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Weitere Studie bestätigt negative Auswirkungen der Scheinselbstständigkeits-Gesetzgebung auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

Bisher war unsere – gemeinsam mit GULP – durchgeführte Befragung vom März 2019 die einzige Studie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Gesetzeslage. Jetzt bestätigt eine zweite, von Wissenschaftlern erstellte Studie unsere alarmierenden Ergebnisse – und zwar auch aus der Perspektive der Personaldienstleister und Endkunden.

Matthias Sellinger und Philipp Tachkov vom Institut für Management und Innovation (IMI) an der Hochschule Ludwigshafen (Lehrstuhl Prof. Rainer Völker) haben im Auftrag des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums die „Auswirkungen der Gesetzgebungen zur Arbeitnehmerüberlassung sowie zur Scheinselbstständigkeit auf die Quantität und Qualität des Wissenstransfers zwischen unternehmensexternen Experten und Auftraggebern“ untersucht. (Rheinland-Pfalz wird seit Mai 2016 von einer Ampelkoalition unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) regiert. Wirtschaftsminister ist Volker Wissing von der FDP.)

Die Studie war bereits im Sommer 2018 beauftragt und im Dezember dann geschrieben worden, sie wurde aber erst diese Woche in ihrer Langfassung veröffentlicht. Wir haben bereits im Sommer letzten Jahres zu Prof. Völker Kontakt aufgenommen, wurden aber für die Studie nicht befragt. Sie ist also völlig unabhängig vom VGSD entstanden.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

  • Ihren Fokus setzten die Autoren auf wissensintensive Dienstleistungen, die von hochqualifizierten und gutverdienenden Spezialisten durchgeführt werden.
  • Auf Basis von Interviews mit Experten wurden Hypothesen erarbeitet und zu deren Überprüfung dann bundesweit 190 Freelancer, 125 Führungskräfte von Personalagenturen und 323 von Auftraggeber-Unternehmen befragt.
  • In jeder der drei Teilgruppen hält eine Mehrheit der Befragten eine Überarbeitung des Gesetzes für notwendig. So halten z.B. 71 Prozent der Auftraggeber und 54 Prozent der Auftragnehmer das AÜG in Hinblick auf die Definition von Scheinselbstständigkeit für reformbedürftig.
  • Die Kriterien widersprechen der heutigen Arbeitswirklichkeit (z.B. beim Einsatz agiler Methoden) –insbesondere bezüglich der Aspekte Kommunikation, Arbeitsort und Arbeitszeit. Sie sind deshalb teilweise nicht oder nur schwer umsetzbar.
  • In Hinblick auf Statusfeststellungsverfahren bestätigte die Studie, dass die Kriterien zu wenig transparent sind, dass dadurch Unsicherheit bei den Auftraggebern entsteht und diese als Folge den Einsatz von Selbstständigen einschränken. Aus vielen Gesprächen sei ein „genereller Nachfragerückgang bezüglich wissensintensiver Projekte“ zu erkennen.
  • Wo Selbstständige weiterhin eingesetzt werden, ist der bürokratische Aufwand hierfür gestiegen, wo Arbeitnehmerüberlassung zum Einsatz kommt, ist die flexible Arbeitszeitgestaltung für die Mitarbeiter deutlich  beeinträchtigt.
  • So berichten 42% der Auftraggeber von zusätzlichem Aufwand für Rechtsberatung, 32% von Mitarbeiterschulungen, 24% von Umstrukturierungen bei ihren (Vergabe-)Prozessen und 12% von Nachzahlungen. Nur 23% geben nicht an, dass es zu Mehrkosten gekommen ist. Von den Auftragnehmern berichten 20% über zusätzliche Rechtsberatungskosten, ebensoviele davon, dass sie in größerem Umfang als bisher eigene Arbeitsmittel anschaffen mussten. Jeweils rund 10% berichteten von organisatorischen Anpassungen sowie von Nachzahlungen. (S. 36 bzw. 25)
  • Die Studie spricht von „hoher Unsicherheit bezüglich der AÜG-Reform“, die dazu führe, dass Auftraggeber eine zunehmende Zahl wissensintensiver Projekte oder sogar alle Projekte statt mit Selbstständigen nur noch per Zeitarbeit besetzen würden.
  • Dies ist alles andere als erfolgreich: „Die über Arbeitnehmerüberlassung durchgeführten wissensintensiven Projekte weisen jedoch bei der Mehrheit der Befragten eine schlechtere Projektqualität, Verzögerungen im Ablauf und auch eine schlechtere Zielerreichung auf.“
  • Eine Vielzahl von Indikatoren zeige schließlich, dass die Gesetzgebung negative Auswirkungen auf Umfang und Qualität des Wissenstransfers zum Auftraggeber hat: „Da das Wissen von externen Experten für viele Unternehmen im Rahmen ihrer Innovationsprozesse eine wichtige Rolle spielt, könnten sich durch die aktuelle Gesetzeslage negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung und die Innovationskraft der Unternehmen ergeben.“

