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Diesen Brief schrieben Vorstände von 15 großen deutschen Unternehmen an Arbeitsminister Heil

Als wir im Juli darüber berichtet haben, dass Vodafone nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch bei Lieferanten den Einsatz von Freelancern untersagt, hatten wir darauf hingewiesen, dass dieser Schritt nicht ohne Vorwarnung erfolgte:

Die Vorstände dieser 15 großen deutschen Unternehmen haben im Juli 2018 einen Brandbrief an Arbeitsminister Heil geschrieben (Zum Vergrößern anklicken!)

Vodafone-CEO Dr. Hannes Ametsreiter hatte ein Jahr zuvor, am 11. Juli 2018, zusammen mit 14 weiteren Vorständen großer deutscher Unternehmen einen eindringlichen Brief an Bundesarbeitsminister Heil geschrieben und auf die gravierenden Auswirkungen der bestehenden Rechtsunsicherheit bei Einsatz von Selbstständigen hingewiesen. Titel: "Eine digitale Arbeitswelt braucht Digitalisierungsexperten".

Sieben DAX-Unternehmen, viele Haushaltsnamen

Unter den 14 anderen Mitzeichner waren mit BASF, Beiersdorf, BMW, Daimler, Deutsche Post, Deutsche Telekom und Henkel 7 DAX-Unternehmen. Auch Commerzbank, DER Touristik, REWE und Bosch sind in Deutschland jedermann bekannt. Weniger bekannt, aber in ihrem Bereich führend sind Dräger (Medizin- und Sicherheitstechnik), innogy (Energieunternehmen, RWE-Tochter) sowie der Hays (Personaldienstleistungen).

Unter den 15 Unterzeichnern waren 5 Vorstandsvorsitzende. Die restlichen Unternehmen wurden durch Vorstandsmitglieder vertreten, insbesondere aus den Bereichen Personal und IT. Koordiniert wurde die Aktion von REWE und Deutscher Telekom.

Anschreiben und Anhang mit konkreten Beispielen und Fragen

Nachdem wir den Brief von mehreren Seiten zugespielt bekamen und viele von euch nach dem genauen Inhalt fragten, haben wir uns entschlossen, im Folgenden eine Zusammenfassung des Briefes zu veröffentlichen. Als Vereinsmitglieder hast du unten zudem Zugang zu den Originaldokumenten.

Der Brief besteht aus zwei Teilen: Einem zweiseitigen Anschreiben und einem fünfseitigen, eng bedruckten Anhang mit Beispielen konkreter Probleme, denen sich die Unternehmen gegenüber sehen, sowie einer Reihe von Fragen an das Ministerium. Der Brief und die Anlage sind umgänglich im Ton geschrieben, aber lassen keinen Zweifel daran, dass dringender Handlungsbedarf auf Seiten des BMAS gesehen wird.

"Die Digitalisierung wartet nicht auf Deutschland"

Im Anschreiben weisen die Vorstände zunächst auf die Dringlichkeit hin. Die digitale Arbeitsgesellschaft sei keine Zukunftsvision, sondern Realität, die jetzt gestaltet werden müsse, wenn Deutschland weiterhin eine Spitzenposition einnehmen solle: "Die Digitalisierung wartet nicht auf Deutschland" heißt es wörtlich und fett hervorgehoben auf der ersten Seite des Anschreibens. Gemeint sein dürfte implizit auch: "Die Digitalisierung wartet nicht auf das Arbeitsministerium"...

Um die Digitalisierung erfolgreich zu bewältigen, seien hochqualifizierte "Digitalisierungsexperten existenziell", dazu gehörten "externe IT-Experten, Business Analysten und weitere Fachexperten".

Die Zusammenarbeit mit den Externen müsse unter Verwendung moderner Arbeitsmethoden wie beispielsweise agilem Projektmanagement nach der Scrum-Methode erfolgen. Dies sei "unerlässlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben".

"Wir wollen keine Unternehmensbereiche ins Ausland verlagern. Doch ..."

Während die Digitalisierung voranschreitet und die Art und Weise der Zusammenarbeit sich weiterentwickelt, berücksichtige das Arbeits- und Sozialrecht den Wandel nicht hinreichend. Es sei (schon damals im Juli 2018!) "sichtbar, dass die Digitalisierungsexperten ins Ausland abwandern und ihr Spezialwissen dort anbieten, um die in Deutschland bestehenden Erschwernisse zu vermeiden."

"Wir wollen keine Unternehmensbereiche ins Ausland verlagern. Doch die IT- und Digital-Expertise ist für uns erlässlich" warnen die Vorstände Minister Heil und bieten ihm an, gemeinsam daran zu arbeiten, dass Deutschland "ein attraktives Land für Digitalisierungsexperten bleiben" kann.

Extrem harte Sanktionsdrohungen erzwingen scharfe Compliance

Ausgangspunkt des ausführlichen Anhangs ist die Aussage, dass sich durch die Gesetzesänderungen zum 1. April 2017 auf den ersten Blick rechtlich gar nicht viel geändert habe. Folgenschwer sei jedoch ein scheinbares Detail, nämlich der Wegfall der so genannten Vorratserlaubnis: Eventuell (aufgrund der Rechtsunsicherheit) fehlerhaft als selbstständiger Werk- oder Dienstverträge eingeordnete Auftragsverhältnisse könnten seitdem nicht mehr in Arbeitnehmerüberlassung umgewidmet und auf diese Weise "geheilt" werden.

