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Experten-Talk

Corona-Krise
Einnahmen weg, kaum Hilfen: Wie stehen die Chancen für eine Entschädigung?

162 Teilnehmer
Mitschnitt vom 11. November 2020
32 mal Mitschnitt angesehen

Einnahmen weg, kaum Hilfen: Wie stehen die Chancen für eine Entschädigung?" – Über dieses Thema informierte uns Rechtsanwalt Michael Augustin in der VGSD-Expertentelko im Gespräch mit unserem Vorstand Andreas Lutz und Moderator Lars Bösel. Wir erfuhren dabei, welche Möglichkeiten Betroffene haben, um auf dem Rechtsweg effektivere Corona-Hilfen oder eine Entschädigung zu erhalten.

Dabei musste Augustin zunächst mit Rechtsirrtümern aufräumen: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht, Musterfeststellungsklagen sind Konsumenten vorbehalten. Jeder einzelne ist also gezwungen, für sich zu klagen bzw. zunächst einen Antrag auf Entschädigung bei den zuständigen Stellen zu stellen. Das können bei Veranstaltungsdienstleistern, die im ganzen Bundesgebiet unterwegs sind, auch viele verschiedene sein.

Augustin hat große Zweifel, ob ein direktes Anrufen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) von diesem zugelassen wird. Der aussichtsreichste Weg dorthin führe über den "Vorlagebeschluss" eines Gerichts, das eine Entschädigung auf Basis bestehender Gesetze zwar ablehnen muss, aber das BVG auffordern kann, darüber zu entscheiden, ob hier nicht eine Regelungslücke vorliegt.

Trotz damit verbundener Mühen hält Rechtsanwalt Augustin nach wie vor das Stellen von Anträgen auf Entschädigung für einen sinnvollen Weg, um den staatlichen Stellen den Schaden zu verdeutlichen, der etwa durch Veranstaltungsverbote, verursacht wird. Die Frist für solche Schreiben ist auf ein Jahr ab dem Anlass (z.B. Absage einer Messe) möglich, es ist also nicht zu spät dafür. VGSD-Vereinsmitgliedern stellt Augustin dafür kostenlos eine Vorlage zur Verfügung.

In der informativen Telko erhältst du noch viele weitere Tipps zum Thema – und ein besseres Verständnis für die rechtlichen Möglichkeiten, die wir alle haben. Die Message allerdings lautet: Der aussichtsreichste und schnellste Weg ist, politischen Druck auf die auszuüben, die etwa den Unternehmerlohn verhindern.

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Im Frühjahr hieß es, dass man nur drei Monate Zeit hat, um Entschädigungsforderungen zu stellen. Die Frist wurde verlängert. Wie lange ist sie jetzt?
  2. Welche Erfahrungen hast du mit den Entschädigungsforderungen gesammelt? Gibt es schon erste Präzedenzfälle?
  3. Ist die "außerordentliche Hilfe" im November eine Reaktion auf Drohungen mit Entschädigungsklagen? Reduzieren sich dadurch die Chancen auf Entschädigungen?
  4. Welche Chancen räumst du einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein? Muss man dazu erst alle Instanzen durchlaufen?

Experte

Michael Augustin Michael Augustin Michael Augustins Zielgruppe als Rechtsanwalt sind Unternehmen und Freiberufler aus dem Film-, Musik-, Kunst-, IT- und Medienbereich.

Moderiert von

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