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Überblick So werden Gründer und bestehende Unternehmen gefördert, die Beratung in Anspruch nehmen wollen

Es gibt immer weniger Gründer in Deutschland und in der Folge nach unserer Einschätzung auch immer weniger selbstständige Berater, die Gründer, Nachfolger und kleine Unternehmen fundiert aus eigener langjähriger Erfahrung beraten können. In Deutschland droht damit der Verlust eines wichtigen Teils der Gründungs- und Beratungsinfrastruktur.

Zuletzt wurde am 31.12.2019 trotz eines Brandbriefes des VGSD (gemeinsam mit 23 weiteren Berufsverbänden) an Wirtschaftsminister Altmaier die KfW-Beraterbörse abgeschaltet, die ein unabhängiges Listing qualifizierter Berater darstellte und die Suche nach ihnen einfacher und transparenter machte. Dies hinterlässt eine große Lücke.

Diese Entwicklungen nehmen wir heute zum Anlass für eine Bestandsaufnahme der bestehenden Beratungsförderung. Auch wenn die Fallzahlen stark abgenommen haben: Noch immer werden Gründer in einigen Bundesländern großzügig gefördert und es gibt attraktive Förderinstrumente für bestehende Unternehmen sowie Unternehmen, die sich in einer Krise befinden.

Geförderte Beratung vor der Gründung

Die Förderung der "Vorgründungs-Beratung" ist seit einigen Jahren in der Obhut der Länder. Sie stellt einen Teil ihrer Standortpolitik dar. Entsprechend unterschiedlich kann sie ausfallen, je nachdem in welchem Bundesland der Gründer lebt. Zumindest Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und NRW bieten Stand heute noch immer eine großzügige Förderung auch durch selbstständige Berater.

Eine steuerliche Anmeldung bzw. Gewerbemeldung darf noch nicht oder ggf. nur nebenberuflich erfolgt sein. Geplant sein muss in aller Regel eine "hauptberufliche Selbstständigkeit", wobei dies nicht zwingend 40 Stunden sein müssen. Schon ab 15 oder 20 Stunden kann eine Selbstständigkeit als hauptberuflich gelten, wenn sie von Einkommen bzw. zeitlichem Umfang andere Aktivitäten übertrifft.

Dies wird zumeist auch nicht im Detail nachgeprüft, denn der Selbstständige trägt ja einen Teil der Kosten und die Förderung würde für gewöhnlich auch dann bezahlt, wenn es gar nicht zu einer Gründung kommt. Denn auch der Verzicht auf eine Gründung kann ein gutes und richtiges Ergebnis der Beratung sein. Der Berater und die Förderstelle, bei der Gründer und Berater vor einem Förderung in der Regel gemeinsam vorsprechen müssen, achten natürlich auf eine ausreichende Ernsthaftigkeit des Gründungsanliegens.

Richtiges Timing und Höhe der Förderung

Es empfiehlt sich, sechs bis sieben Monate vor der Gründung Kontakt zu einem erfahrenen Berater zu suchen, damit genügend Zeit für die geförderte Beratung ist, denn diese darf man erst beginnen, wenn ein positiver Bescheid der Förderstelle vorliegt. Die für eine Gründung eventuell notwendigen Beratungsleistungen eines Rechtsanwaltes, Notars oder Steuerberaters sind von einer Förderung übrigens ausgeschlossen.

In der Regel muss die Beratung dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Anspruch genommen werden, z.B. von drei oder vier Monaten. Teilweise kann dieser Zeitraum auf Antrag verlängert werden. Tipp: Wenn man einen Kredit beantragen möchte, sollte man die Bearbeitungszeiten der Banken einkalkulieren und besonders frühzeitig nach einem Berater Ausschau halten.

Die Höhe der Förderung bewegt sich meist bei 50 bis 80 Prozent des Beratungshonorars, das man in der Regel zunächst in voller Höhe selbst bezahlen muss, um dann nach Vorlegen von Beratungsbericht und bezahlter Rechnung sowie erfolgreicher Prüfung den Zuschuss zu erhalten. Der Umfang der Beratung ist vor der Gründung mal auf zwei, mal auf vier oder sechs Personentage zu je acht Stunden gedeckelt, wobei diese in Abstimmung mit dem Berater auf mehrere Termine verteilt in Anspruch genommen werden können. Auch die Höhe des förderfähigen Honorars ist gedeckelt, je nach Programm auf 800 bis 960 Euro.

Die besten Experten für die Förderprogramme sind meist die Berater selbst, sofern sie für das entsprechende Programm registriert sind und bereits geförderte Beratungen durchgeführt haben. Entsprechend lohnt es sich, bei der Auswahl nach den entsprechenden Erfahrungen zu fragen.

Geförderte Beratung in den Jahren nach der Gründung

Für die Beratung in den ersten Jahren nach der Gründung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zentraler Ansprechpartner. Das BAFA-Programm ist momentan noch bis Ende 2020 gesichert. Es ist durch den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bzw. den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert, diese Mitfinanzierung muss im Abstand mehrerer Jahre durch die EU verlängert werden, was gerade wieder ansteht.

Bis zu 4.000 Euro Honorar für eine Beratung allgemeiner Natur können zu 50 %, in strukturschwachen Gebieten auch mit bis zu 80 % gefördert werden. Daran kann sich eine spezielle Beratung im Umfang von nochmals 4.000 Euro zu einem speziellen Thema anschließen (z.B. bei Gründerinnen, zum Thema Umweltschutz, bei einer Behinderung).

