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Unterscheidung Gewerbetreibende versus Freiberufler: Auf dem Rücken der Selbständigen

Eigentlich hat die Gewerbesteuer viel von ihrem Schrecken verloren: Freiberufler sind generell befreit, Einzelunternehmer und GbRs zahlen erst ab 24.500 Euro Gewinn. In Gemeinden mit einem Hebesatz von bis zu 380 Prozent wird die Gewerbesteuer ohnehin komplett mit der Einkommensteuer verrechnet.

Für kleine Unternehmen bedeutet die Unterscheidung trotzdem viel Aufwand: Bei der Anmeldung treiben sie viel Aufwand, um möglichst als freiberufliche zu gelten - bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Freiberufler müssen auf gewerbliche Betätigung verzichten oder aber eine zweite Firma gründen, damit nicht plötzlich alle Einnahmen als gewerblich gelten - mit erheblichen Folgekosten und bürokratischem Aufwand.

Dass Kommunen eine verlässliche Finanzierung wünschen und die Gewerbesteuer hierfür eine wichtige Rolle spielt, ist klar. Aber aktuell geschieht dies auf dem Rücken der Selbständigen und kleinen Unternehmen. Dafür muss es doch eine bessere Lösung geben.

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admin
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  • Letzte Stimme vergeben 16.08.2012

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