Weitere interessante Details / Zitate

  • "Die Tatsache, dass vor der Gesetzesreform der Arbeitnehmerüberlassung von 2017 in einer Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestags ursprünglich eine Ausnahmeregelung für wissensintensive Dienstleistungen angedacht war (die jedoch nicht Eingang in die Gesetzesreform fand) belegt die Notwendigkeit dieser Untersuchung." (S. 3)
  • "So stimmten 44,5% der befragten Auftraggeber zu, die Anzahl an eingesetzten Freelancern bewusst aufgrund der aktuellen Gesetzgebung zu reduzieren. Fast ein Drittel der befragten Auftraggeber gab an, dass ihr Unternehmen voll und ganz auf den Einsatz von Freelancern verzichtet." (S. 13)
  • Unter den Auftraggebern "stimmten ca. 54% der Teilnehmer der Aussage zu, dass die empfohlenen Kriterien bei wissensintensiven Dienstleistungen nur schwierig einzuhalten sind." (S. 14)
  • Es war "mehr als die Hälfte (ca. 56%) der befragten Teilnehmer aus der Zielgruppe der Auftraggeber der Meinung, dass die Unsicherheit in Bezug auf die Rechtslage und deren Konsequenzen zugenommen haben. Nur ca. 12% der befragten Teilnehmer stimmten der Aussage nicht zu." (S. 14)
  • "Ca. 66% der befragten Auftraggeber gaben an, Unternehmensstandards für die Zusammenarbeit mit Freelancern zu besitzen. Diese Unternehmensstandards führen häufig dazu, dass Auftraggeber den Einsatz von externen Experten beschränken." (S. 15)
  • Es "gaben mehr als 30% der befragten Freelancer an, dass ihr Einkommen durch die Gesetzeslage in den letzten Jahren gesunken ist." (S. 16)
  • Je rund 50% der befragten Auftraggeber gab an, dass sie durch die Reduzierung bzw. den Verzicht auf die Zusammenarbeit mit Freelancern weniger Know-How für wissensintensive Prozesse oder Projekte zur Verfügung haben, dass Know-How zur Vorbereitung auf digitale Trends fehlt und dass sich Projekte verzögert haben. (S. 16)
  • 44% der Auftragggeber gaben an, dass Projekte aufgrund der Verunsicherung ins Ausland verlagert wurden. (S. 16)
  • Die Einschätzung die Freelancer zu den gerade genannten Punkten war noch etwas pessimistischer. Von ihnen hatten 50% eine Verlagerung wissensintensiver Projekte ins Ausland beobachtet, 64% Verzögerungen bei Projekten und 67% das Fehlen von Know-how zur Vorbereitung auf digitale Trends. (S. 16 f.)

Welche Änderungen stoßen bei Auftraggebern und -nehmern auf größte Zustimmung?

Die Autoren machten (leider nur) vier Verbesserungsvorschläge und fragen die Zustimmung dazu ab. Hier das sich ergebende Ranking:

  • Transparenteres Statusfeststellungsverfahren: 85 / 73% Zustimmung (bei Auftraggebern bzw. -nehmern)
  • Änderung der Kriterien: 82 / 80%
  • Anerkennung alternativer Altersvorsorgemethoden (anstelle von Beiträgen zur Rentenversicherung): 74 / 85%
  • Einführen einer Gehaltsgrenze: 58 / 42%

Unser Fazit dazu

Die Studie bestätigt, wovor wir und andere Marktteilnehmer schon seit Jahren warnen: Das AÜG und die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit hat negative Auswirkungen sowohl auf uns Selbstständige als auch auf unsere Auftraggeber. Sie trägt dazu bei, dass deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb zurückfallen. Deshalb besteht bei den betroffenen Auftraggebern und -nehmern weitreichender Konsens, dass eine Gesetzesreform dringend nötig ist.

Im April hatte das SPD-eigene Wirtschaftsforum ein Positionspapier veröffentlicht, dessen Argumentation von der Studie nun in vielen Details eindrucksvoll untermauert wird: Für eine erfolgreiche Digitalisierung Deutschlands braucht es Selbstständige, die ihr Wissen im Rahmen agiler Projekte bei ihren Auftraggebern einbringen. Arbeitnehmerüberlassung ist hierfür keine Alternative.

Wir hoffen, diese Erkenntnis setzt sich nunmehr auch im Bundesarbeitsministerium durch und führt zeitnah zu lösungsorientierten Gesprächen mit allen Betroffenen. Ein Vorbild hierfür könnten die Fachgespräche des BMAS zur Altersvorsorgepflicht sein.

Parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung wie die des FDP-Bundestagsabgeordneten Thomas Sattelberger, ob negative volkswirtschaftliche Auswirkungen des AÜG bekannt sind, können von der Regierung künftig auf jeden Fall nicht mehr verneint und das Problem auf diese Weise geleugnet werden.

Zur Studie (PDF, 27 Seiten)

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