Die Konsequenz von – angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit unvermeidlichen – falschen Einordnungen seien unmittelbar in jedem einzelnen Fall hohe Bußgelder sowie weitreichende arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen (§ 266a StGB). Nicht zuletzt drohten "Reputationsschäden" (wenn die Großunternehmen in der Öffentlichkeit als "Sozialbetrüger" gebrandmarkt werden).

Angesichts dieser weitreichenden Sanktionen könne man die tatsächlichen rechtlichen Grenzen nicht durch "Trial and Error" ausloten, sondern müsse sich bei der Übersetzung der neuen rechtlichen Situation in unternehmensinterne Regelwerke sehr vorsichtig verhalten. Vielleicht sei man dabei über das Ziel hinaus geschossen, aber der Gesetzgeber habe einen hier durch die gravierenden Sanktionen keine andere Möglichkeit gelassen.

So hat sich die Arbeitsweise konkret geändert

Am Beispiel der Entwicklung einer Nutzeroberfläche erklären die Vorstände, wie sich Herausforderungen und Arbeitsweisen verändert haben. Früher hätte man linear geplant (nach Wasserfall- oder V-Modell): Die Anforderungen und notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung wären zu Projektbeginn weitestgehend klar gewesen und hätten dann in Form eines Werkvertrags beauftragt werden können, ggf. ergänzt um Dienstverträge für die Änderungsanforderungen.

Heute habe man nicht mehr so viel Zeit, zugleich seien die Anforderungen viel komplexer. Die Anforderungen könnten vor Projektstart nicht genau definiert werden, sondern ergäben sich im Zeitverlauf und würden in einem Backlog gesammelt. Bei der agilen Scrum-Metode würde das Entwicklerteam in z.B. zweiwöchigen Sprints Anforderungen aus dem Backlog auswählen und umsetzen. Dazu müsse in einem gemeinsamen Entwicklungstool digital zusammengearbeitet und fortlaufend kommuniziert werden. Die Projektdauer könne mehrere Jahre betragen.

Bei einer Gesamtbetrachtung könnten die Unternehmensjuristen in einem solchen gängigen Fall agiler Projektarbeit nicht ausschließen, dass diese nachträglich durch die DRV als Scheinselbstständigkeit klassifiziert werden könnte – was angesichts der scharfen Sanktionen die rechtssichere Projektdurchführung in Deutschland unmöglich mache.

Ist er dann abhängig beschäftigt und wenn ja bei wem?

Ein anderes Beispiel, das die Vorstände ausgewählt haben, ist das Hinzuziehen eines externen Experten für die Erweiterung einer Datenbank bei einem Endkunden, die aus Sicherheitsgründen zwingend vor Ort stattfinden müsse. Zur Erfüllung sei oft ganz spezielles, im eigenen Unternehmen nicht vorhandenes Fachwissen nötig, da teils alte Systeme im Einsatz seien und nur wenige Experten über das ganz spezielle Fachwissen hierüber verfügten.

Auch hier wisse man nicht, ob der externe Experte womöglich nachträglich als abhängiger Beschäftigter – des Endkunden oder aber des eigenen Unternehmens – bewertet würde.

Ein weiteres Beispiel bezieht sich auf Hochschulkooperationen, in deren Rahmen wissenschaftliche Mitarbeiter eines Lehrstuhls oder Instituts beim Unternehmen eingesetzt werden, um Innovationen schneller voranzubringen.

Konkrete Fragen gestellt

Die Vorstände stellen an das BMAS eine ganze Reihe konkreter Fragen, um für sich und andere mehr Rechtssicherheit zu erlangen: Darf im Rahmen von Scrum in gemischten Teams gearbeitet werden? Sind Kennzeichnungen im Backlog als Weisungen zu sehen – oder dienen sie lediglich der Konkretisierung von Aufträgen? Können die Aufgabenstellungen im Backlog als Einzelaufträge interpretiert werden? In welchem Umfang ist eine direkte fachliche Kommunikation zwischen den externen und internen Teammitgliedern zulässig? Oder darf sie nur über den Projektleiter erfolgen? Dürfen Externe die Rolle des Scrum-Masters übernehmen? Welche Rolle spielt es, ob die Externen vor Ort tätig sind und gleiche Projektmanagment-Tools verwenden?

Über Antworten des Ministeriums nichts bekannt – die Unternehmen (wie Vodafone) ziehen die Konsequenzen

Viele offene Fragen - über Antworten des BMAS ist uns leider nichts bekannt. Wie berichtet, sollte Ende Juni dieses Jahres ein Treffen der Vorstände mit Arbeitsminister Heil stattfinden. Der ließ sich bei den angereisten CEOs und Vorständen entschuldigen und von seinem Staatssekretär Björn Böhning vertreten.

Zu den von den Vorständen erhofften gemeinsamen Lösungen ist es offensichtlich nicht gekommen. Im Juli 2019 entschied Vodafone-Chef Ametsreiter, den Einsatz von Digitalisierungsexperten und anderen Freelancern bei Vodafone in Deutschland komplett zu stoppen... Inzwischen hat jedes siebte bis achte Unternehmen in Deutschland die Beauftragung von Selbstständigen komplett eingestellt (Lünendonk-Studie).

Wann wird das Bundesarbeitsministerium endlich für Rechtssicherheit sorgen?

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