Jan und Sara haben an ihrem Wohnort in der Nähe von Nürnberg ein erfolgreiches Webbusiness aufgebaut. Auf die Honorare für Webdesigner, Fotografen und Texter fällt Künstlersozialabgabe (KSA) in erheblichem Umfang an.
Sie haben uns folgende Frage gestellt: „Gibt es Wege, die KSA zu reduzieren? Konkurrenten von uns beauftragen eine GmbH und zahlen gar keine Abgabe. Sollen wir unsere beiden wichtigsten Lieferanten überreden, auch eine GmbH zu gründen?“
Die Nürnberger Gründungs- und Unternehmensberaterin Dr. Maria Kräuter antwortet
Die Frage, wie man als Auftraggeber von Textern, Fotografen, Webdesignern usw. KSA sparen kann, um Kosten zu senken und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, wird mir häufig gestellt. Es gibt hier Möglichkeiten – wenn auch sehr begrenzte.
Detaillierte Rechnung hilft Geld sparen
Zum einen solltet ihr als Verwerter darauf achten, dass die Rechnungen, die euch für künstlerische oder publizistische Leistungen gestellt werden, so detailliert gestaltet sind, dass Nicht-KSA-pflichtige Anteile klar daraus hervorgehen.
Ein Beispiel: Wenn ein Fotograf in seiner Rechnung neben dem Honorar für seine künstlerische Leistung (abgabepflichtig) seine, sich im Rahmen steuerlicher Grenzen bewegenden, Reise- und Hotelkosten gesondert ausweist (nicht abgabepflichtig), dann müsst ihr auf diese Reise- und Hotelkosten keine Künstlersozialabgabe zahlen.
Wenn ihr auf solche Details achtet, können ihr also durchaus KSA sparen. Informiert euch zu den Detailregelungen aber vorab in den so genannten Infoschriften der KSK.
Keine KSA bei Beauftragung von GmbHs – nur die halbe Wahrheit
Dass beim Kauf künstlerischer und publizistischer Leistungen von einer GmbH keine KSA anfällt ist im Prinzip richtig, aber dennoch oft nur die halbe Wahrheit.
Auch hierzu ein Beispiel: Angenommen ihr habt bislang eure Texte von einem Einzelunternehmer erstellen lassen. In diesem Fall würde auf dessen Netto-Honorar eine KSA in Höhe von derzeit 5,2 % anfallen. (Ausnahme: Die Entgelte für alle künstlerisch/publizistischen Leistungen liegen in einem Jahr unter 450 Euro – aber das ist bei euch ja nicht der Fall.)
Ihr gehst also auf den Texter zu mit der Bitte, er möge doch eine GmbH gründen, damit ihr euch die KSA spart. Die Honorarsätze sollen aber bitte unverändert bleiben… (was in der Praxis durchaus so passiert ist!).
Diese Rechnung geht aber nicht auf! Der Texter muss ja nun völlig anders kalkulieren: Er hat die Mehrkosten für die Gründung der GmbH zu stemmen und er wird zudem gewerbesteuerpflichtig. Außerdem muss er von Anfang an bilanzieren, was ebenfalls mit deutlich höheren Kosten für ihn verbunden ist.
Gesellchaft muss für Mehrheitsgesellschafter KSK abführen
Darüber hinaus kommt in diesem Fall noch etwas hinzu: Dadurch, dass er als Alleingesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner GmbH schwerpunktmäßig künstlerische Leistungen erbringt und diese künstlerischen Leistungen auch der Geschäftszweck der GmbH sind (er erzielt seinen Umsatz in erster Linie mit Text-Dienstleistungen), muss er auf sein komplettes Geschäftsführergehalt was zahlen? - Jawohl, Künstlersozialabgabe!
Hier schließt sich also wieder der Kreis. Wenn unser Designer aus dem Beispiel alle diese zusätzlichen Kosten in sein Honorar einkalkuliert, wird es im Endeffekt deutlich teurer für euch, als wenn ihr einfach die KSA auf seine Einzelunternehmer-Leistungen gezahlt hättet. Nicht immer ist die vermeintlich einfachste Lösung die Beste!
Dr. Maria Kräuter ist seit 1999 als Beraterin, (Business-)Coach und Trainerin tätig. Sie berät Existenzgründer und Selbständige in der Vorgründungsphase und beim weiteren Unternehmensaufbau. In zahlreichen Veröffentlichungen hat sie sich mit den Besonderheiten der Gründung insbesondere in Kultur- und Medienberufen auseinandergesetzt.
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