Die Rechtsanwaltskosten berechnen sich immer aus dem jeweiligen Gegenstandswert, gerichtliche Verfahrenskosten kommen noch dazu. Bei ca. 10.000 Euro Gegenstandswert muss man mit 750 Euro Anwaltskosten rechnen, die man tragen muss. Dies ist aber nur ein Richtwert. Der zeitliche Aufwand unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.
Generell lässt sich aber sagen, dass ein Verfahren ohne Widerspruch nach ca. 4 Wochen abgeschlossen sein sollte. Legt der Angeklagte einen Widerspruch ein, kann es sich auch um mehrere Monate handeln.
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