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VGSD zu Gast bei IHK-Arbeitskreis "Frauen in der Wirtschaft"

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit der IHK für München und Oberbayern waren wir heute (22. Juli) in den Arbeitskreis "Frauen in der Wirtschaft" eingeladen. Im Gegensatz zu den Fachausschüssen der IHK, deren Mitglieder von der gewählten IHK-Vollversammlung bestätigt werden müssen, können die Mitglieder von Arbeitskreisen direkt berufen werden.

IHK-Arbeitskreis „Frauen in der Wirtschaft“

Ziel ist dabei, den Kammerbezirk repräsentativ abzubilden, also Vertreterinnen unterschiedlicher Branchen und Unternehmensgrößen zusammenzubringen. "Frauen in der Wirtschaft" gehört mit fast 50 Mitgliedern zu den größten Arbeitskreisen der IHK.

Rund 30 von ihnen waren heute anwesend, die Sitzung war trotz des extrem heißen Wetters draußen sehr gut besucht. Ingrid Obermeir-Osl, die Vorsitzende des Arbeitskreises (und zugleich Vizepräsidentin der IHK, mehr zu ihrem Engagement) eröffnete die Veranstaltung und erteilte Andreas Lutz vom VGSD das Wort. Er sprach über die geplante "Altersvorsorgepflicht für Selbstständige – Das sind die Knackpunkte".

Knackpunkte der geplanten Altersvorsorgepflicht

Für den Arbeitskreis ist die Beschäftigung mit dem Thema von Bedeutung, weil er zu diesem Thema Position beziehen kann, also eine Stellungnahme mit Forderungen verabschieden kann.

Andreas stellte kurz VGSD und BAGSV vor und nahm dann die Aussagen im Koalitionsvertrag der Großen Koalition zur Altersvorsorgepflicht (AV-Pflicht) als Ausgangspunkt. Anschließend stellte er Aussagen der Arbeitsminister Nahles und Heil auf den Prüfstand: Ist es wirklich so, dass ein Großteil der Selbstständigen nicht für ihr Alter vorsorgt und der Gesellschaft später auf der Tasche liegt, wie von den Politikern behauptet? Demgegenüber stellt die maßgebliche Studie des DIW dazu fest: "Die allermeisten Selbstständigen betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen".

Den Schwerpunkt des Vortrags bildeten die vier Forderungen unseres Positionspapiers zur Altersvorsorgepflicht. Darin fordern wir, dass Bestandsselbstständige nicht der AV-Pflicht unterworfen werden, vor deren Einführung Rechtssicherheit in Bezug auf Scheinselbstständigkeit geschaffen wird, es attraktive Opt-out-Produkte (also Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung) gibt und die Bemessungsgrundlagen bei gesetzlicher Krankenversicherung und Altersvorsorge so bemessen werden, dass nach auch den Selbstständigen nach Abzug von Steuern und Pflicht-Sozialabgaben noch 50 Prozent ihres Einkommens bleiben.

Interessierte Fragen führen zu angeregter Diskussion

Die Teilnehmerinnen stellten viele interessierte Fragen, zum Beispiel nach der Bemessungsgrundlage für die Altersvorsorgepflicht (voraussichtlich das Einkommen aus freiberuflicher und selbstständiger Tätigkeit) und was passiert, wenn man zugleich nicht-selbstständige Einkünfte hat (für diesen Anteil ist man pflichtversichert).

Eine Diskussion entzündete sich auch um die Frage der Opt-out-Alternativen: Der VGSD fordert hier ja neben Versicherungsprodukten auch ein Altersvorsorgekonto, in dem pfändungs- und insolvenzsicher in Investmentfonds und ETFs fürs Alter angelegt werden kann – kostengünstig und mit potenziell höherer Rendite, so wie es Verbraucherschützer empfehlen. Der Preis, den wir für die Anerkennung eines solchen Kontos zu zahlen bereit wären: Erst im Rentenalter könnte man auf die ersparte Altersvorsorge zugreifen, und diese z.B. mit einer Sofortrente in eine lebenslange Rentenzahlung umwandeln, um auch dauerhaft nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein.

Eine Teilnehmerin und auch die Vorsitzende meldeten Zweifel an, ob durchschnittliche Selbstständige in der Lage seien, ihre Altersvorsorge selbst in dieser Form anzulegen. Andreas wies darauf hin, dass das ein großer Teil der Selbstständigen sehr wohl könne, die Anlage in Indexfonds und ETFs auch von Verbraucherschützern als Altersvorsorge empfohlen würde und ansonsten ja auch die Anlage in die Rentenversicherung und die Rüruprente (vielleicht auch die Riesterrente) blieben. Die Vorsitzende des Arbeitskreises wünschte sich  – so steht es auch im Forderungspapier der IHK – dass auch Immobilienanlagen anerkannt würden. Leider haben solche Forderungen in Berlin unter der Großen Koalition aber praktisch keine Aussicht auf Erfolg, weil der Aufwand zur Bewertung von Immobilien (mindestens von eigengenutzten) sehr hoch ist.

Arbeitskreis kann eigene Forderungen verabschieden

Andreas ging auch auf verschiedene frauenspezifische Aspekte ein, z.B. deren oft überproportionale Belastung durch GKV-Beiträge und die Auswirkungen des Gender Pay Gap auf die Altersvorsorge von Frauen.

Vor diesem Hintergrund sind wir gespannt, ob der Vortrag zu einer intensiveren Auseinandersetzung des Arbeitskreises mit dem Thema führt, vielleicht sogar zu einer Weiterentwicklung der Position. In jedem Fall erhielten die Teilnehmerinnen eine sehr viel genauere Vorstellung davon, wie eine Altersvorsorgepflicht ausgestaltet sein könnte.

Vortrag zum Thema "Scheinselbstständigkeit vermeiden"

Im direkten Anschluss sprach Dr. Frauke Kamp, IHK-Referentin für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, zum Thema "Scheinselbstständigkeit vermeiden". Dr. Kamp gab einen schnellen Überblick hierzu. Auch hier stellten die Teilnehmerinnen viele interessierte Fragen. Auch Andreas wurde angesprochen und konnte einige Praxiserfahrungen beisteuern, die auf großes Interesse stießen.

Weitere Programmpunkte (an denen Andreas nicht mehr teilnahm) waren eine IHK-Kampagne zum Thema Flächenverbrauch. sowie ein Bericht über die Ergebnisse eines Pilotprojekts, das "Unternehmerinnen in Schulen" bringt.

Für uns war spannend, einen IHK-Arbeitskreis – beispielhaft auch für andere – kennenzulernen und damit mehr Einblick in die Arbeitsweise und politische Willensbildung der IHK zu erhalten. VGSD-Mitglieder, die auch IHK-Mitglied sind, und sich in einem solchen Arbeitskreis engagieren wollen, geben wir gerne weitere Hinweise, wie dies möglich ist.

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