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GEZ kassiert bei Selbständigen doppelt und dreifach ab

Ab 2013 müssen alle Haushalte in Deutschland die neue GEZ-Abgabe bezahlen, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht.

Selbständige aber zahlen doppelt und dreifach: Sofern sie ein eigenes Büro haben, müssen Sie dafür auch noch einmal eine GEZ-Gebühr bezahlen. Und wenn sie - als einzelne Person - in denselben Räumlichkeiten mehrere Unternehmen betreiben, womöglich in Form einer GbR, UG oder GmbH, zahlen sie auch noch einmal, vielleicht sogar wenn es sich nur um das steuerbedingt getrennte Gewerbe unter gleichem Namen handelt.

Viele Detailfragen in Hinblick auf die Belastung von Unternehmen sind noch nicht geklärt und werden von der GEZ auch nicht beantwortet. Angenehme Nebenwirkung: So kann sich auch kein Widerstand entwickeln.

Die für das Unternehmen zu zahlende Gebühr ist nach Betriebsstätten sowie nach Zahl der Arbeitnehmer gestaffelt. Filialbetriebe zahlen dadurch deutlich mehr als Unternehmen, die alle Mitarbeiter an einem Ort beschäftigen.

Natürlich zahlen große Unternehmen auf den Mitarbeiter umgerechnet einen Bruchteil dessen, was ein Einzelunternehmer mit eigenem Büro oder in der Bürogemeinschaft zahlt. Gerecht ist das nicht.

Rätselhaft ist auch, dass die Gebühren nicht gesenkt werden, obwohl man die Bemessungsbasis deutlich erweitert: Jeder muss künftig bezahlen, und für Selbständige und Angestellte wird ja noch ein "zweiter" - durch die Untenehmen zu zahlender Beitrag fällig. Da sollte eigentlich Spielraum für eine deutliche Gebührensenkung geben.

Konsequenter wäre allerdings ein kompletter Verzicht auf die Belastung der Unternehmen, die viel Aufwand und Ärger für Kleinbeträge bedeutet. So könnte man sicher auch einiges von den 160 Millionen Euro einsparen, die die GEZ laut Geschäftsbericht 2010 zuletzt für das Inkasso der Rundfunkgebühren ausgegeben hat.

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