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Grundsicherung im Alter Almosen oder soziale Hängematte?

Der pauschale Vorwurf an uns Selbstständige: Weil die meisten von uns dazu nicht verpflichtet sind, würden wir nicht genug für unser Alter vorsorgen und uns auf die Fürsorge des Staates verlassen.

KEINE soziale Hängematte: Wer im Alter würdig leben möchte, sollte nicht auf die Grundsicherung im Alter bauen! -

Denn wer keine Ersparnisse aufbaut und keine ausreichende Rente erhält - so das Argument - kann Grundsicherung im Alter beantragen. Das ist eine Art Arbeitslosengeld II für Rentner.

Dabei ist es keine attraktive Vorstellung, im Alter von Grundsicherung abhängig zu sein. Wir haben für Euch die Fakten zusammengestellt.

Was ist Grundsicherung und wer erhält sie?

Grundsicherung wird

  • ab dem Renteneintrittsalter und bei dauerhafter Erwerbsminderung bezahlt (Stand 2016 liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und 5 Monaten, ab 2029 dann bei 67 Jahren),
  • wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld mehr besteht und
  • der Betroffene hilfebedürftig ist, also den eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.

Die Grundsicherung wird aus Steuermitteln finanziert und ist völlig unabhängig von der Deutschen Rentenversicherung Die Grundsicherung ist in SGB XII geregelt.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Regelleistung beträgt genau wie beim Arbeitslosengeld II 404 Euro/Monat, für Paare 728 Euro (Stand 2016).

Hinzu kommen die Kosten einer angemessenen Wohnung, die je nach Wohnort sehr unterschiedlich ausfallen. Beträgt die Warmmiete eines Paars z.B. 450 Euro, so ist der Gesamtanspruch 1.178 Euro.

Sofern das Wasser nicht über die Zentralheizung erhitzt wird, sondern dezentral z.B. über einen Durchlauferhitzer kommen noch einige Euro für Warmwasser hinzu. Weitere Aufschläge (Mehrbedarfe) werden bei Behinderung oder krankheitsbedingt kostenaufwändiger Kost bezahlt.

Auch die Kosten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen, sofern sie nicht anderweitig bereits gedeckt sind. Bei privat krankenversicherten zahlt der Staat einen Zuschuss von 50% des Basistarifs, wenn nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Unterkunftskosten weniger als der Regelbedarf übrig bleibt.

Das wird alles abgezogen

Davon abgezogen werden fast alle Renten – gesetzliche, private und betriebliche – mit wenigen Ausnahmen (Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz, Renten, die für Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit bezahlt werden).

Von Hinzuverdiensten darf man wie beim Arbeitslosengeld II nur einen kleinen Teil behalten, bei einem 450 Euro-Job z.B. 170 Euro, bei einem Job mit 1.200 Euro 300 Euro. (Man darf die ersten 100 Euro behalten. Vom darüber hinausgehenden Betrag bis 1.000 Euro dann 20% und jenseits davon bis 1.200 bzw. 1.500 Euro 10% - abhängig davon ob Sie Kinder haben.)

Weitere Details zum Einkommen sowie dessen Anrechnung: § 82 SGB XII. Wenn der Bezieher der Grundsicherung in einer Partnerschaft lebt, wird auch das Einkommen der Angehörigen in die Berechnung einbezogen.

Berechnungsformel und durchschnittliche Höhe

In der folgenden Berechnungsformel fassen wir die aufgeführten Punkte zusammen:

Regelsatz

+ Wohnkosten

+ Mehrbedarfe

+ Krankenversicherung

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

= „Bruttobedarf“

./. Einkünfte der Betroffenen inklusive Partner

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

= Grundsicherungsleistung („Nettobedarf“)

Der durchschnittliche Bruttobedarf lag 2011 bei 686 Euro, wobei es aufgrund der unterschiedlichen Wohnkosten eine breite Spannbreite gab – von 598 Euro in Sachsen-Anhalt bis 776 Euro in Hamburg. Dieser Betrag minderte sich dann jeweils noch um anrechenbare eigene Einkünfte, ergab also eine entsprechend niedrigere Grundsicherungsleistung.

Ersparnisse müssen weitgehend aufgebraucht sein

Ähnlich wie beim Arbeitslosengeld II muss man Ersparnisse weitgehend aufbrauchen, bevor man Grundsicherung erhält. Die Freibeträge liegen hier allerdings noch niedriger. Ein Alleinstehender darf nur 2.600 Euro besitzen, ein Paar 3.214 Euro. Ein Auto, zumal ein Neueres, muss dementsprechend verkauft werden. Dies betrifft auch das Vermögen des Ehe-/Lebenspartners bzw. Partners in eheähnlicher Gemeinschaft (soweit nicht getrennt lebend). Auflistung, was alles zum Vermögen zählt: § 90 SGB XII.

Angemessenes Wohneigentum ist erlaubt, es gibt allerdings oft Streit mit den Behörden, was noch „angemessen“ und damit zulässig ist. Ein alleinstehender Antragsteller darf ein Haus bzw. Häuschen mit 70 m2 oder eine Eigentumswohnung mit 60 m2 behalten. Wenn vor Rentenbeginn absehbar ist, dass die Rentenansprüche deutlich unter Grundleistungsniveau liegen, kann es sich also lohnen, eine solche Immobilie zu erwerben. Aber Vorsicht: Wer die Bedürftigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, hat keinen Anpruch auf Grundsicherung.

