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Experten-Talk

DSGVO
Daten löschen ist Pflicht, aufbewahren auch, was muss ich nun tun?

395 Teilnehmer
Mitschnitt vom 09. März 2021
145 mal Mitschnitt angesehen

Beim Datenschutz gilt es, bloß nicht den Kopf in den Sand zu stecken – mit dieser Aufforderung ermunterte der zertifizierte Datenschutzbeauftragte Marc Dauenhauer seine Zuhörerinnen und Zuhörer gleich zu Beginn der Telko "DSGVO: Daten löschen ist Pflicht, aufbewahren auch, was muss ich nun tun?". Wer sich strukturiert damit auseinandersetze und Schritt für Schritt vorgehe, könne dem Thema gut gerecht werden. Im Gespräch mit den Moderatoren Lars Bösel und Michael Adler widmete sich Marc konkret dem richtigen Löschen von Daten.

Man brauche ein Löschkonzept, bei dem sowohl die Lösch- als auch die Aufbewahrungsinteressen personenbezogener Daten abgewogen werden. Wie ein solches erarbeitet wird und was man dabei beachten muss – das erklärte unser Experte im Gespräch. Du erfährst auch, wie du herausfindest, welche Aufbewahrungsfristen gelten.

Was personenbezogene Daten überhaupt sind? Marc hierzu: "Daten, die sich auf Menschen beziehen. Datenschutz schützt Menschen, nicht Daten.“ Man würde personenbezogene Daten – bildlich gesprochen – nur von den Menschen leihen, denen sie gehören. Für einen redlichen Umgang damit sei es essenziell, respektvoll damit umzugehen.

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Welche Daten muss ich laut DSGVO bis wann löschen? Was wenn nicht?
  2. Welche Daten und Dokumente muss ich aufgrund anderer Regelungen aufbewahren und wie lange?
  3. Wie verschaffe ich mir darüber einen Überblick?
  4. Genügt es, wenn ich Daten anonymisiere oder muss ich sie wirklich löschen?
  5. Was, wenn ich mir gar kein Datum notiert habe, wann ich den Datensatz angelegt habe bzw. mit der Person zuletzt in Kontakt war?
  6. Wie geht das in der Praxis: Ein mal jährlich Löschen? Automatisiert? Gibt es Standardsoftware, die mir hilft?
  7. Was ist mit Backups und Exporten, die noch irgendwo in einem Verzeichnis liegen?

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