Zum Inhalt springen
Netzwerktag für Selbstständige mit Barcamp am 14. + 15. Oktober 2024
Mitglied werden

Wie die Arbeitsagenturen den Gründungszuschuss künftig (nicht) vergeben werden

Die Kürzungen beim Gründungszuschuss sind beschlossen, wenn auch noch nicht in Kraft getreten. Dem Bundespräsidialamt liegt das entsprechende Gesetz seit letzter Woche zur Prüfung vor. Nur noch wenige Tage bzw. Wochen kann man zu den alten Bedingungen gründen. Für künftige Gründer stellt sich nun die Frage: Was muss ich tun, um den Gründungszuschuss im nächsten Jahr überhaupt zu erhalten? Für die Bundesagentur für Arbeit stellt sich die Frage umgekehrt: Was muss ich tun, damit nächstes Jahr möglichst wenige Gründer den Gründungszuschuss erhalten? Denn wenn die Sparziele von Ministerin von der Leyen umgesetzt werden sollen, ist es nötig, einen erheblichen Teil der Anträge abzulehnen.

Die Beantragung des Gründungszuschusses wird vielen Gründern schwer gemacht

Die Berater bei den Arbeitsagenturen können einem leidtun. Haben sie bisher Gründungswilligen Mut gemacht und sinnvolle Vorhaben unterstützt, müssen sie nun ständig nach dem Haar in der Suppe suchen. Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, hat es im Bundestag so formuliert: „Die Ausweitung der Entscheidungskompetenz vor dem Hintergrund dieser Einsparungen ist nichts anderes, als dass Sie die Drecksarbeit der Ablehnung nach unten verlagern.“

Aufmerksam beim Gespräch mit dem Berater bleiben

Diese Woche sind die neuen Geschäftsanweisungen (GA) der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht worden. Wir haben sie unter die Lupe genommen und zahlreiche weitere uns zugetragene Informationen berücksichtigt. Unser Fazit vorweg: Wer professionelle Hilfe in Anspruch nimmt und selbstbewusst sein Recht einfordert, wird den Gründungszuschuss auch weiterhin erhalten. Allerdings sollte man sich die Unterstützung so früh wie möglich holen: Schon beim ersten Termin bei der Arbeitsagentur werden die Weichen in die richtige oder aber in die falsche Richtung gestellt.

Bereits beim ersten Treffen schließt du mit deinem Berater eine Eingliederungsvereinbarung, die eine Vorentscheidung bezüglich Stellensuche versus Existenzgründung ist und dich mehrere Monate bindet. Du wirst am Ende des Gesprächs aufgefordert, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Wenn du unvorbereitet sind, werden die Weichen falsch gestellt. Und es ist schwierig, dies zu korrigieren.

Die Berater werden viel stärker als bisher auf den „Vorrang der Vermittlung“ pochen. Damit ist eigentlich gemeint, dass Arbeitssuchende in einen neuen Job vermittelt werden sollen, bevor die Arbeitslosigkeit überhaupt beginnt. Dieses Prinzip erweitert man jetzt auch auf den Gründungszuschuss: Vorrang hat eine Vermittlung in eine Anstellung. Was dabei zumutbar ist, ein Umzug etwa oder ein deutlich niedrigeres Einkommen, darüber lässt sich streiten. Der Arbeitsberater muss dir – sofern vorhanden - Stellenangebote unterbreiten, bevor er dir den Gründungszuschuss bewilligen darf. Auch hierzu stellst du die Weichen bereits bei deinem ersten Treffen mit dem Berater.

Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss

Einen Rechtsanspruch hast du auf die Aushändigung des Antrags auf Gründungszuschuss – egal was einzelne Berater sagen mögen – und auch die Auswahl der fachkundigen Stelle bleibt weiterhin allein dir überlassen. Wenn ein Berater dich zu einer bestimmten fachkundigen Stelle drängt, zum Beispiel weil diese Gründer besonders kritisch bewertet, so bewegt er sich damit außerhalb der Legalität. Falls du darauf eingehest, solltest du dir deinen eigenen Berater suchen, der DEINE Interessen vertritt, um Chancengleichheit herzustellen.

Der Agenturmitarbeiter kann – wie bisher schon – von dem Urteil der fachkundigen Stelle abweichen. Wenn zum Beispiel ein Steuerberater, der nur alle paar Wochen eine Stellungnahme abgibt, ein Formularfeld falsch ankreuzt oder eine ungeschickte Äußerung des Gründers übersieht, so wird dieser Formfehler postwendend zu einer Ablehnung führen. Laut Insidern enthalten 40 Prozent aller abgegebenen Gründungszuschussanträge solche Formfehler. Bisher hat man in solchen Fällen noch einmal beim Gründer nachgefragt, künftig muss alles sofort beim ersten Versuch stimmen.

Achtung beim Businessplan

Auch der Businessplan und insbesondere der Zahlenteil werden von der Arbeitsagentur deutlich strenger unter die Lupe genommen. Bisher hat so mancher Gründer seinen Businessplan irgendwo kopiert und geringfügig angepasst und ist damit häufig durchgekommen. Künftig muss er quasi eine gefährliche Meeresenge durchsegeln, so wie Odysseus zwischen zwischen Skylla und Charybdis: Auf der einen Seite droht eine mangelnde Tragfähigkeit der Gründung, weil es zu lange dauert, um von der Selbständigkeit leben zu können. Auf der anderen Seite kann aber auch eine zu hohe Eigenleistungsfähigkeit zur Ablehnung führen, weil man zu schnell zu viele Einnahmen erzielt. Was dabei zu viel und was zu wenig ist, kann sich je nach Region unterscheiden. Die Details werden von jeder Arbeitsagentur in eigenen „Ermessenslenkenden Weisungen“ geregelt, die im Gegensatz zu den Geschäftsanweisungen nicht veröffentlicht werden.

