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Gründungszuschuss Die Strategie der Arbeitsagenturen nimmt Gestalt an

Für den Gründungszuschuss steht dieses Jahr „nur noch“ eine Milliarde Euro (nach 1,8 Milliarden Euro im Vorjahr) zur Verfügung. Nach welchen Kriterien werden die Arbeitsagenturen die Förderung künftig vergeben? Wer gehört zu den Glücklichen, die bis zu 15.000 Euro Förderung erhalten?

Arbeitsagenturen erschweren Gründern den Antrag auf Gründungszuschuss

Unklare Kriterien bei der Vergabe des Gründungszuschusses

Das Problem: Die Berater bei den Arbeitsagenturen wissen offenbar selbst nicht so genau, nach welchen Kriterien sie das entscheiden und rechtssicher begründen sollen. Der Gesetzgeber hat gegenüber den bereits seit 2006 bestehenden Auswahlkriterien keine zusätzlichen vorgegeben. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Geschäftsanweisungen (GA) zwar eine ganze Reihe von „Folterinstrumenten“ und potenziellen Ablehnungsgründen formuliert, die wir bereits letzten Monat erläutert haben. Es bleibt aber vage, wie sie genau anzuwenden sind.

Der Werkzeugkasten ist sogar noch ausgebaut worden: In der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zum Inkrafttreten der Kürzungen fand sich der in diesem Zusammenhang erstaunliche Hinweis: „Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung“. Tatsächlich bieten die in jeder Arbeitsagentur vorhandenen Psychologen eine ganze Reihe von Angeboten zur „Feststellung der Gründungseignung“ an – von Einzelgesprächen (drei Termine zu je 50 Minuten) bis hin zum standardisierten Deutschtest. Allerdings sagen die Psychologen ausdrücklich, dass Beratungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Gründungswillige noch nicht ganz sicher ist, ob er sich selbständig machen will oder nicht. Bestimmte Verfahren wie Assessment Center oder die Feststellung der Leistungsorientierung dürfen ohnehin nur mit Einwilligung des potenziellen Gründers durchgeführt werden. Eine Weigerung darf nicht sanktioniert werden. Keinesfalls wird der Psychologe dem Berater die Entscheidung über die Gründungseignung abnehmen: Er liefert nur Einzelaussagen zu Aspekten wie Berufserfahrung, gesundheitliche Eignung, Problemlösungsfähigkeit, Organisationstalent usw. Die Entscheidung fällen und begründen muss letztlich der Arbeitsberater.

Unzureichende Informationen für Mitarbeiter des Arbeitsamts

Auch das im oben verlinkten Beitrag erwähnte Formular „Begründung für die Förderung“, anhand dessen die Eigenleistungsfähigkeit festgestellt werden soll, ist nicht wirklich hilfreich. Es enthält nur eine einzige Frage: „Erläutern Sie bitte, inwieweit die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und die soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung nur durch die Gewährung eines Gründungszuschusses gewährleistet werden kann.“ Die Agenturmitarbeiter können diesen Fragebogen einsetzen, haben aber keinerlei Vorgabe dazu erhalten, wie die Antwort zu interpretieren ist und was konkret eine ausreichende Eigenleistungsfähigkeit begründet.

Allen diesen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie letztlich nicht klar definiert sind und im Widerspruchs- oder Sozialgerichtsverfahren häufig keinen Bestand haben werden. Der Arbeitsagenturberater muss viel Arbeit investieren, denn er ist verpflichtet, die Ablehnung detailliert und konkret zu begründen. Das wird ihm bei einem gut vorbereiteten und von einem erfahrenen Unternehmensberater unterstützten Gründer schwerfallen.

Verhinderung von Antragstellungen

Also wählen die Agenturberater einen anderen Weg: Sie versuchen zu verhindern, dass überhaupt Anträge gestellt werden. Dabei entwickeln sie große Kreativität. Sie behaupten, die Mittel für 2012 seien bereits bis April vergeben, der Bewerber sei zu gering oder zu hoch qualifiziert, er übe einen Beruf aus, für den gute Vermittlungsaussichten bestehen (selbst wenn noch kein einziger Vermittlungsvorschlag vorgelegt wurde) usw. Häufig widersprechen sich die Argumente: Der eine Berater sagt, gefördert würden vorzugsweise Gründungen im Handwerk. Der andere schließt Handwerker von der Förderung grundsätzlich aus.

Die „Strategie“ der Arbeitsagenturen in der Praxis ist also, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Denn dann müssen die Berater keine Entscheidung fällen, für die es momentan noch keine wirklich klaren Grundlagen gibt und die für den Berater in jedem Fall zu langen Diskussionen, unangenehmen Konfliktsituationen und schwer zu formulierenden Begründungen führen. Auch können so Widerspruchsverfahren und Klagen vor dem Sozialgericht verhindert werden, mit denen sonst in großer Zahl zu rechnen ist.

Lass dich nicht entmutigen

Es ist gar nicht so leicht für Gründer, sich von dieser Blockadehaltung der Agenturmitarbeiter nicht entmutigen zu lassen und in einer solchen Situation die richtigen Argumente zu finden. Denn einerseits sollten Sie es nicht zu einem offenen Konflikt kommen lassen (dann sitzt der Agenturmitarbeiter „am längeren Hebel“), andererseits dürfen Sie aber auch nicht zu nachgiebig sein, da sonst die Weichen in eine falsche Richtung gestellt werden.

Tipp: Nutze unsere langjährige Erfahrung und unseren Informationsvorsprung in Bezug auf das Entscheidungsverhalten der Arbeitsagenturen und frage bei uns nach, wie du vorgehen solltest. Wir sagen dir ganz konkret, wie gut deine Chancen auf den Gründungszuschuss sind und wie du sie deutlich erhöhen kannst. Deine Aussichten sind sehr viel besser, als du vielleicht denkst.

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