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Pflichtbeiträge und -mitgliedschaft in Kammern (IHKs, Handwerkskammern) abschaffen

Eigentlich darf laut Grundgesetz niemand gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Der Ärger an der Pflichmitgliedschaft in IHKs und Handewerkskammern entzündet sich aber vor allem an den damit verbundenen Pflichtbeiträgen, denen in der Wahrnehmung Vieler keine entsprechende Leistung gegenübersteht.

Zudem sind die Beiträge für kleine Unternehmen prozentual deutlich größer als für große Unternehmen. UGs und GmbHs zahlen auch dann einen Beitrag, wenn sie Verluste machen. Wenn die Daimler AG Verlust macht, zahlt sie genau so viel Beitrag wie ein kleines Unternehmen, das im ersten Jahr einen Anlaufverlust erzielt. Die Beiträge sind nicht einheitlich, sondern weichen im Bundesvergleich um den Faktor 8 voneinander ab. (Quelle: bit.ly­/NGaIoA)

Nach Ansicht der Kritiker entfernen sich die IHKs immer weiter von ihren gesetzlichen Aufgaben. Sie gründen Tochterunternehmen und machen ihren eigenen Zwangsmitgliedern mit Angeboten in der Fort- und Weiterbildung Konkurrenz. Kritisiert werden auch im Vergleich zum öffentlichen Dienst deutlich höhere Pensionsansprüche und Ausgaben für umstrittene Immobilienvorhaben.

Siehe auch folgendes Anliegen: "Mehr Soloselbständige und kleine Unternehmen in die IHK-Vollversammlungen, mehr Demokratie und Transparenz"

Diskutieren Sie über dieses Thema auch in unserem Forum: bit.ly­/QyP3jB

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admin
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  • Letzte Stimme vergeben 16.08.2012

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