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Betrifft meine Zahlungsunfähigkeit auch das Privatvermögen, die Immobilie oder das des Ehepartners?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Egal ob Unternehmen, Verbraucher und Selbstständige: Alles, was von Wert und Vermögen ist, ist anzugeben. Die Expertin rät daher, nicht noch schnell das Haus, Auto etc. zu übertragen. Das wäre "insolvenz-schädliches" Verhalten und würde dir mehr schaden als nutzen.

Besitzt nun aber dein/e Partner/in alleine das Haus, Auto etc., betrifft das nicht deine Zahlungsunfähigkeit. Verwertet werden nur Dinge, die dir oder beiden gehören. Seid ihr gemeinsam veranlagt, kannst du im Nachgang einen Antrag stellen, dass alles aufgetrennt werden soll und der/die Ehepartner/in nichts mehr damit zu tun haben soll. Ehepartner haften per se nicht für die Schulden mit.

Je nachdem, welche ehelichen Verpflichtungen du hast, muss der/ die Partner/in helfen, die Gerichtskosten zu bezahlen.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Pleite – und nun?
Was du über Schulden und Insolvenz bei Soloselbstständigen wissen solltest

Mit Eva Müffelmann

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