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Erste gewerberechtliche Abmahnung kostenfrei machen

Die erste Abmahnung eines konkreten Sachverhalts sollte kostenfrei oder max. mit 30,- Euro behaftet sein. Damit würde den Abmahnanwälten der Spaß an der Sache gründlich verdorben.

Jeder kann mal Fehler machen, aber man sollte die Möglichkeit, diese ohne großen Mehraufwand zu beseitigen.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Rainer G
  • 136 Abstimmende
  • 286 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 11 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 22.08.2012

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