Unwahre Tatsachenbehauptungen und Kundgabe von Werturteilen gelten als Beleidigung, wenn der Täter seine eigene Missachtung in ehrverletzender Weise kundtut.
Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist bspw. eine Lüge. Eine Kundgabe kann über selbstverständlich über jedes Medium stattfinden, auch abseits der sozialen Medien. Äußert bspw. ein Kunde die Beleidigung verbal und im Vier-Augen-Gespräch, gestaltet sich das Beweisen dieser Aussage als schwierig. Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, daher empfiehlt es sich bspw. den Gesprächspartner darauf aufmerksam zu machen, dass das Gespräch aufgenommen wird. Zudem könnte man Zeugen zu dem Gespräch dazuholen.
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