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VGSD im Kanzleramt Rechtsunsicherheit bei “Scheinselbständigkeit” ist zentrales Thema

Die jüngste Meldung über das interne Verbot zum Einsatz von Freelancern bei Vodafone ist nur die Spitze des Eisbergs: Unklare Regelungen zur Scheinselbständigkeit und eine zum Teil rigide Auslegungen von Abgrenzungskriterien erschweren die Zusammenarbeit von Unternehmen mit selbständigen Experten erheblich, etwa in der IT (siehe Themenseite Scheinselbstständigkeit). Dieses und weitere Themen besprach VGSD-Vorstand Tim Wessels mit Ministerialrat Helge Hassold am 11. Juni im Bundeskanzleramt. Helge Hassold leitet dort das Referat für Wettbewerbspolitik, Wirtschaftsrecht, Mittelstandspolitik und Handwerk. Das Treffen fand zusammen mit weiteren Verbandsvertretern statt, organisiert wurde es von der Mittelstandsallianz. Tim: “Als ich das Thema Scheinselbständigkeit ansprach, kam aus allen Ecken Zustimmung seitens anderer Verbände, dass hier dringend etwas geschehen und klare Kriterien geschaffen werden müssen. Zum einen ist Rechtssicherheit nötig, aber auch mehr Freiraum für eine zeitgemäße Zusammenarbeit, ohne dass eine Scheinselbständigkeit unterstellt wird. Der Ausschluss von Meetings des Auftraggebers und aus seinen Räumlichkeiten oder das “Einstellen” von eigentlich Selbständigen über große Zeitarbeitsfirmen kann nicht die Lösung sein, wenn man in Deutschland im Jahr 2019 gemeinsam exzellente Technologien und Produkte entwickeln will.”
Termin im Bundeskanzleramt: In der Mitte Ministerialrat Helge Hassold (Bundeskanzleramt), rechts daneben (dritter v. r.): Tim Wessels für den VGSD

Weiteres Anliegen: Faire Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Ein weiteres VGSD-Anliegen war die geplante Altersvorsorgepflicht. Hier ist unsere Forderung, dass die sehr vielfältige Altersvorsorge bestehender Selbständiger anerkannt wird und nicht doppelt gezahlt werden muss. Außerdem muss es im Rahmen der geplanten Wahlmöglichkeiten auch tatsächlich attraktive Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung geben und dass Selbständige nicht schlechter gestellt werden dürfen als Arbeitnehmer, etwa in Bezug auf die Einkommensgröße (Bemessungsgrundlage), auf deren Basis die Beiträge berechnet werden. “Ich denke, wir konnten unsere Themen kommunizieren und wurden verstanden”, so Tim. “Es war ein gutes Gespräch. Wir wollen gerne daran anknüpfen und dranbleiben. Wir versuchen, in einem Dialog mit dem Bundeskanzleramt zu bleiben und weiteren Input liefern, etwa zu möglichen Abgrenzungskriterien bei der Scheinselbständigkeit.”

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