Die Beratung junger Unternehmen in Schwierigkeiten wird mit bis zu 90 % gefördert in zwei Stufen mit je bis zu 3.000 Euro Umfang (Machbarkeitsstudie, dann deren Umsetzung). Auch hier gilt übrigens: Erst die Beratungsrechnung selbst bezahlen, dann Zuschuss erhalten.

Ab dem dritten Jahr des Bestehens gibt es mehr Auswahl

Bestandsunternehmen, die älter als zwei Jahre sind, können ebenfalls eine allgemeine und spezifische Beratung vom BAFA fördern lassen, diese ist auf jeweils 3.000 Euro gedeckelt. Solche Förderungen sind ggf. zusätzlich zur vorherigen Förderung als junges Unternehmen möglich.

Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern steht ab dem dritten Jahr ihres Bestehens auch das bundesweite Programm "Unternehmenswert Mensch" offen. Gegenstand der Beratung sind hier Themen, die mit Personal zu tun hat wie Führung, Delegation, Organisation usw. Gefördert werden meist 50 % des Beratungshonorars, in einigen Ländern unter bestimmten Bedingungen (insbesondere bei kleineren Unternehmen) bis zu 80 %.

Der Bewilligung geht in der Regel ein intensives Antragsgespräch bei der Förderstelle voraus. Auch reicht ein einzelner Azubi oder Minijobber nicht, um die Bedingung zu erfüllen, dass ein Mitarbeiter vorhanden sein muss. Wer aber bereits sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt, kann von dem Programm sehr profitieren.

Dies sind nur die bekanntesten Beratungsförderungs-Programme. Der Fantasie öffentlicher Stellen sind keine Grenzen gesetzt. Es werden themenabhängig auch Digitalisierung, Aufbau von Mitarbeitern, Finanzierung von Investitionen, Unternehmensnachfolge und andere spezielle Förderziele unterstützt.

Auch lassen sich verschiedene Beratungsförderprogramme zeitlich nacheinander zu einem längeren geförderten Beratungszeitraum kombinieren, wenn die Beratungsinhalte der einzelnen Teilberatungen nicht identisch sind.

Bei allen Förderprogrammen zu beachten

Die Förderprogramme stehen in aller Regel sowohl Gewerbetreibenden als auch Freiberuflern offen.

Manche Tätigkeiten sowie zunächst in geringem Umfang tätige Selbstständige, die die Kleinunternehmerregelung nutzen,  sind von der Umsatzsteuer befreit, die Beratungsrechnung enthält jedoch Umsatzsteuer. Diese muss dann zumeist vom Kunden alleine getragen werden und wird nicht mitgefördert.

Damit Angehörige beratender Berufe sich nicht gegenseitig beauftragen oder die Programme anderweitig missbrauchen, sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater mit Fokus auf betriebswirtschaftliche bzw. Marketingberatung als Beratungskunden nicht förderfähig. Teilweise ist auch die Beratung von Ärzten von einer Förderung ausgeschlossen.

Selbstständige, die Beratung in irgend einer Form anbieten (vom Coach bis zum Ernährungsberater) sollten bei der Formulierung des Antrags deutlich machen, dass sie sich von den oben genannten Berufen, die selbst geförderte Beratung anbieten, deutlich unterscheiden. Schon die Verwendung des Begriffs "Berater" auf der Website kann förderschädlich sein bzw. eine genauere Erläuterung notwendig machen.

Bei der Beratungsförderung handelt es sich ausnahmslos um eine Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch. Die Förderstelle kann sie im Rahmen einer Ermessensentscheidung vergeben, muss es aber nicht. Wenn der Fördertopf gegen Jahresende bereits voll ausgeschöpft ist, kann auch dies ein valider Grund sein, eine Förderung abzulehnen. Diese Gefahr droht allerdings nur bei Länderprogrammen und ist angesichts einer guten Konjunktur und niedriger Gründerzahlen schon längere Zeit nicht mehr vorgekommen, dies kann sich jedoch auch wieder ändern.

Du hast schon eine geförderte Beratung in Anspruch genommen?

Wenn du schon eine geförderte Beratung in Anspruch genommen hast, freuen wir uns, wenn du deine Erfahrungen mit der Kommentarfunktion unten teilst. Gibt es das von dir verwendete Förderprogramm noch? Wenn ja: Wie waren die Bedingungen und welche Tipps hast du für eine möglichst reibungslose Antragstellung und Erstattung?

Was für Beratung hast du in Anspruch genommen? Welche Aspekte der Beratung haben dich am meisten voran gebracht? Wer würde von der Inanspruchnahme einer solchen Beratung noch profitieren?

Du suchst nach einem guten Berater?

Im VGSD haben wir viele Gründungs- und Unternehmensberater als Mitglied, denen faire Bedingungen für Gründer und Selbstständige ein wichtiges Anliegen sind. In unserem Branchenlisting kann du nach Unternehmensberatern und Marketingberatern sowie nach PLZ-Bereich filtern. Viele bieten auch Vorteilsangebote für andere Vereinsmitglieder an. Die Chancen stehen gut, dass du in deiner Region oder zu dem speziellen Thema, zu dem du Hilfe benötigst, hier einen guten Berater findest.

Vielen Dank an unser Mitglied Dr. Stefan Borchert, der uns bei der Erstellung dieses Beitrags unterstützt hat!

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