Nicht nur der Oberarzt, der seine eigene Praxis eröffnet, und andere gemeinhin als „gutverdienend“ geltende Freiberufler werden hier die richtigen Argumente finden müssen, wenn sie weiterhin eine Förderung erhalten wollen. Auch bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs oder dem Übergang von einer langjährigen nebenberuflichen zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit erwarten die Arbeitsagenturen wieder eine ausführlichere Begründung, nachdem man 2006 die Förderung von Übernahmen gerade erst erleichtert hatte.

Beispielfragen aus Fragebögen der Arbeitsagenturen

Die Arbeitsagenturen haben offenbar ein zusätzliches internes Formular „Begründung für die Förderung“ entwickelt, anhand dessen die Eigenleistungsfähigkeit kritisch überprüft wird. Darüber hinaus haben einige Arbeitsagenturen Fragebögen erarbeitet – zusätzlich zu den bereits bestehenden  Antragsformularen. Sie umfassen ein bis drei Seiten, je nach Arbeitsagentur. Mehrere dieser – inhaltlich ganz unterschiedlichen - Fragebögen liegen uns bereits vor. Hier einige Beispiel für darin gestellte Fragen:

- Stellen Sie bitte kurz dar, warum Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Was haben Sie in Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit bereits getan?

- Passt Ihre Berufsausbildung bzw. auch praktische Erfahrungen zur Branche, in der Sie sich selbständig machen wollen?

- Haben Sie bereits praktische Berufserfahrungen in diesem Bereich mit zum Teil eigenständigem Aufgabenbereich sammeln können? Wo und in welchem Umfang? Welche Aufgaben haben Sie erledigt?

- Sind Sie mit den Zukunftprognosen Ihrer Branche vertraut? Teilen Sie uns kurz und konkret mit, welche Quellen Sie dazu nutzen, um herauszufinden, wie die Prognose aussieht.

- Besitzen Sie fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten? In welcher Form können Sie diese nachweisen? Sind Sie bereit, diese Kenntnisse durch Besuch von Seminaren für Existenzgründer zu erwerben?

- In welchem Umfang konnten Sie bisher Vertriebserfahrung sammeln? Erläutern Sie kurz, wie Sie diese Vertriebserfahrung gesammelt haben und welchen zeitlichen Umfang diese Tätigkeiten eingenommen haben.

- Wissen Sie, wie man eine ordnungsgemäße Rechnung schreibt? Woher wissen Sie das? Kennen Sie sich mit Buchführung aus? Warum? Wissen Sie, wie man betriebliche Kosten berechnet?

- Was tun Sie, wenn die Selbständigkeit im ersten Jahr die geplanten Einnahmen und Gewinne nicht abwirft?

Wer gut vorbereitet in die Gründung geht, wird an diesen Punkten nicht scheitern, zumal alle diese Fragen ja ohnehin in einem ordentlichen Businessplan beantwortet werden. Die Fragebögen sollen die Hürden etwas höher legen und werden sicher so manchen abschrecken. Sie sind auf die ermessenslenkenden Weisungen zugeschnitten, so dass eine einzige „falsche“ Antwort eines weniger gut vorbeiteten bzw. beratenen Gründers zur Ablehnung führen kann.

Besteht die Gefahr, dass eventuell der Zuschuss, auf den sie dringend angewiesen sind, verweigert wird, reagieren viele Gründungswillige mit konfrontativem Auftreten und Drohungen – was allerdings direkt zur Ablehnung führen kann. Schließlich ist der Berater den „Kunden“ mit der Ablehnung erst einmal los. Wird der Gründungszuschuss dann später doch vergeben, belastet dies nicht seine „Quote“. Wir gehen davon aus, dass es eine wahre Flut von Ablehnungen, Widersprüchen und Prozessen vor dem Sozialgericht geben wird.

Wir unterstützen dich bei der Gründung

Nachdem wir uns sehr eingehend mit den neuen Vorschriften beschäftigt haben, sind wir überzeugt, dass von uns unterstützte Gründer und Gründungsvorhaben weiterhin beste Chancen auf den Gründungszuschuss haben. In unseren Basis- und Businessplan-Workshops sowie der individuellen Beratung durch die von uns empfohlenen Existenzgründungsberater bereiten wir dich auf die Gespräche mit der Agentur vor. Damit wollen wir erreichen, dass die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden und dir energieraubende Auseinandersetzungen von vornherein erspart bleiben. Außerdem erhöhst du durch eine gute Vorbereitung natürlich auch ganz generell deine Erfolgschancen. Wir lassen dich auch nicht alleine, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur kommen sollte.

Bitte wende dich frühzeitig an uns, am besten schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur. Auch wenn wir natürlich nicht jedem Gründer garantieren können, dass er den Gründungszuschuss am Ende erhält, geben wir dir auf jeden Fall frühzeitig ein offenes und ehrliches Feedback darüber, ob du mit deinem Vorhaben gute Chancen auf den Gründungszuschuss hast oder nicht. Wenn wir von deinem Businessplan überzeugt sind, setzen wir alle Hebel in Bewegung, dass du den Gründungszuschuss erhältst. Nicht zuletzt haben wir einen umfassenden Überblick, können dir also sagen, ob vergleichbare Businesspläne bereits in einer bestimmten Region „durchgegangen“ sind oder nicht.

Bitte nutze unser Formular ZZZ, um in Kontakt mit einem erfahrenen, von uns ausgewählten Existenzgründungsberater in deiner Nähe zu kommen. Tu das möglichst frühzeitig, also nicht erst, wenn du deinen Businessplan bereits geschrieben hast.

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #