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Fälligkeit der Beitragsnachweise Krankenkassen

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Eine bürokratische Entscheidung zugunsten der Krankenversicherung. Auch wer nur geringfügig Beschäftigte hat muß zwei Meldungen abgeben (geschätzte und endgültige) und zweimal Beitrag überweisen (geschätzter und Restbeitrag).

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
anonym
  • 8 Abstimmende
  • 13 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 37 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 20.08.2012

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