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Für alle, die es nicht glauben So sieht ein Bescheid über 35% Kranken- und Pflegebeitrag aus

Bis zu 43 Prozent des Einkommens nur für die Kranken- und Pflegeversicherung? Viele, die die Begründung unserer Petition "Einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige" lesen, können das gar nicht glauben und denken, wir würden übertreiben.

Damit sich jeder ein eigenes Bild von der Situation machen kann, veröffentlichen wir im Folgenden einen Beitragsbescheid der Techniker Krankenkasse (TK), die uns ein Mitglied zur Verfügung gestellt hat. Ganz ähnliche Bescheide versenden auch die anderen gesetzlichen Krankenversicherungen.

Eingegangen ist der Bescheid für das Jahr 2017 bei unserem Mitglied übrigens am 24.12.2016 – ihr könnt euch vorstellen, wie sich eine solche Weihnachtsbescherung anfühlt ...

Fein säuberlich vorgerechnet, dass man Beiträge auf Geld bezahlen muss, das man gar nicht verdient hat

Die TK rechnet unserem Mitglied fein säuberlich vor, dass es aus selbstständiger Tätigkeit im Monatsschnitt 1.164,67 Euro verdient hat, die Beiträge aber auch auf 1.066,58 Euro Differenz zur Mindestbemessungsgrundlage (2.231,25 Euro) entrichten muss, die es gar nicht eingenommen hat. Durch die genaue Darstellung möchte die TK Rückfragen vermeiden. Denn auch viele Versicherte können diese Berechnung erst einmal gar nicht glauben.

Zum Vergrößern bitte Abbildung anklicken (Name, Versichertennummer und Barcode haben wir entfernt)

Auf Basis der Mindestbemessungsgrenze berechnet die TK einen monatlichen Beitrag von 410,55 Euro. Unser Mitglied profitiert dabei sogar noch davon, dass der Zusatzbeitrag bei der TK mit 1,0 Prozent leicht unter dem Durchschnitt der Krankenkassen von 1,1 Prozent liegt.

410,55 Euro dividiert durch 1.164,67 durchschnittliches Einkommen: Das ergibt in diesem Fall einen Beitragssatz von mehr als 35 Prozent – nur für die Kranken- und Pflegeversicherung!

Wenn Altersvorsorge aufgebraucht ist, kann niedrigerer Beitrag von 23,5 Prozent beantragt werden – Arbeitnehmer zahlen 18,4 Prozent

Für Altersvorsorge bleibt da kein Spielraum. Im Gegenteil: Weil das verbleibende Einkommen nicht zum Leben reicht, muss unser Mitglied seine eigentlich fürs Alter gedachten Ersparnisse zur Deckung des Lebensunterhalts einsetzen. Erst wenn die Altersvorsorge fast komplett aufgebraucht ist (es gelten die „Schongrenzen“ wie bei Hartz IV), darf das Mitglied einen Härtefallantrag stellen, um dann nach aufwändiger Prüfung einen Beitrag auf ein ermäßigtes fiktives Mindesteinkommen von 1.487,50 Euro zu bezahlen. Der Beitrag läge dann bei 273,70 Euro oder 23,5 Prozent des Einkommens.

Zum Vergleich: Ein bei der TK versicherter Arbeitnehmer mit 1.164,67 Euro Bruttoeinkommen zahlt – ohne erniedrigende Bedürftigkeitsprüfung und gemeinsam mit seinem Arbeitgeber! – einen Beitrag von nur 214,29 Euro (18,4 Prozent).

Die Ungleichbehandlung geht noch weiter

Die Ungleichbehandlung endet hier aber noch nicht. Denn für einen fairen Vergleich müsste man auch noch Unterschiede in der Bemessungsgrundlage berücksichtigen: So ist bei Arbeitnehmern der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beitragsfrei. Bei einem korrekten Vergleich würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen sogar nur 178,58 Euro Beitrag bezahlen.

Zusätzlich müsste man bei einem fairen Vergleich berücksichtigen, dass Selbstständige – anders als Angestellte – Beiträge auch auf Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen bezahlen müssen, was deren Bemessungsgrundlage zusätzlich erhöht. Wobei sich das Problem ja durch die erzwungene Auflösung der Ersparnisse aus Sicht der Krankenversicherung löst ...

Aber man muss das Beispiel gar nicht bis zum Ende durchrechnen, um zu erkennen, dass hier eine massive Ungleichbehandlung vorliegt und die Frage zu beantworten:

Wie wäre es für dich, wenn du zu Heilig Abend so einen Brief von deiner Krankenversicherung erhalten würdest?

Wir freuen uns über deinen Kommentar!


Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.


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