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Fahren Arbeitsagenturen Gründungszuschuss-Vergabe zurück?

Von der Arbeitsagentur München sind uns in dieser und der letzten Woche mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Berater den Antragstellern schon vor einer inhaltlichen Prüfung des Antrags auf Gründungszuschuss gesagt haben, ab sofort läge alle Anträge „auf Eis“ oder „müssten abgelehnt werden“. Den Gründern wurde zu verstehen gegeben, dass egal was sie einreichen, immer eine Ablehnung erfolge.

Solltet ihr in München oder bei anderen Arbeitsagenturen ähnliche Erfahrungen gemacht haben, so berichtet bitte per Kommentarfunktion unten auf dieser Seite von Euren Erfahrungen, damit wir feststellen können, ob es sich um ein regionales oder um ein bundesweites Problem handelt. Eure E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht (hilft uns aber ggf. Kontakt mit Euch aufzunehmen), statt Eures vollständigen Namens könnt Ihr auch nur Euren Vornamen angeben.

Vorgehensweise der Agentur ist nicht legal

Um es ganz klar zu sagen: Die Vorgehensweise der Agentur ist nicht legal. Zwar gibt es seit Ende 2011 keinen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss mehr, die Vergabe ist also eine Ermessenentscheidung. Allerdings muss das Ermessen pflichtgemäß ausgeübt werden, also nach nachvollziehbaren Kriterien und nicht willkürlich. Eine durch Versicherungsbeiträge finanzierte, gesetzlich geregelte Leistung (im Grunde handelt es sich ja um die Auszahlung des Arbeitslosengeld 1-Anspuches in Form eines Gründungszuschusses) einfach gar nicht mehr zu vergeben – das geht nicht.

Entsprechend solltet ihr die Berater bitten, einen Aktenvermerk zu machen oder Euch schriftlich zu bestätigen, dass ein Antrag ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt würde. Alternativ oder ergänzend solltet ihr in Eurem Schriftverkehr auf die entsprechende Aussage Bezug nehmen und das Verhalten der Agentur dokumentieren. Für den Fall der Ablehnung Eures Antrags wird das nach unseren Erfahrungen Eure Chancen im Streitfall stark erhöhen.

Auf keinen Fall von Antragstellung abhalten lassen

Auf keinen Fall solltet ihr Euch von einer Antragstellung abhalten lassen. Denn genau darauf zielt das Verhalten der Agentur. Die Erfahrung aus den Jahren 2012/13, in denen die Agentur ähnlich vorging, zeigt, dass trotz der Abschreckungspraxis gestellte Anträge häufig bewilligt wurde. Falls doch abgelehnt wurde, mussten die Agenturen den Großteil der Zuschüsse im Widerspruchs- oder spätestens Sozialgerichtsverfahren nachträglich bezahlen. Da es sich um steuerfreie Zuschüsse von bis zu 16.000 Euro handelt und Anwalts- und Gerichtskosten im Erfolgsfall erstattet werden, lohnt sich der Aufwand nach unserer Erfahrung.

2014/15 hatte sich die Vergabepraxis entspannt und die Agenturen kehrten zu einer weitgehend rechtskonformen Vergabepraxis zurück, wenn auch immer noch versucht wurde, Gründer von einer Antragstellung abzuhalten.

Sollten sich die Beobachtungen aus München sich in anderen Regionen bestätigen, so läge die Vermutung nahe, dass abermals an den Gründern aus Arbeitslosigkeit gespart werden soll – und zwar ohne Rechtsgrundlage, durch eine äußerst fragwürdige Verwaltungspraxis. Das dürfen wir nicht zulassen.

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