze Erläuterung)" als Freitext angegeben und sollte nicht zu kurz sein - auch wenn "kurze Erläuterung" zu lesen ist.

Der häufigste Fehler ist, dass an dieser Stelle auch Personalkosten und private Ausgaben genannt werden - beides ist nicht Förderfähig durch die Soforthilfe und führt lediglich zu einer längeren Bearbeitungsdauer und Rückfragen.

Wichtig ist, dass aus der Begründung ersichtlich ist, das der Betrieb ohne die Corona-Krise keine Liquiditätsschwierigkeiten hätte, warum genau durch die Krise wie viel Einnahmen fehlen und das dadurch die Sachkosten wie Miete, betriebliche Kredite und Leasingraten jetzt oder in naher Zukunft in welcher Höhe nicht mehr selbst gedeckt werden können.

Je genauer die Zahlen angegeben werden können, desto besser. Schätzungen oder gerundete Zahlenwerte können zu Nachfragen und Verzögerungen führen!

Die wichtigsten Fakten und Tipps

Offizielle Informationen der Landesregierung:

Kontaktdaten RP Kassel für notwendige Rückfragen

Das Regierungspräsidium kann für Rückfragen per E-Mail und Telefon 0800-555 4666 (täglich von 8 bis 20 Uhr) erreicht werden.

Die tatsächliche Erreichbarkeit ist nach den mir vorliegenden Rückmeldungen unterschiedlich und manchmal sehr schwer. Eine Kammer hat als Rückmeldung gegeben, dass die Telefonnummer auch mal abgeschaltet wurde.

Zudem muss man sich darauf einstellen, dass die Mitarbeiter der Behörden und Kammern arbeitsmäßig durch die aktuelle Situation ebenfalls sehr stark eingebunden und zudem unterschiedlich tief in die Materie eingearbeitet sind. Dennoch geben sie Ihr Bestes um zu unterstützen.

Wenn technisch etwas nicht stimmt, dann ist die E-Mail coronahilfe-technik@rpks.hessen.de die richtige Wahl.

Alle IHK in Hessen auf einen Blick:

Seitenpate

Frank Scheele ist beruflich Coach und Steuerberater.

Frank hat die Seitenpatenschaft ehrenamtlich übernommen. Er liest eure Kommentare und informiert sich unabhängig davon über die Entwicklungen im Bundesland – und pflegt wichtige Links, Tipps, wiederkehrende Erfahrungen usw. in den Beitrag oben auf, damit du dir einen schnellen Überblick verschaffen kannst. Er ist für vertrauliche Hinweise unter he@vgsd.de per E-Mail erreichbar. Im Zweifelsfall aber bitte Informationen lieber unten als Kommentar schreiben, damit sie allen zur Verfügung stehen!

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #