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Mit zweierlei Maß Während er Selbstständige in die Grundsicherung schickt, will Hubertus Heil für Angestellte das Kurzarbeitergeld erhöhen

In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass er eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes für nötig hält.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Die Bundesregierung suche mit den Sozialpartnern intensiv nach einer Lösung: "Nicht nur für Geringverdiener, auch für Facharbeiter bedeutet Kurzarbeit einen erheblichen Einbruch. Miete und Rechnungen müssen ja weiter bezahlt werden."

Angestellte mit niedrigem Einkommen sollen nicht aufstocken müssen, deshalb 20% mehr Kurzarbeitergeld für alle

Der Minister unterstützt DGB-Forderungen, wonach das Kurzarbeitergeld in den Monaten Mai, Juni und Juli mit staatlichen Zuschüssen von derzeit 60 auf 80 Prozent angehoben werden soll bzw. für Arbeitnehmer mit Kindern sogar von 67 auf 87 Prozent. Diese Forderungen hält Heil für "plausibel", es gehe darum, "wie wir die Kaufkraftverluste ausgleichen können, wenn die Krise fortdauert."

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke sagte der "Augsburger Allgemeinen", es bestehe die Gefahr, dass Menschen millionenfach in das Hartz-IV-System reinrutschen".

Viele Selbstständige werden sich von diesen Äußerungen verhöhnt fühlen, denn sie können von 60 Prozent Kurzarbeitergeld nur träumen. Während nach Infektionsschutzgesetz bei einer Betriebsschließung der Einkommensverlust samt weiterlaufenden Betriebskosten eigentlich vollständig erstattet werden müsste, speist der Staat die Selbstständigen mit Soforthilfen ab, die aber die Lebenshaltungskosten, Miete und Krankenversicherung nicht abdecken. Für diese werden sie eiskalt auf die Grundsicherung verwiesen.

Selbstständige dagegen sollen in Grundsicherung – von Verzicht auf Vermögensprüfung kann keine Rede sein

Beim Antrag auf Grundsicherung sei die Vermögensprüfung in den nächsten sechs Monaten ausgesetzt behauptet die Bundesregierung. Wer aber den "vereinfachten" Antrag stellt, muss erklären, dass er oder sie über kein "erhebliches Vermögen" verfügt. 60.000 Euro für den Antragsteller und 30.000 Euro für weitere Angehörige der Bedarfsgemeinschaft gelten bereits als erhebliches Vermögen: Wer mehr an "verwertbaren" Rücklagen angespart hat, zum Beispiel in Form von Aktienfonds fürs Alter, muss diese zum aktuellen Tiefstkurs verkaufen – Grundsicherung erhält sie oder er nicht. Auch das Einkommen und Vermögen des Ehepartners bzw. Mitbewohners wird angerechnet. Und auch dieser muss erst einmal seine "verwertbaren" Ersparnisse aufbrauchen.

Wir erwarten seitens des VGSD deshalb, dass nur etwa 15 Prozent der betroffenen Selbstständigen, deren Einkommen momentan nicht zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten ausreicht, Grundsicherung beantragen werden. Jede/r zweite rechnet angesichts der nach wie vor restriktiven Bedingungen nicht damit, Geld zu erhalten bzw. hält das Antragsprocedere für zu unsicher und bürokratisch. Fast 20 Prozent wollenn grundsätzlich keine Grundsicherung beantragen, weil sie sich nicht später vorwerfen lassen wollen, auf Geld vom Staat angewiesen gewesen zu sein. (Übrigens nahmen von den befragten Selbstständigen nur 0,5 Prozent vor der Corona-Krise Grundsicherung in Anspruch.)

Man stelle sich vor, es gäbe Kurzarbeitergeld nur bei Bedürftigkeit

Man stelle sich einmal vor, Angestellte und ihre Familien müssten zunächst große Teile ihrer Altersvorsorge aufbrauchen, bevor sie auch nur einen Euro Kurzarbeitergeld erhalten. Oder sie müssten zunächst nachweisen, dass das Einkommen des Ehepartners unter der Bedürftigkeitsgrenze liegt. Zu welchem Aufschrei würde das bei den Gewerkschaften und bei der SPD führen, der Arbeitsminister Heil angehört?

Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Kein Wunder, dass drei von vier Selbstständigen sich in der Corona-Krise schlechter behandelt fühlen im Vergleich zu Angestellten.

Freiwillig arbeitslosenversicherte Selbstständige erhalten kein Kurzarbeitergeld

Übrigens: Auch Selbstständige, die sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld! Denn Kurzarbeitergeld ist nicht mit dem Arbeitslosengeld 1 (kurz: ALG1) zu verwechseln, sondern eine in den letzten Jahren immer weiter ausgebaute Zusatzleistung. Sie wird auch nicht auf die Anspruchsdauer von ALG1 angerechnet.

Ohnehin sind aber nur wenige Selbstständige freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert. Woran liegt das?

Als die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung für Selbstständige 2006 eingeführt wurde, waren Bestandsselbstständigen nach kurzer Zeit vom Zugang ausgeschlossen worden. Auch Gründer konnten und können nur unter ganz bestimmten Bedingungen in die Versicherung eintreten, Berufsanfängern zum Beispiel ist der Schutz verwehrt. Die Bedingungen der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige waren zudem von Beginn an ungerecht ausgestaltet und wurden im Zeitablauf  weiter verschlechtert, so dass immer mehr Selbstständige der Versicherung den Rücken kehrten. Dies führte zuletzt zu Reformüberlegungen bei der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Zugang verweigert, Beiträge vervierfacht

Der Beitragssatz ist der freiwilligen Versicherung ist zudem für alle Selbstständigen unabhängig von ihrem Einkommen gleich und damit für viele Betroffene unerschwinglich. Bei identischem (!)  Beitragssatz erhalten die Versicherten zudem je nach formaler Qualifikation ein ganz unterschiedlich hohes Arbeitslosengeld. Dieses liegt teilweise unter oder nur geringfügig über dem Niveau der Grundsicherung. Zudem wurde der Beitragssatz wenige Jahre nach der Einführung vervierfacht (!) sowie die Regel eingeführt, dass Selbstständige, die die Versicherung zwei Mal in Anspruch nehmen, den Versicherungsschutz verlieren!

Auch hier die Frage: Was würden die Gewerkschaften, was würde Arbeitsminister Heil sagen, was würde die Öffentlichkeit sagen, wenn Angestellte bei wiederholter Inanspruchnahme der Versicherung den Versicherungsschutz verlieren würden, wenn der Beitragssatz innerhalb kurzer Zeit vervierfacht würde, wenn Arbeitnehmer bei gleichem Beitragssatz ganz unterschiedlich hohes Arbeitslosengeld erhalten würden?

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