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Pressemitteilung "Was bringt der Koalitionsvertrag für Solo-Selbstständige, Gründer und Freiberufler?"

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. bewertet das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD überwiegend kritisch, sieht aber auch einige Lichtblicke.

Positiv ist, dass die GroKo das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestalten möchte. Dies ist dringend nötig, denn durch das von der Deutschen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren immer restriktiver praktizierte Statusfeststellungsverfahren ist ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bei der Beauftragung von Selbstständigen entstanden. Es führt dazu, dass viele Selbstständige im Inland ihre Aufträge verloren haben und bisher gut bezahlte Selbstständige in die Leiharbeit gedrängt werden.

Selbstständige bangen um ihre Altersvorsorge

Die geplante Einführung einer Altersvorsorgepflicht verunsichert dagegen die große Mehrheit der Selbstständigen, die für ihr Alter vorgesorgt haben und nun befürchten, dass sie im Vertrauen auf bestehendes Recht eingegangene langfristige Versicherungsverträge, Immobilienfinanzierungen usw. nicht mehr bedienen können, weil sie zusätzlich in der deutschen Rentenversicherung beitragspflichtig werden und ihre bestehende Altersvorsorge dabei nicht anerkannt wird. Das könnte für sie letztlich zu einer deutlichen Verschlechterung ihrer Altersvorsorge führen. Viel hängt hier von der genauen Ausgestaltung ab.

Absenkung der Krankenversicherungs-Mindestbeiträge positiv, geht aber nicht weit genug

Der VGSD begrüßt die Absenkung der hohen Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die er zusammen mit zahlreichen anderen Verbänden im Rahmen einer Petition fordert.

Bisher müssen (Teilzeit-)Selbstständige - auch wenn sie tatsächlich viel weniger verdienen - Beiträge auf mindestens  2.283,75 Euro entrichten und damit bis zu 43 Prozent ihres Einkommens nur für die Kranken- und Pflegeversicherung aufwenden.

Mit der Absenkung auf nur 850  bzw. 1.522,50 (zuletzt noch strittig) Euro bleibt die GroKo jedoch auf halbem Weg stehen. Aus Sicht des VGSD zwingend nötig ist eine Absenkung auf 450 Euro wie bei Teilzeit-Angestellten - und damit endlich einkommensabhängige Beiträge auch für Selbstständige in Teilzeit.

GroKo verschärft Teilzeit-Falle insbesondere für Frauen in der Familienphase

"Durch die halbherzige Absenkung in Verbindung mit der gleichzeitigen Einführung einer Altersvorsorgepflicht verschärft die GroKo die ohnehin vorhandene Teilzeitfalle bei Selbstständigen", sagt VGSD-Vorstand Andreas Lutz. "Im Bereich oberhalb von 450 Euro steigt die Beitragslast nun auf bis zu 55 bis 60 Prozent. Dadurch wird die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Teilzeit-Bereich noch unattraktiver. Dies zwingt insbesondere viele Frauen zu einem Verbleib in der geringfügigen und sozial kaum oder gar nicht abgesicherten Beschäftigung unterhalb von 450 Euro."

Teilzeit-Angestellte und ihre Arbeitgeber dagegen haben nicht nur einkommensabhängige Beiträge, sondern werden zusätzlich durch die Gleitzonenregelung begünstigt. Diese soll in der nächsten Legislaturperiode noch weiter ausgebaut werden. Lutz dazu: "Teilzeit-Selbstständige werden als Erwerbstätige zweiter Klasse behandelt, dabei ist dies gerade für Frauen in der Familienphase oft die einzige Form, sich weiterhin entsprechend ihrer Qualifikation zeitlich flexibel zu betätigen."

Gründungsförderung bleibt Lippenbekenntnis

Im Bereich der Gründungsförderung fehlt es völlig an glaubwürdigen Maßnahmen, obwohl nach dem radikalen Abbau der Förderung in den Jahren seit 2009 die Zahl der Gründungen in Deutschland massiv eingebrochen ist und Jahr für Jahr immer noch weiter zurückgeht.

Lutz: "Wir befürworten Fördermaßnahmen, die allen Gründungswilligen zu Gute kommen. Stattdessen entdecken wir im Koalitionsvertrag vor allem Lippenbekenntnisse und PR-Maßnahmen, mit denen die Gründer abgespeist werden sollen. Dass man insbesondere Gründerinnen fördern möchte ist unglaubwürdig, denn diese sind in der Familienphase häufig in Teilzeit selbstständig und auf faire Krankenversicherungsbeiträge angewiesen, die die GroKo ihnen jedoch - trotz gewisser Fortschritte - weiterhin verweigert."

Weiterführende Informationen:

Koalitionsvertrag unter der Lupe

AV-Pflicht ab 450 Euro, aber keine Senkung der Mindestbemessungsgrenze auf 450 Euro

Über den VGSD:

Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell rund 2.900 Vereins- und etwa 14.000 Communitymitglieder. Sitz des VGSD ist München.

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