Bezug nur in Deutschland und nur für Deutsche

Der „gewöhnliche Aufenthalt“ muss in Deutschland sein. Vor Urlaubsreisen sollte man vom zuständigen Sachbearbeiter eine Erlaubnis einholen, die für Zeiten bis einen Monat in der Regel erteilt wird. Ein Überwintern auf Mallorca führt dagegen zur Unterbrechung der Zahlungen. Ausländische Staatsbürger und Asylbewerber haben keinen Anpsruch auf Grundsicherung.

Die gute Nachricht: Kinder werden nur zur Kasse gebeten, wenn sie sehr gut (über 100.000 Euro) verdienen.

Almosen oder soziale Hängematte?

Wer sich Kommentare von betroffenen Rentnern anschaut, hat nicht den Eindruck, dass es sich um eine soziale Hängematte handelt. Da Ersparnisse und Rücklagen wie z.B. Lebensversicherungen aufgelöst und verbraucht werden müssen und das auch durch einen weitehenden Datenabgleich überprüft wird, sind bei Beziehern nur noch sehr geringe finanzielle Reserven vorhanden, so dass unvorhergesehene Ereignisse schnell große Sorgen bereiten.

Die Wohnung muss gekündigt bzw. verkauft werden, wenn sie zu groß oder zu teuer ist (z.B. nach einer Mieterhöhung oder nach dem Tod des Partners). Das Grundsicherungsamt fordert den Umzug in eine kleinere Wohnung, wobei die Vorgaben bezüglich der Miete vor allem in Städten offenbar oft kaum zu erfüllen sind. Wenn die lieb gewonnene Wohnung und Nachbarschaft verlassen werden müssen, ist das gerade für ältere Menschen sicherlich ein schwerer Schritt.

Bei größeren Ausgaben besteht ein hohes Maß an Abhängigkeit von den Entscheidungen des Sachbearbeiters. In Ausnahmefällen kann ein Darlehen gewährt werden, z.B. für die Umzugskosten in eine kleinere Wohnung oder für die Kaution. Das betrifft auch außergewöhnliche Anschaffungen, soweit sie nicht aus Regelleistungen angespart werden können. Mietschulden werden ggf. dann übernommen, wenn dadurch eine Wohnungskündigung oder Räumung abgewendet werden kann.

Anders als die normale Altersrente muss die Grundsicherung jedes Jahr beim Sozialamt neu für jeweils zwölf Monate beantragt werden. Dabei wird jedes Mal Bedürftigkeit geprüft, also z.B. die Angemessenheit der Wohnung.

Wie viele Selbstständige sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen?

Auch wer das ganze Leben gearbeitet hat, kann auf Grundsicherung angewiesen sein. Neben geringem Einkommen und dem generellen Absinken des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Lücken in der Erwerbs- bzw. Rentenbiograhie, Erwerbunfähigkeit, Scheidung, Insolvenzen und auch schlechte Geldanlagen Armutsrisiken.

Ende 2012 bezogen 470.000 Deutsche Grundsicherung im Alter (430.000 erhielten Grundsicherung aufgrund einer Erwerbsminderung). Von den Beziehern im Rentenalter waren 2,5% auf Grundsicherung angewiesen. Betrachtet man diejenigen, die unmittelbar vor dem Renteneintritt selbstständig waren, waren sogar 3,7% auf Grundsicherung angewiesen, fast doppelt so viele wie zuvor sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (1,8%).

Weitere Ergebnisse des Alterssicherungsberichts 2012 (im Verlauf des Jahres 2016 wird der nächste Bericht erscheinen):

Selbständige machen nur 11% der über-65-Jährigen aus, aber 30% des untersten Einkommensdezils der Rentner (mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 767 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.151 Euro bei Paaren).

Selbstständige machen 10% der über 65 Jährigen ohne Grundsicherung aus, aber 20% derer, die Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Beruht höhere Zahl von zuletzt selbstständigen Leistungsempfängern auf Selektionseffekt?

Die alarmierenden Zahlen könnten sich ganz oder teilweise allerdings auch durch einen Selektionseffekt erklären: Der Alterssicherungsbericht erfasst als Selbstständige diejenigen, deren „letzte berufliche Stellung“ eine Selbstständigkeit war. Wenn sich aber überproportional häufig - forciert durch politische Maßnahmen - Langzeitarbeitslose oder aufgrund ihres Alters nicht mehr vermittelbare Personen selbstständig machen, erscheinen diese in der Statistik als Selbstständige und erhöhen den Anteil der Selbstständigen unter den Beziehern von Grundsicherung.

Unabhängig davon bestärken diese Zahlen die Politik in ihrer Forderung nach Einführung einer Rentenversicherungs- bzw. Altersvorsorgepflicht.

Fehlende Anreize zum Sparen durch höhere Freibeträge lösen?

Die Problematik bei der aktuellen Form der Grundsicherung: Wenn trotz ggf. langjähriger Beitragszahlungen die Einkünfte aus der Rentenversicherung und anderen Arten der Altersvorsorge absehbar den Anspruch auf Grundsicherung im Alter nicht übersteigen, laufen zusätzliche Beitragszahlungen bzw. Altersvorsorgemaßnahmen für den Einzelnen ins Leere.

Um die damit verbundenen Fehlanreize zu stoppen, ist es nötig, dass solche, die für das eigene Alter vorgesorgt haben auf jeden Fall mehr Leistungen erhalten, als solche, die nicht vorgesorgt haben. Eine nahe liegende Möglichkeit wären größere Freibeträge auf Einkünfte aus selbst angesparten Rentenansprüche. Zwar würden diese bezogen auf bestehende Rentner zu einer größeren Zahl von Leistungsberechtigten führen. Aufgrund der veränderten Anreizsituation würde aber die Altersvorsorge zunehmen und damit unter dem Strich weniger für Grundsicherung ausgegeben.

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